10 Jahre sind vorbei,ab wann?

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.07.2010 16:30:25
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
10 Jahre sind vorbei,ab wann?

-Opa 1999 verstorben,Oma war alleinerbin ,hat den Nachlass Haus mit 80.000€ Wert angegeben

-habe das Haus im Jahr 2/2000 von Oma abgekauft für 75.000€ und Oma hat Lebenslanges Wohnrecht

-das Gericht hat das Grundbuch erst 3/2001 umgeschrieben

- ab wann sind die 10 Jahre vorbei ab Hauskauf ? oder Grundbuch umschreibung?

die anderen Geschwister meiner Mum,könnten innerhalb der 10 Jahre noch einen erstzanspruch geltend machen ,weil ich sozusagen bevorzugt wurde ,aber im laufe der Jahre habe ich schon ca.50.000€ reingesteckt,Rechnungen sind zwar vorhanden,man weiß ja nie was kommt, die neue Erbschaftsregelung gilt glaube nicht für ein Haus mit Wohnrecht.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die 10 Jahre beginnen frühestens ab der Umschreibung im Grundbuch. wenn die Oma ein alleiniges Wohnrecht für das gesamte Haus hat, dann kann es aber sein, dass diese Frist noch gar nicht begonnen hat. Das hängt aber von den genauen Umständen des Einzelfalls ab, speziell vom Umfang des Wohnrechtes.

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#2
 Von 
guest-12316.07.2010 16:30:25
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Oma hat ihr Wohnrecht auf Lebenszeit für ihre Wohnung und ein Waschhaus ,damals mußte ich bei der Notarin auch angeben was die Mieten in unserer Umgebung sind ,Sie zahlt an mich ihre Nebenkosten.
Damals sagte die Notarin obwohl ich es Kaufe zählen trotzdem die 10 Jahre weil ich ihre Enkeltochter bin,die Notarin gibt es nicht mehr und der Oma geht es noch halbwegs gut ,zum Glück.


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#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Der Punkt ist, dass das Wohnrecht der Großmutter keinen erheblichen Umfang an der Immobilie ausmachen darf.

Wäre das Haus nun ein Mehrfamilienhaus mit bsp. fünf Wohneinheiten und das Wohnrecht erstreckt sich nur auf eine Wohnung, ist die Sache unproblematisch.

Einen Pflichtteilsergänzungsanspruch könnten die Verwandten geltend machen, wenn das Haus verschenkt worden wäre.
Im vorliegenden Fall ist das Haus jedoch verkauft worden.

Selbst wenn die Großeltern ein Berliner Testament gehabt haben, darf die überlebende Großmutter -lebzeitig- verfahren wie sie will.
Also auch verkaufen, aber unter Umständen das Geld nicht beeinträchtigend verschleudern.

Und es bleibt auch fraglich, wer Erbe nach der Großmutter wird. Der muss nämlich dann den Pflichtteilsergänzungsanspruch erfüllen.

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"Lukas 7,23"

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#4
 Von 
guest-12316.07.2010 16:30:25
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für ie Antwort,ja Du hast damit völlig Recht,
nur weiß ich nicht ob die 10 Jahre nach dem Hauskauf rum sind oder nach der Grundbuch umschreibung.
Die Notarin meinte damasl das ich den Ergänzungsanspruch übernehmen muß,dass Erbe werden säter einmal sicherlich alle 3 Kinder von meiner Oma annehmen ,die haben aber mir schon gedroht das Sie Geld von mir wollen da ich es mir ja gemütlich gemacht habe.
Meine Großeltern hatten ein Berliner Testament,ich dachte durch das neue Erbrecht seit 2010 wäre ich aus dem Schneider

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#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Grundsätzlich gilt die Grundbuchumschreibung.

Aber mach Dir hier mal nicht so viele Sorgen:
So wie ich das sehe, handelt es sich um einen ganz normalen Verkauf, vielleicht könnte man den Erwerb des Hauses auch als gemischte Schenkung ansehen.

Vielleicht helfen ein paar Details, warum die Notarin Dich damals vor einem Ergänzungsanspruch gewarnt hat.

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"Lukas 7,23"

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