Hallo, ich bin sehr verunsichert, wer bei mir erbst. Ich bin verheiratet und hatte 2 Kinder. Ein Kind verstorben und für 2. Kind sind mir nur die Zeugungseltern.
Wer erbt (gesetzlich)?
Ehepartner hat noch 5 Halbgeschwister und ich selber hatte 3 (wovon eine bereits verstorben ist).
Danke
1. Kind verstorben 2. Kind nur Zeugungseltern - Wer erbt (gesetzlich)?
12. Januar 2017
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Frage vom 12. Januar 2017 | 09:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
1. Kind verstorben 2. Kind nur Zeugungseltern - Wer erbt (gesetzlich)?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2017 | 10:10
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 714x hilfreich)
Zitatfür 2. Kind sind mir nur die Zeugungseltern. :
Heißt jemand anderes hat das Kind adoptiert?
#2
Antwort vom 12. Januar 2017 | 10:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich gehe mal von einer Adoption aus. Hier erwirbt das adoptierte Kind das volle gesetzliche Erbrecht und ist natürlich auch pflichtteilsberechtigt, erhält also die gleiche rechtliche Stellung wie ein leibliches Kind.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Januar 2017 | 10:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatfür 2. Kind sind mir nur die Zeugungseltern. :
Heißt jemand anderes hat das Kind adoptiert?
Nein, das Kind wurde nicht adoptiert, aber es wurde bei Pflegeeltern groß.
#4
Antwort vom 12. Januar 2017 | 11:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch gehe mal von einer Adoption aus. Hier erwirbt das adoptierte Kind das volle gesetzliche Erbrecht und ist natürlich auch pflichtteilsberechtigt, erhält also die gleiche rechtliche Stellung wie ein leibliches Kind. :
Das Kind wurde nicht adoptiert, sondern es wurde bei Pflegeeltern groß.
#5
Antwort vom 12. Januar 2017 | 11:03
Von
Status: Praktikant (669 Beiträge, 190x hilfreich)
Zitat:
Nein, das Kind wurde nicht adoptiert, aber es wurde bei Pflegeeltern groß.
Dann ist das Kind weiterhin erb- und pflichtteilsberechtigt.
Am Erbe kann man nur durch Testament etwas ändern, am Pflichtteil nichts.
Kleine Hexe
#6
Antwort vom 12. Januar 2017 | 13:19
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3782x hilfreich)
Wenn nichts anderes verfügt wird, erben dein Ehemann und dein Kind.
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