vorausgefülltes Feld (Ja) zur freiwilligen Datenweitergabe erlaubt?

9. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)
vorausgefülltes Feld (Ja) zur freiwilligen Datenweitergabe erlaubt?

Ein Patient kommt ins Krankenhaus und soll dann irgendwann den Behandlungsvertrag unterschreiben. Im Vertrag wird auf dieses und jeden hingewiesen u.a. auf die Behandlungskosten, also bis hierhin alles ganz normal.

Innerhalb dieses Vertrages soll der Patient auch der freiwilligen (steht aber nur im kleingedruckten Text) Datenweitergabe an Daten zustimmen. Hierzu ist im Vertrag ein Ankreuzfeld vorgesehen.

Ist es zulässig das dieses Feld bereits vorausgefüllt (Ja) ist? Dem Patienten wurde auf ausdrückliche Nachfrage mitgeteilt das er im Falle der Nichtzustimmung den ganzen Absatz handschriftlich streichen solle.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Ist es zulässig das dieses Feld bereits vorausgefüllt (Ja) ist?

Zu 99,5% nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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