hallo, ende dez 2011 beglich ich eine titulierte forderung (von einem inkasso verwaltet) von ca. 260 €. der titel ist von 2002 dh. schon paar 'tage' her. nun hat mir das inkasso den titel zugesandt. bin gleich zum amtsgericht und ließ mir einen bescheid ausstellen, dass ich in dem schuldnerverzeichnis nicht eingetragen bin. (eingetragen war ich auch nicht mehr. aber auch deshalb, weil dieser in der regel nach 3 jahren gelöscht wird) laut dieser info:
http://www.akademie.de/wissen/eidesstattliche-versicherung/loeschung-schuldnerverzeichnis-schufa
hat die schufa nach vorlage einer urkunde (über die löschung aus dem schuldnerverzeichnis) des amtsgerichts und des titels den eintrag umgehend zu löschen. (was mir auch die nette dame dort so bestätigt hat und was ich hier im forum auch oft gelesen habe)
die angaben der schufa widersprechen sich aber, denn dort ist angegeben, dass titulierte forderungen erst nach 3 jahren gelöscht werden.
ICH KAPIERE NUN NICHTS MEHR
titel und 'urkunde' (bzw. bescheid) an die schufa gesendet. schon nach drei tagen erhielt ich von der schufa antwort, dass es keine daten zu diesem fall über mich gespeichert sind. wobei ich mir erklären könnte, dass auf dem titel nicht das inkasso sondern der gläubiger eingetragen ist (eine versicherung) nach einer online-einsicht vor paar std. stelle ich fest, dass der eintrag noch vorhanden ist, jedoch mit dem vermerk, dass dieser beglichen worden ist und zwar am 29.11.2011.
das heißt jedoch nicht, dass ein negativer eintrag aus der welt ist, oder? übrigens ist der erste eintrag 2009 erfolgt und worde alle 6 monate aktualisiert.
wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand den sachverhalt erklären könnte
gruß
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titel erhalten. schufaeintrag nun berechtigt?
12. März 2012
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Frage vom 12. März 2012 | 15:31
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
titel erhalten. schufaeintrag nun berechtigt?
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#1
Antwort vom 13. März 2012 | 13:47
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
das heißt jedoch nicht, dass ein negativer eintrag aus der welt ist, oder?
AFAIK löscht die Schufa einen negativen Eintrag 3 Jahre, nachdem dieser hinfällig geworden (also beglichen worden) ist.
Immerhin geht es bei der Schufa nicht nur um aktuelle Schuldner, sondern allgemeine Zahlungsmoral.
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#2
Antwort vom 13. März 2012 | 16:28
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
dann ist die ganze prozedur nur dafür, dass die schufa weiß, 'dass' gezahlt worden ist? wahrscheinlich.. hm, doch könnte es nicht eine möglichkeit geben, dass der gläubiger, angesichts des relativ kleinen betrags, eine löschung veranlassen kann? ich könnte ja nett bitten etc...
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