private Datenschutzverletzung durch Minderjährigen

21. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
PaulWdh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
private Datenschutzverletzung durch Minderjährigen

Ich bin 16 Jahre alt und habe jemanden im Internet kennengelernt, da wir beide bisexuelle Interessen haben. Wir haben per Whatsapp geschrieben und ich habe ihn, ohne vorher zu fragen, in eine Gruppe hinzugefügt, in der auch Schwuler waren. Jetzt will er mich anzeigen. Ich mache mir wirklich sorgen und habe Angst. Welche Konsequenzen erwarten mich denn wenn er mich anzeigt? Wie sieht die Polizei den Fall und wie ist die Rechtslage?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von PaulWdh):
Jetzt will er mich anzeigen
Soll er doch

Zitat (von PaulWdh):
Ich mache mir wirklich sorgen und habe Angst.
Wovor?

Zitat (von PaulWdh):
Welche Konsequenzen erwarten mich denn wenn er mich anzeigt?
Ich vermute: "Keine"

Zitat (von PaulWdh):
Wie sieht die Polizei den Fall und wie ist die Rechtslage?
Die Polizei wird das ganze mit einem müden lächeln abtun. Die Anzeige müssen sie ja aufnehmen (ist ja ihre Pflicht), diese verschwindet dann aber im großen Register, weil keine Straftat zu erkennen ist - und dann ist wieder gut.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
private Datenschutzverletzung


Es liegt keine Verletzung des BDSG vor. Dieses befaßt sich nur mit der geschäftsmäßigen Speicherung von Daten. Die typischen privaten Informationen ("die Frau vom Tegtmayer arbeitet bei REWE, deren Sohn ist schwul, die Tochter hat die Telefonnummer xyz und ist im Bett eine 8/10") fallen nicht darunter.

Es kann im Einzelfall eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegen, gegen die ein Unterlassungsanspruch denkbar wäre. Ein unfreiwilliges "Outing" könnte darunter fallen.
"In eine Gruppe hinzugefügt, in der auch Schwuler (sic!) waren" dürfte aber noch nicht diesen Tatbestand erfüllen.



-- Editiert von TheSilence am 22.03.2016 13:37

2x Hilfreiche Antwort

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