Liebes Forum,
meine Mutter hat mir ihr Haus + Grundstück im Wege vorweggenommener Erbfolge im August d. J. übertragen. Zweck war es auch, meiner Schwester den Pflichtteilsergänzungsanspruch soweit wie möglich zu schmälern (10-Jahres-Frist).
Meine Mutter hat sich keinerlei Nießbrauch wie Wohnrecht o. ä. eintragen lassen, allerdings eine Rückauflassungsvormerkung, die besagt, daß das Haus bei meinem evtl. Tod vor meiner Mutter, bei von mir beabsichtigtem Verkauf oder bei Belastungen an sie zurückfällt.
Wie uns unser Notar schilderte, beginnt die jährliche Abschmelzung des Pflichtteils für meine Schwester vom Eintrag ins Grundbuch an, trotz dieser Vormerkung - alleinig eine Nießbrauch-Sicherung würde diese nicht zum Laufen bringen.
Durch diverse Infos aus dem Web bin ich mir aber nun nicht mehr sicher, ob dies wirklich rechtlich haltbar ist.
Ist die Aussage unseres Notars wirklich rechtlich abgesichert?
Besten Dank für Ihre Kommentare.
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10-Jahres-Frist Pflichtteil bei Auflassungsvormerk
30. Dezember 2014
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Frage vom 30. Dezember 2014 | 10:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
10-Jahres-Frist Pflichtteil bei Auflassungsvormerk
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2014 | 12:25
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
quote:
Ist die Aussage unseres Notars wirklich rechtlich abgesichert?
Ja.
Weshalb zweifelst Du an der Aussage des Notars?
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