Hallo zusammen,
ich habe einen Brief von einem Anwalt bekommen, und das Schreiben vorab auch per Mail und Fax erhalten. Jetzt prangt aber auf dem Schreiben im Adressfeld, also für jeden sichtbar der den Brief in der Hand hält, meine eMail-Adresse und meine Fax-Nr., jeweils mit dem Vermerk ("vorab... ")!
Der Brief ist an mein Unternehmen gerichtet, was ich als Einzelperson betreibe (keine GmbH, keine GbR etc.), eine Zusammenhang ist also problemlos möglich. Die Fax-Nr. ist zudem auch meine reguläre private Fax-Nr.
Hier findet Ihr ein abgescanntes Bild des Briefes bzw. des Umschlages mit den sichtbaren Daten:
Ich frage mich einfach, ob das so erlaubt ist oder nicht ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz besteht? Der Brief kam zudem mit einem privaten Briefdienst (Citipost) - für die gibt es wahrscheinlich auch kein Briefgeheimnis...
Eine eMail oder ein Fax zu schreiben ist ja o.k., aber darf jemand Fremdes meine Fax-Nr. und eMail-Adresse ohne Erlaubnis veröffentlichen?
Ich würde mich über eine Rückinfo sehr freuen :-)
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-- Editiert urowold am 01.09.2012 07:43
eMail und Fax-Nr. im Brief-Adressfeld erlaubt??
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?



E-Mail-Adressen und Faxnummern sind ja nun gerade bei Unternehmen Informationen, die regelmäßig öffentlich zugänglich sind.
Desweiteren würde ich nicht sagen, dass der Absender diese Informationen veröffentlicht hat; er hat Dir ja eben einen Brief gesendet, den allenfalls das zustellende Unternehmen in die Finger bekommt. Der Personenkreis ist da ja doch eher überschaubar.
Das Briefgeheimnis gilt selbstverständlich auch für dieses Unternehmen oder fändest Du es in Ordnung, wenn die Deine Post lesen würden?
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Hallo,
quote:Was heißt denn hier "für jeden"?
also für jeden sichtbar
quote:Doch, natürlich gilt das Briefgeheimnis auch für andere Unternehmen als die Deutsche Post, auch für Kurierdienste, ja sogar für deinen Auzubildenden, denn du mal als Bote mißbrauchst .
für die gibt es wahrscheinlich auch kein Briefgeheimnis...
Wenn man es genau nimmt, dürfte der Dienstleister diese - für ihn nicht benötigten und nicht bestimmten - Daten aber gar nicht zur Kenntnis nehmen (ähnlich wie bei einer Postkarte).
quote:Warum denn nicht? Du hast die Daten doch offensichtlich auch irgendwo veröffentlicht (sonst würde der Anwalt sie ja nicht kennen).
Eine eMail oder ein Fax zu schreiben ist ja o.k., aber darf jemand Fremdes meine Fax-Nr. und eMail-Adresse ohne Erlaubnis veröffentlichen?
Außerdem ist das hier nicht einmal eine Veröffentlichung.
MfG Stefan
PS: Ich vermute mal wieder, dass hier ein Nebenkriegsschauplatz aufgemacht werden soll, anstatt sich um das Hauptproblem zu kümmern. Das ist aber regelmäßig nicht besonders klug.
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aber darf jemand Fremdes meine Fax-Nr. und eMail-Adresse ohne Erlaubnis veröffentlichen
Das, was Sie da gescannt haben, ist sicher kein Verstoß gegen das BDSG. Es ist keine Veröffentlichung. Es ist ein Brief. Auf dem steht ja auch Ihre Adresse. Nach Ihrer Logik wäre es ja auch eine Veröffentlichung Ihrer Adresse, die allerdings erforderlich ist, wenn der Brief ankommen soll.
Ich sehe es wie reckoner in seinem ps.
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