hallo,
angenommen A hat kürzlich eine infopost bekommen. die anrede in diesem infoschreiben hatte A nur einmal genau so angegeben und zwar bei der bestellung im internetshop Y. wie kann A gegen diesen shop Y (bei dem es auch noch ein paar mehr probleme bei der bestellung gab) vorgehen wegen dieser unerlaubten datenweitergabe? gibt es für A soetwas wie eine entschädigung?
danke schonmal
kristofer
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datenweitergabe durch ONLINESHOP
11. November 2010
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Frage vom 11. November 2010 | 19:57
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 9x hilfreich)
datenweitergabe durch ONLINESHOP
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#1
Antwort vom 11. November 2010 | 20:26
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 12x hilfreich)
Das ist Schwer nachzuvollziehen, ohne die Dienste an sich zu kennen.
Man sollte auf dem Onlineshop mal nachsehen, wie die Bestimmungen der Weitergabe der persönlichen Informationen aussehen, hat man diesen bei der Regsitrierung zugestimmt, hat man leider das nachsehen.
Hat man dies nicht, würde ich den Verbraucherschutz informieren und paralell eine Anzeige gegen den Onlineshop stellen, wegen Weitergabe persönlicher Daten.
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"Die Unschuld gibt´s nicht das zweite Mal! "
#2
Antwort vom 11. November 2010 | 22:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
quote:
wie kann A gegen diesen shop Y (bei dem es auch noch ein paar mehr probleme bei der bestellung gab) vorgehen wegen dieser unerlaubten datenweitergabe?
Als erstes müsste A sich davon überzeugen, das die weitergabe der Daten unerlaubt war.
Wenn sie zwar unerwünscht war aber dennoch gestattet wurde, müsste man die Form der Einwilligung und deren rechtliche Wirksamkeit prüfen.
quote:
gibt es für A soetwas wie eine entschädigung?
Was für ein Schaden ist A denn entstanden?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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#3
Antwort vom 11. November 2010 | 22:42
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 9x hilfreich)
Schaden ist A nicht entstanden...eingewilligt wurde aber trotzdem nicht in die Weitergabe...
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