Hallo,
bei uns in der Schule wurde um eine Einverständniserklärung zu den "freiwilligen" Corona-Tests gebeten.
Einige Eltern habe diese noch nicht erteilt. Nun erhielten diese eine Information vom Kultusministerium über die Konsequenzen.
Diese Information wurde über den digitalen Schulmanager verteilt, d.h. die Klassenlehrerin schrieb die betreffenden Eltern in einer Nachricht an. Daher wissen nun die Eltern, wer auch sein Einverständniserklärung nicht gegeben (im Gegenzug natürlich auch wer zugestimmt hat).
Es würde mich interessieren, ob dies aus Datenschutzsicht so erlaubt ist oder ob hier jeder einzeln angeschrieben hätte werden müssen ?
-> es geht mir nicht um für oder wider, sondern rein um die rechtliche Betrachtung und ich habe auch in keiner Weise vor, der Lehrerin ein Problem zum machen, sondern eher sie im Fall der Fälle auf diese Problematik aufmerksam zu machen.
Zustimmung zu Tests in der Schule, wer darf wissen, wer zustimmt und wer nicht ?
2. Mai 2021
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Frage vom 2. Mai 2021 | 22:49
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 6x hilfreich)
Zustimmung zu Tests in der Schule, wer darf wissen, wer zustimmt und wer nicht ?
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#1
Antwort vom 2. Mai 2021 | 22:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119449 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatDaher wissen nun die Eltern, wer auch sein Einverständniserklärung nicht gegeben (im Gegenzug natürlich auch wer zugestimmt hat). :
Und wie genau sollten die jeweils anderen davon erfahren haben?
#2
Antwort vom 2. Mai 2021 | 23:13
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatUnd wie genau sollten die jeweils anderen davon erfahren haben? :
Unglücklich formuliert:
Ich meinte dass die jetzt angeschriebenen Eltern das wissen, da ja alle anderen die Zustimmung erteilt haben.
Andererseits, wenn die mit Zustimmung auch alle in einer Nachricht angeschrieben werden wegen weiterer Vorgehensweise und es fehlen die ohne Zustimmung wissen die es natürlich dann auch.
Wäre also generell die Frage, ob es zulässig ist, solche Dinge in einer Rundnachricht zu verteilen, wo man an den Empfängern dann sieht, wer welche Entscheidung getroffen hat ?
Per Mail hat man ja die Möglichkeit, dies als Blindcopy an verschiedene Empfänger zu schicken, ohne dass die sehen, wer die mail noch erhalten hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Mai 2021 | 23:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119449 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatWäre also generell die Frage, ob es zulässig ist, solche Dinge in einer Rundnachricht zu verteilen, wo man an den Empfängern dann sieht, wer welche Entscheidung getroffen hat ? :
Nein, das wäre nicht zulässig.
ZitatPer Mail hat man ja die Möglichkeit, dies als Blindcopy an verschiedene Empfänger zu schicken, ohne dass die sehen, wer die mail noch erhalten hat. :
Das ist falsch, auch BCC ist in der Mail enthalten und somit sichtbar.
Weshalb wir in unserer Firma das BCC-senden gesperrt haben und für solche Fälle Mailverteileier mit Einzelversand installiert haben.
#4
Antwort vom 2. Mai 2021 | 23:38
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatDas ist falsch, auch BCC ist in der Mail enthalten und somit sichtbar. :
Ich weiß jetzt nicht, ob wir das gleiche meinen ?
Die BCC Mail kann ich an mich selber schicken und in "BCC" die anderen Empfänger eintragen. Diese sehen dann nicht, wer die Mail (außer mir) noch bekommen hat.
#5
Antwort vom 2. Mai 2021 | 23:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119449 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatDiese sehen dann nicht, wer die Mail (außer mir) noch bekommen hat. :
Doch, sämtliche BCC-Empfänger stehen in der Mail drin und sind auch im Klartext sichtbar bzw. mit 1-2 Mausklicks sichtbar zu machen.
Wenn nicht alle Empfänger entsprechend zugestimmt haben, ist der BCC-Versand nicht DSGVO-konform.
#6
Antwort vom 3. Mai 2021 | 06:48
Von
Status: Bachelor (3505 Beiträge, 557x hilfreich)
Man erfährt sowieso welche Eltern nicht unterschrieben haben. In Bayern dürfen Kinder welche keinen Test machen, nicht am Unterricht teilnehmen.
Derzeit haben nur Abschlussklassen Wechseluntersicht.
Ich weiß von 2 Fällen, in den Elternhäusern gibt es kein Corona bzw. ist die Maske gefährlich und der Test deren Meinung nach überflüssig.
An die Kinder denken diese Eltern wohl weniger. Sie versäumen nicht nur Unterrichtsstoff .
#7
Antwort vom 3. Mai 2021 | 08:45
Von
Status: Praktikant (668 Beiträge, 115x hilfreich)
ZitatDoch, sämtliche BCC-Empfänger stehen in der Mail drin und sind auch im Klartext sichtbar bzw. mit 1-2 Mausklicks sichtbar zu machen. :
Ist zwar eher ein technisches Thema, aber bitte keine Panik verbreiten.
Bei einem korrekt Konfigurierten eMail-Client und Postausgangsserver wird die BCC-Zeile vollständig entfernt und nicht an die Empfänger übertragen. Dann kann diese Information unter keinen Umständen beim Empfänger sichtbar gemacht werden.
Technisch gesehen muss man verstehen, das alle 4 üblichen Zeilen To (Empfänger), From (Absender), CC (Kopie), BCC (Geheime Kopie) beim Empfänger eine reine, frei definierbare, Textinformation darstellen. Da kann man alles reinschreiben als Absender. Die echte eMail-Adresse, an die die Nachricht gesendet wird, erscheint auch gar nicht zwingend in der eMail selbst (auch nicht in der TO-Zeile), sondern wird separat übertragen. Manche eMail-Server speichern allerdings die echte Empfangsemailadresse "unsichtbar" im Header, so das man diese Information abrufen kann (z.B. unter X-Original-To: oder in einer der Received: Zeilen, sofern vorhanden). Aber das ist immer nur die eigene eMail-Adresse, keine anderen.
Das Problem sind eher die Lehrer, die oft ungenügend mit dem Thema Datenschutz / eMail-Versand vertraut gemacht wurden und eine nomale Kopie (CC) anstatt Geheime Kopie (BCC) verwenden. Dann sieht man in der Regel alle Empfänger dieser Nachricht.
Die Lehrer in NRW wurden mehr oder weniger völlig alleine gelassen bei der Umstellung auf den digitalen Unterricht und den Einsatz dieser Hilfsmittel. Ob es in anderen Bundesländer besser lief weiss ich nicht. Man hat zwar schöne Plattformen aufgebaut, aber vergessen den Lehrern erstmal die Grundlagen zu vermitteln, damit so etwas nicht passiert.
#8
Antwort vom 3. Mai 2021 | 08:52
Von
Status: Praktikant (668 Beiträge, 115x hilfreich)
ZitatDiese Information wurde über den digitalen Schulmanager verteilt, d.h. die Klassenlehrerin schrieb die betreffenden Eltern in einer Nachricht an. Daher wissen nun die Eltern, wer auch sein Einverständniserklärung nicht gegeben (im Gegenzug natürlich auch wer zugestimmt hat). :
Es würde mich interessieren, ob dies aus Datenschutzsicht so erlaubt ist oder ob hier jeder einzeln angeschrieben hätte werden müssen ?
Das ist natürlich nicht erlaubt. Ihr solltet den Datenschutzbeauftragten der Schule informieren, das die entsprechenden Personen nochmal geschult werden, damit das PRoblem in Zukunft nicht mehr auftritt.
Ansonsten kann man auch den Datenschutzbeauftragen des Landes darauf hinweisen. Das kann auch Ordnungsgelder geben.
In der Regel wird aber nicht viel passieren (meine Erfahrung). Man kann auch in der Regel keinen Schaden beziffern, der dadurch entstanden ist. Obwohl durchaus dadurch Schaden entstehen kann (erhöhtes Aufkommen an SPAM-Nachrichten, die manuell ausgefiltert werden müssen).
#9
Antwort vom 3. Mai 2021 | 08:55
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatMan erfährt sowieso welche Eltern nicht unterschrieben haben. In Bayern dürfen Kinder welche keinen Test machen, nicht am Unterricht teilnehmen. :
Bei uns (auch in Bayern) findet zur Zeit und in den nächsten 2-3 Wochen auch noch kein Präsenzunterricht statt. Daher stellt sich diese Problematik momentan nicht und die Eltern erfahren quasi über den sichtbaren Verteiler der Nachrichten, wer sein Einverständnis gegeben hat und wer nicht. Das ist gerade der Punkt. Dass dies später im Präsenzunterricht dann natürlich durch nicht anwesend sein auffällt, ist schon klar.
ZitatAn die Kinder denken diese Eltern wohl weniger. Sie versäumen nicht nur Unterrichtsstoff . :
Eigentlich wollte ich darüber gar nicht diskutieren, möchte das aber so nicht stehen lassen. Die Eltern denken sehr wohl an ihre Kinder. Und es geht mir persönlich auch gar nicht um Testen oder nicht, sondern darum wer wo unter welchen Voraussetzungen die Tests machen darf/muss.
Lehrer z.B. dürfen die Tests zu Hause machen oder abseits der Gemeinschaft, für Arbeitnehmersind die Tests gar freiwillig, dort wo sie der Arbeitgeber verlangt (Pflege z.B.) werden die Tests auch nicht unter Aufsicht durchgeführt. Einzig und alleine die Gruppe der Kinder werden gezwungen, einen offiziellen Testnachweis zu erbringen oder eben in der Gruppe einen Test zu machen.
Es wird mir als Elternteil unterstellt, dass ich diesen (doch so "kinderleichten") Test nicht in der Lage bin zu Hause korrekt durchzuführen, bzw. vermutet wird, ich könnte diesen sabotieren. Und das finde ich nicht richtig. Wenn Tests, dann für alle unter gleichen Bedingungen.
Da bei uns Gurgeltests auf PCR-Basis durchgeführt werden sollen, wo man am nächsten Morgen vor der Schule informiert werden würde, wenn was sein sollte, betrifft uns jetzt nicht die Situation wie beim Schnelltest, wenn das Kind nach positiven Befund sofort von allen anderen abgesondert werden muss und dann irgendwo in sicherer Entfernung zu anderen Menschen in der Schule 1/2 bis 1 Stunde alleine auf die Eltern waren muss mit dem Wissen, dass es sich mit einer Krankheit infiziert hat, an der schon viele Menschen gestorben sind und vor der alle Angst haben.
Soviel zum Thema :
ZitatAn die Kinder denken diese Eltern wohl weniger :
#10
Antwort vom 3. Mai 2021 | 09:15
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatAnsonsten kann man auch den Datenschutzbeauftragen des Landes darauf hinweisen. Das kann auch Ordnungsgelder geben. :
Es geht jetzt nicht darum, der Lehrerin Schwierigkeiten zu machen, eher sie über die Problematik zu informieren.
Für uns war dieser "Fehler" eher interessant, da es vor kurzem hieß, wir wären die einzigen Eltern in der Klasse, deren Einverständniserklärung noch fehlt. Scheint nicht so gestimmt zu haben....
#11
Antwort vom 3. Mai 2021 | 10:11
Von
Status: Praktikant (668 Beiträge, 115x hilfreich)
ZitatEs geht jetzt nicht darum, der Lehrerin Schwierigkeiten zu machen, eher sie über die Problematik zu informieren. :
Für uns war dieser "Fehler" eher interessant, da es vor kurzem hieß, wir wären die einzigen Eltern in der Klasse, deren Einverständniserklärung noch fehlt. Scheint nicht so gestimmt zu haben....
Dann einfach einen Hinweis an die Lehrerin, das sie beim nächsten Mal darauf achtet. Das sind keine Informatiker und leider fehlte da vielfach die Unterstützung vom Dienstherren.
#12
Antwort vom 3. Mai 2021 | 11:02
Von
Status: Unbeschreiblich (31935 Beiträge, 5624x hilfreich)
Noch sind diese Tests freiwillig. Hat man doch den Eltern zuerst ganz geheimnisvoll geschrieben.Zitatsondern darum wer wo unter welchen Voraussetzungen die Tests machen darf/muss. :
Und man bittet nun, darüber nachzudenken, die Schüler entspr. aufzuklären und möglichst auch die Tests durchzuführen wegen der denkbaren Konsequenzen.
Ich dachte, es fehlt nur deine Einverständniserklärung für deinen minderjährigen Sohn.ZitatEs wird mir als Elternteil unterstellt, :
Also nichts weiter als Tratsch und Stille-Post?Zitatda es vor kurzem hieß, wir wären die einzigen Eltern in der Klasse, deren Einverständniserklärung noch fehlt. :
Na dann...
Vermutlich war es die Sekretärin, die ohnehin auch ohne Präsenzunterricht seit etwa 1 Jahr völlig überrannt, überfordert, überlastet ist... und mal ´n Fehler gemacht hat... der nun Datenschutzvulkane ausbrechen lässt.
#13
Antwort vom 3. Mai 2021 | 11:31
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatVermutlich war es die Sekretärin, die ohnehin auch ohne Präsenzunterricht seit etwa 1 Jahr völlig überrannt, überfordert, überlastet ist... und mal ´n Fehler gemacht hat... der nun Datenschutzvulkane ausbrechen lässt. :
Nein, es war die Klassenlehrerin, welche ich auch persönlich kenne.
Und Nein, es bricht kein Vulkan aus.
Weißt Du, manchmal passieren Sachen, da stellt sich mir die Frage, wie das rechtlich aussieht, ohne den geringsten Hintergedanken, dass ich da irgendwem ans Bein pinkeln möchte. Dann stelle ich eine solche Frage hier im Forum zur rechtlichen Diskussion und dann kommen solche Beiträge....
Hier war im eigentlichen Sinne der Grund, dass ich die Lehrerin gerne darauf aufmerksam gemacht hätte, bevor irgendein anderer ihr da echte Problem macht.
ZitatNoch sind diese Tests freiwillig. Hat man doch den Eltern zuerst ganz geheimnisvoll geschrieben. :
Und man bittet nun, darüber nachzudenken, die Schüler entspr. aufzuklären und möglichst auch die Tests durchzuführen wegen der denkbaren Konsequenzen.
Freiwillig ist hier nur, diesen Test in der Schule mit allen anderen zusammen zu machen, ansonsten kannst Du auch einen Bescheinigten Test von einer Fachstelle mitbringen. Es ist eine Testpflicht. Aber auch darum geht es nicht, sondern um die ungleiche Behandlung verschiedener Gruppen in diesem Zusammenhang.
ZitatIch dachte, es fehlt nur deine Einverständniserklärung für deinen minderjährigen Sohn. :
Du vermischt hier gerade den rein rechtlichen Aspekt und meine private Meinung, warum ich eher nicht mein Einverständnis dazu erkläre.
#14
Antwort vom 3. Mai 2021 | 12:08
Von
Status: Unbeschreiblich (31935 Beiträge, 5624x hilfreich)
Das steht dir doch trotzdem frei.Zitatdass ich die Lehrerin gerne darauf aufmerksam gemacht hätte, :
#15
Antwort vom 3. Mai 2021 | 12:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119449 Beiträge, 39726x hilfreich)
Zitataber bitte keine Panik verbreiten. :
Das hat überhaupt nichts mit "Panik verbreiten" zu tun.
ZitatBei einem korrekt Konfigurierten eMail-Client und Postausgangsserver ... :
Tja, da sind wir ja schon am Hauptproblem ...
#16
Antwort vom 3. Mai 2021 | 15:46
Von
Status: Bachelor (3505 Beiträge, 557x hilfreich)
Zitatinzig und alleine die Gruppe der Kinder werden gezwungen, einen offiziellen Testnachweis zu erbringen oder eben in der Gruppe einen Test zu :
Mein Enkel, Grundschule 4 Klasse testet sich 2x in der Woche in der Schule. Keines der Kinder hat Probleme damit.
Es kommt schon drauf an, wie das Elternhaus es vermittelt.
Erklärt man den Kinder, warum es notwendig ist, dann verstehen die es.
Ab nächste Woche soll es in mehreren Landkreisen Wechselunterricht aller Klassen geben, die Kinder freuen sich darauf - dies wird aber von einigen Eltern anders gesehen und das finde ich schade.
Die Kinder hatten so viele Einschränkungen und nun gibt es für einige neue, weil sie nicht am Unterricht teilnehmen können.
Das finde ich sehr schade.
-- Editiert von Loni12 am 03.05.2021 15:50
#17
Antwort vom 3. Mai 2021 | 21:34
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatEs kommt schon drauf an, wie das Elternhaus es vermittelt. :
Erklärt man den Kinder, warum es notwendig ist, dann verstehen die es.
Wie erklärt man dann, dass alle anderen (Erwachsene) sich zu Hause ohne Öffentlichkeit mit einem Schnelltest testen dürfen und nur die Kinder dies in der Gruppe öffentlich machen müssen oder einen bestätigten Test einer offiziellen Teststelle vorlegen müssen ?
Erklär es mir mal !
Meiner Meinung nach nur deshalb weil die Eltern hier erpressbar sind und alle anderen sich wehren würden.
NOCHMAL: Es geht nicht darum, diese Tests zu verweigern, sondern um eine Gleichberechtigung der verschiedenen Gruppen.
#18
Antwort vom 4. Mai 2021 | 09:35
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatNOCHMAL: Es geht nicht darum, diese Tests zu verweigern, sondern um eine Gleichberechtigung der verschiedenen Gruppen. :
Ist die "Gruppentestpflicht" denn überhaupt eine Vorgabe des Kultusministeriums oder ist das der Weg der Schule?
#19
Antwort vom 4. Mai 2021 | 09:56
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatIst die "Gruppentestpflicht" denn überhaupt eine Vorgabe des Kultusministeriums oder ist das der Weg der Schule? :
Kommt vom Kultusministerium.
Das Kind benötigt erst mal einen offiziellen Test von einer Teststation um überhaupt in die Schule zu dürfen und muss dort dann den Gurgeltest (Pooltest) machen. Bei Inzidenzen >100 - 165 (drüber ist ja wieder zu) 3x die Woche, bei <100 2x die Woche.
Alternativ zum Gemeinsamgurgeln kann auch eine offizieller Test einer Teststation/Hausarzt vorgelegt werden, dann eben auch 3x oder 2x die Woche.
Bei Arbeitnehmern ist der Test ja freiwillig, bzw. bei Lehrern oder Pflegeberufe kann dieser auch zu Hause gemacht werden, nur die Kinder werden so "gezwungen" entweder aufwändig 3x die Woche in die Teststation zu gehen oder eben zusammen mit allen anderen Kindern den Test durchzuführen. Und um diese Ungleichbehandlung geht es uns.
#20
Antwort vom 4. Mai 2021 | 12:04
Von
Status: Unbeschreiblich (31935 Beiträge, 5624x hilfreich)
Weiter oben ging es noch um den Datenschutz.ZitatEs geht nicht darum, diese Tests zu verweigern, sondern um eine Gleichberechtigung der verschiedenen Gruppen. :
Wieso sind die Eltern erpressbar? Wer anderer würde sich wehren?ZitatMeiner Meinung nach nur deshalb weil die Eltern hier erpressbar sind und alle anderen sich wehren würden. :
Gegen was sollte ich mich als *anderer* wehren? Ich bin zur Zeit (als Nichtelternteil eines Schülers) doch immer erpressbar, wenn ich irgendwohin muss, wo der negative PCR-Nachweis verlangt wird, der nicht älter als 24 Std. ist.
Was für ein Aufwand!!! Und welchem Infektionsrisiko ich mich (nur dafür) aussetze. Ich habe keine Alternative.
Ich würde doch viel lieber in der Gruppe gurgeln...
Was ist daran so verwerflich, die Tests, wo und wie auch immer, durchzuführen und so nach Möglichkeit auszuschließen, dass falsche Tests oder ineffiziente Tests vorgelegt werden? Und somit langsam den Schulbetrieb möglichst in den Normalgang fahren zu können?
Dein Schulkind kann auch den alternativen Weg gehen, das steht euch doch frei. Fragt euer Kind, was es will und überzeugt es dann von der Alternative. Soviel Gleichberechtigung, Freiwilligkeit, Freiheit und Grundrecht is noch immer...
WO ist denn das so? Setzen AG bei ihren AN evtl. etwas mehr Verständnis und Einsicht voraus?ZitatBei Arbeitnehmern ist der Test ja freiwillig, bzw. bei Lehrern oder Pflegeberufe kann dieser auch zu Hause gemacht werden, :
#21
Antwort vom 4. Mai 2021 | 12:23
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatSetzen AG bei ihren AN evtl. etwas mehr Verständnis und Einsicht voraus? :
Nein.
Arbeitgeber sind schlicht verpflichtet kostenlos solche Test bereitzustellen, die Arbeitnehmer aber (bis auf wenige Ausnahmen) nicht dazu verpflichtet dieses Angebot wahrzunehmen.
Als Arbeitgeber kann ich (bis auf wenige Ausnahmen) auch nicht meine Arbeitnehmer dazu verpflichten einen solchen Test zu machen.
Und Du wirst erstaunt sein, wie viele AN es gibt die keinen Test machen wollen.....
#22
Antwort vom 4. Mai 2021 | 12:33
Von
Status: Unbeschreiblich (31935 Beiträge, 5624x hilfreich)
Ja, das ist mir bekannt, ich wollte nur nicht noch dieses Feld aufmachen...ZitatUnd Du wirst erstaunt sein, wie viele AN es gibt die keinen Test machen wollen..... :
#23
Antwort vom 4. Mai 2021 | 13:02
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatWas ist daran so verwerflich, die Tests, wo und wie auch immer, durchzuführen und so nach Möglichkeit auszuschließen, dass falsche Tests oder ineffiziente Tests vorgelegt werden? :
Das wirst Du jetzt nicht glauben:
Rein gar nichts ist daran verwerflich !!
Verwerflich finde ich es aber, wenn man bei manchen Gruppen meint, die könnten das zu Hause gar nicht richtig machen, bzw. unterstellt diesen, sie würden absichtlich das Ganze boykottieren und bei anderen Gruppen tut man das nicht, bzw. man überlässt es ihnen komplett auf freiwilliger Basis.
Da habe ich ein nicht unerhebliches Ungerechtigkeitsgefühl und glaube nicht, dass diese anderen Gruppen diese Tests zuverlässiger machen als die Eltern mit ihren Kindern.
Zumal es ja so wäre, dass das Kind zu Hause im Verhältnis 1 Betreuungsperson zu 1,2 oder evtl. 3 Kindern ist und in der Schule 1 Lehrkraft für 20-30 Schüler. Wo wird denn vermutlich der Test sicherer durchgeführt ?
ZitatJa, das ist mir bekannt, ich wollte nur nicht noch dieses Feld aufmachen... :
Ja, aber warum wird eine Gruppe mit Testzwang belegt und die andere kann es freiwillig machen ??
Meine Antwort:
Angst der Politiker vor Gegenwind von den Berufsgruppen, die Eltern stehen irgendwann, spätesten bei Leistungsnachweisen der Kinder oder wenn deren Arbeitgeber mangels Betreuungsmöglichkeiten nicht mitspielt, mit dem Rücken zur Wand und müssen sich beugen
-- Editiert von JoachimFelida am 04.05.2021 13:03
#24
Antwort vom 4. Mai 2021 | 14:03
Von
Status: Bachelor (3505 Beiträge, 557x hilfreich)
ZitatWie erklärt man dann, dass alle anderen (Erwachsene) sich zu Hause ohne Öffentlichkeit mit einem Schnelltest testen dürfen und nur die Kinder dies in der Gruppe öffentlich machen müssen oder einen bestätigten Test einer offiziellen Teststelle vorlegen müssen ? :
Das ist einfach erklärt. Man befürchtet, dass nicht die Kinder sondern sich andere Familienmitglieder testen lassen und deshalb - um den Test korrekt anzuwenden, muss er in der Schule erfolgen.
Die Kinder begreifen das schon.
#25
Antwort vom 4. Mai 2021 | 14:26
Von
Status: Unbeschreiblich (31935 Beiträge, 5624x hilfreich)
Das bleibt dir unbenommen.ZitatDa habe ich ein nicht unerhebliches Ungerechtigkeitsgefühl :
Ebenso wie dein Glaube, dein Recht auf Gegenwind, auf Klage, auf Demonstration...
Damit haben wir hier allerdings die Bereiche Datenschutz, Gleichberechtigung, Massnahmenkritik, Pandemie-Auswirkungen, keine Alternativlosigkeit uswusf... doch durch... noch dazu im falschen Unterforum.
Es hat dir nicht das Gewünschte und keine Einsicht gebracht.
ja, aber... es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.ZitatJa, aber warum wird eine Gruppe mit Testzwang belegt und die andere kann es freiwillig machen :
Ich bitte die Moderation, den Thread zu verschieben.
Vielleicht in die Plauderecke?
Danke.
#26
Antwort vom 4. Mai 2021 | 18:23
Von
Status: Unbeschreiblich (119449 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatWie erklärt man dann, dass alle anderen (Erwachsene) sich zu Hause ohne Öffentlichkeit mit einem Schnelltest testen dürfen und nur die Kinder dies in der Gruppe öffentlich machen müssen oder einen bestätigten Test einer offiziellen Teststelle vorlegen müssen ? :
So wie man es den Kindern immer erklärt wenn so was ist. Warum dürfen die anderen Alkohol trinken, sich schminken, die Pille, ...
#27
Antwort vom 4. Mai 2021 | 21:47
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatMan befürchtet, dass nicht die Kinder sondern sich andere Familienmitglieder testen lassen und deshalb - um den Test korrekt anzuwenden, muss er in der Schule erfolgen. :
Auch hier könnten das bei den anderen Gruppen die Familienmitglieder machen, oder ?
ZitatDamit haben wir hier allerdings die Bereiche Datenschutz, Gleichberechtigung, Massnahmenkritik, Pandemie-Auswirkungen, keine Alternativlosigkeit uswusf... doch durch... noch dazu im falschen Unterforum. :
Nur mal so am Rande von meinem Eingangspost:
Zitat-> es geht mir nicht um für oder wider, sondern rein um die rechtliche Betrachtung und ich habe auch in keiner Weise vor, der Lehrerin ein Problem zum machen, sondern eher sie im Fall der Fälle auf diese Problematik aufmerksam zu machen. :
Und dann Antwort Nr.6
ZitatIch weiß von 2 Fällen, in den Elternhäusern gibt es kein Corona bzw. ist die Maske gefährlich und der Test deren Meinung nach überflüssig. :
An die Kinder denken diese Eltern wohl weniger. Sie versäumen nicht nur Unterrichtsstoff .
Nicht ich habe das Thema abdriften lassen. Aber schließen wir hier nun ab.....
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