Ich bin 16 Jahre alt und habe jemanden im Internet kennengelernt, da wir beide bisexuelle Interessen haben. Wir haben per Whatsapp geschrieben und ich habe ihn, ohne vorher zu fragen, in eine Gruppe hinzugefügt, in der auch Schwuler waren. Jetzt will er mich anzeigen. Ich mache mir wirklich sorgen und habe Angst. Welche Konsequenzen erwarten mich denn wenn er mich anzeigt? Wie sieht die Polizei den Fall und wie ist die Rechtslage?
private Datenschutzverletzung durch Minderjährigen
21. März 2016
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Frage vom 21. März 2016 | 19:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
private Datenschutzverletzung durch Minderjährigen
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#1
Antwort vom 22. März 2016 | 07:57
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Soll er dochZitatJetzt will er mich anzeigen :
Wovor?ZitatIch mache mir wirklich sorgen und habe Angst. :
Ich vermute: "Keine"ZitatWelche Konsequenzen erwarten mich denn wenn er mich anzeigt? :
Die Polizei wird das ganze mit einem müden lächeln abtun. Die Anzeige müssen sie ja aufnehmen (ist ja ihre Pflicht), diese verschwindet dann aber im großen Register, weil keine Straftat zu erkennen ist - und dann ist wieder gut.ZitatWie sieht die Polizei den Fall und wie ist die Rechtslage? :
#2
Antwort vom 22. März 2016 | 13:37
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:private Datenschutzverletzung
Es liegt keine Verletzung des BDSG vor. Dieses befaßt sich nur mit der geschäftsmäßigen Speicherung von Daten. Die typischen privaten Informationen ("die Frau vom Tegtmayer arbeitet bei REWE, deren Sohn ist schwul, die Tochter hat die Telefonnummer xyz und ist im Bett eine 8/10") fallen nicht darunter.
Es kann im Einzelfall eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegen, gegen die ein Unterlassungsanspruch denkbar wäre. Ein unfreiwilliges "Outing" könnte darunter fallen.
"In eine Gruppe hinzugefügt, in der auch Schwuler (sic!) waren" dürfte aber noch nicht diesen Tatbestand erfüllen.
-- Editiert von TheSilence am 22.03.2016 13:37
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