Hallo,
bitte um Antwort auf folgende Frage:
Meine Mutter ist am 19.2 2018 verstorben.
Ich bin Alleinerbe ihres Einfamilienhauses Hauses das sie bis zu ihrem Tod bewohnt hat.
Ich lebe in diesem Haus seit 2.4.2008.
Ich wurde als neuer Eigentümer am 25.5.2018 ins Grundbuch eingetragen.
Wann kann ich das Haus steuerfrei nach 10 Jahren verkaufen.
10 Jahre nach dem Todeszeitpunkt z.B 20.2.2028 oder 10 Jahre nach Grundbucheintrag z.B 26.5.2028
Vielen Dank für eine Antwort.
Gruß Scorer
10 Jahresfrist Selbstnutzung geerbtes Elternhaus
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Sofort. Es liegt ausschließliche Eigennutzung durch die Erblasserin und folgend durch den Erben seit mindestens 2018 vor. Zudem sind seit Anschaffung durch die Mutter vermutlich mehr als zehn Jahre vergangen.
Vielen Dank für die Antwort..
Möglicherweise muss ich noch ergänzen..
Das Haus wurde 1936 von meinem Großvater gebaut und nach dessen Tod 1970 von meinen Vater geerbt.
Dieser ist dann im Mai 2018 verstorben und danach hat das Haus meine Mutter geerbt..
Sie hat das Haus nicht angeschafft..
Somit meine ich doch, dass ich erst in 2028 verkaufen kann entweder am 20.2 oder 26.5..?
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Zitat:Meine Mutter ist am 19.2 2018 verstorben.
Zitat:Dieser ist dann im Mai 2018 verstorben und danach hat das Haus meine Mutter geerbt..
Die Mutter hat also nach ihrem Tod ein Haus geerbt?
Sorry, der Vater ist 2008 verstorben...
Das Haus wurde 1936 von meinem Großvater gebaut Das ist ja nun deutlich länger als 10 Jahre her.
Sie hat das Haus nicht angeschafft.. Nein, aber die entsprechenden Zeiträume quasi mitgeerbt.
Wann kann ich das Haus steuerfrei nach 10 Jahren verkaufen. Sofort.
Aber ist es nicht so, dass wenn ein Kind dass Elternhaus erbt, esverst selbst 10 Jahre darin wohnen muss um es dann steuerfrei zu verkaufen.
Da der Erbfall nach dem Tod der Mutter 2018 eingetreten ist wäre doch erst 2028 wie oben der Verkauf möglich? Somit ist doch das Miterbe der Frist der Mutter doch unerheblich da nun die Erbfrist des Kindes zur Geltung kommt?
Sie fragen in einem Forum, bekommen zweimal die gleiche Antwort und glauben es nicht. Schon komisch. Sie denken wahrscheinlich an die Spekulationssteuer. Die fällt aber nur bei Immobilien an, die man KAUFT und innerhalb von 10 Jahren teurer wieder verkauft. Dann muss man den Gewinn versteuern. Bei einem immer von der Familie bewohnten geerbten Haus fällt aber keine Steuer beim Verkauf an.
Ich meine hier nicht die Spekulationssteuer sondern die Erbschaftssteuer.
Wenn der Wert der Immobilie über 400000 Euro liegt muss das Kind den Betrag über die 400000 Euro versteuern, wenn es die Immobilie innerhalb einer 10 Jahresfrist nach Eintritt des Erbfalls verkauft..
Da der Erbfall in 2018 eintrat ist nun die Frage ob am 20.2 oder mit Grundbucheintrag am 26.5. 2028 Erbschaftssteuerfrei verkauft werden kann.
Da ist es mMn unerheblich wie lange das Objekt im Familienbesitz war..
Hallo,
Natürlich, steht ja schon im Threadtitel. Und damit ist die Antwort #1 auch grundfalsch.Zitat:Ich meine hier nicht die Spekulationssteuer sondern die Erbschaftssteuer.
Imho ab dem 20.2.2028.Zitat:Wann kann ich das Haus steuerfrei nach 10 Jahren verkaufen.
10 Jahre nach dem Todeszeitpunkt z.B 20.2.2028 oder 10 Jahre nach Grundbucheintrag z.B 26.5.2028
Aber zur Sicherheit sollte man solche Fristen immer wenn möglich länger übertreffen, und daher würde ich eher bis Ende 2028 warten.
Nee, nicht komisch, sondern völlig zu Recht.Zitat:Sie fragen in einem Forum, bekommen zweimal die gleiche Antwort und glauben es nicht. Schon komisch.
Stefan
Danke Stefan für die klare und richtige Antwort.
Nein, im Threadtitel taucht das Wort "Erbschaftsteuer" nicht auf. Es wäre nicht die erste Frage zur Spekulationssteuer bei geerbten Grundbesitz, zudem hat die Frage auch nichts mit Erbrecht, sondern mit Steuerrecht zu tun. Ich bin nicht der Einzige, der die Frage missverstanden hat, wie die weiteren Antworten zeigen.ZitatNatürlich, steht ja schon im Threadtitel. :
Der Gesetzgeber verlangt eine Selbstnutzung zehn Jahre nach dem Erwerb (Erbfall), es sei denn, der Erwerber ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert. Als Beispiel wird die Pflegebedürftigkeit genannt, die die Führung eines eigenen Haushalts unmöglich macht. In diesem Falle wäre auch der Verkauf vor Ablauf der Frist unschädlich. Als nicht zwingend wird z.B. eine berufliche Versetzung angesehen.ZitatWenn der Wert der Immobilie über 400000 Euro liegt muss das Kind den Betrag über die 400000 Euro versteuern, wenn es die Immobilie innerhalb einer 10 Jahresfrist nach Eintritt des Erbfalls verkauft.. :
Hallo,
Aber "Selbstnutzung".Zitat:Nein, im Threadtitel taucht das Wort "Erbschaftsteuer" nicht auf.
Jedenfalls war mir der Hintergund der Frage sofort klar. Aber gut, eindeutig war es wirklich nicht.
Und es sollte auch keine Kritik sein, sondern mehr eine Feststellung.
Da bin ich davon ausgegangen, dass du es warst der die falsche Spur gelegt hat.Zitat:... wie die weiteren Antworten zeigen.

Stefan
[.
-- Editiert von User am 5. Juli 2024 19:42
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