1.000.000 EUR Haus = Alleinerbe Stiefmutter = Testament

1. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
1.000.000 EUR Haus = Alleinerbe Stiefmutter = Testament

Guten Tag zusammen,

ich erbitte Ihre fachkundigen Meinungen zu dem folgenden Fall:

Personen:
Vater Andreas
Mutter Beate - geschieden von Andreas-
Kind Cindy
Kind Dennis
Neue Ehefrau=Stiefmutter Erika

Sachlage:

Vater Andreas stirbt plötzlich im Ausland (Urlaub). Die Scheidung von der ersten Ehefrau Beate ist voll vollzogen inkl. Versorgungsausgleich, rechtskräfig und 5 Jahre her.

Vor vier Jahren hat Vater Andreas neu geheiratet (Erika). Erika und Andreas haben ein gegenseitiges Testament aufgesetzt in den jeweils der andere Ehepartner alleiniger Erbe eingetragen ist. Die einzigen leiblichen Kinder von Andreas aus erster Ehe fragen sich ob diese den Pfichtanteil von je 25% pro Kind erben; trotz Testament! Kontakt bestand, sogar guter - auch zur Stiefmutter. Erika ist kinderlos!


Weitere Daten:

Die Wertgegenstände von von Andreas und Erika beliefen sich zu Lebzeiten auf 1.000.000 EUR - dagegen sind 800.000 EUR Baufinanzierungskredite als Grundschuld in laufender Tilgung. Andreas und Erika sind zu gleichen Teilen im Grundbuch vermerkt. Eine Lebensversicherung in der Erika die Begünstigte ist, besteht ebenfalls; in unbekannter Höhe. Sicherlich ist diese auch nicht zweckgebunden (Darlehnsablösung).

Fragen:

1. Was müssen die Kinder aus erster Ehe machen wenn Sie erben (Pflichtteil) wollen oder aufgrund des Risikos das Erbe ausschlagen wollen (sofern aufgrund des Testaments überhaupt ausgeschlagen werden muss...)

2. Die Grundschulden von 800.000 EUR (davon 1/8 Anteil - da 50% ja eh schon der Stiefmutter gehören) i.H.v. 100.000 EUR erben je Kinder; wenn diese den Pflichtteil geltend machen???

3. Gibt es eine gesetzliche Grundlage in der die beiden Kinder sich die Differenz der Grundschuld und dem Wert der Immobilien auszahlen lassen können?
A)Wert gesamt: 1.000,000 EUR : 2 = 500.000 EUR Anteil von Andreas
B) 500.000,00 EUR / 4 (2/4 Erika und je 1/4 Kinder) = Anteil Kind 125,000 EUR - -Grundschuldenanteil 100.000 EUR


Müsste dann die Stiefmutter den Kindern von Andreas jeden 25.000,00 EUR bezahlen?


Danke für eure Hilfe!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Müsste dann die Stiefmutter den Kindern von Andreas jeden 25.000,00 EUR bezahlen?

Nein. Nur 12.500€ pro Kind.

Angenommen das Vermögen von 1.000.000€ und die Schulden von 800.000€ gehören gleichmäßig Andreas und Erika.
Dann ist die Erbmasse von Andreas 100.000€, denn er hatte 500.000€ Vermögen und 400.000€ Schulden.

Hätte es kein Testament gegeben, hätte Erika 50% und Cindy und Dennis je 25% geerbt.
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes.
Cindy und Dennis erhalten also jeweils 12,5% von 100.000€.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Was steht genau drin im Testament?

Diese "Berliner Testamente" haben doch i.d.R. eine Schutzfunktion zugunsten des überlebenden Ehepartners. In der Art: wer seinen Pflichtteil fordert, wird als Erbe ausgeschlossen.

Wobei Cindy und Dennis ja keine Abkömmlinge von Erika sind - auch wenn die kinderlos ist, wird es irgendwo einen späteren Erben Erikas nach gesetzlicher Erbfolge geben.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Was müssen die Kinder aus erster Ehe machen wenn Sie erben (Pflichtteil) wollen oder aufgrund des Risikos das Erbe ausschlagen wollen (sofern aufgrund des Testaments überhaupt ausgeschlagen werden muss...)

Die Kinder wurden durch das Testament enterbt und können innerhalb von drei Jahren ihren Pflichtteilsanspruch (die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (hier 1/8) in bar) gegenüber der Alleinerbin geltend machen. Da die Kinder keine Erben sind, können/müssen diese nicht ausschlagen.

Der Pflichtteilsanspruch ergibt aus dem Reinnachlass des Vaters (Guthaben minus Schulden).
Zitat:
Diese "Berliner Testamente" haben doch i.d.R. eine Schutzfunktion zugunsten des überlebenden Ehepartners. In der Art: wer seinen Pflichtteil fordert, wird als Erbe ausgeschlossen.

Ich lese nichts von einem Berliner Testament.
Zitat:
Vor vier Jahren hat Vater Andreas neu geheiratet (Erika). Erika und Andreas haben ein gegenseitiges Testament aufgesetzt in den jeweils der andere Ehepartner alleiniger Erbe eingetragen ist.

Hier steht nur, dass sich die Ehegatten zu Alleinerben eingesetzt haben.

-- Editiert von cruncc1 am 01.01.2017 12:44

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#4
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Nach unserem Kenntnisstand haben jeder der Ehepartner ein eigenes handschriftliches Testament verfasst.

Quasi: Ich bestimme das alles meine Frau erbt *nur juristischer*, sonst keiner etwas

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#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ich lese nichts von einem Berliner Testament.
Hier steht nur, dass sich die Ehegatten zu Alleinerben eingesetzt haben.


Ich auch nicht mehr....Danke für den Hinweis.

Zitat (von terrax34):
Nach unserem Kenntnisstand haben jeder der Ehepartner ein eigenes handschriftliches Testament verfasst.

Quasi: Ich bestimme das alles meine Frau erbt *nur juristischer*, sonst keiner etwas


Woher stammt der Kenntnisstand? Testament liegt vor oder nur "vom Hörensagen"? "nur juristischer" heißt was genau?

Zitat:
Erika und Andreas haben ein gegenseitiges Testament aufgesetzt in den jeweils der andere Ehepartner alleiniger Erbe eingetragen ist


Erika hat keine eigenen Kinder. Nach Erikas Ableben wäre der vorverstorbene Andreas nun Erbe. Da er aber bereits verstorben ist, würden doch an seine Stelle die Abkömmlinge Cindy und Dennis treten? Verstehe ich da was falsch?




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#6
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Es soll ein Testament geben; welches wir bislang nicht gesehen haben.
Es soll jedoch nach Hörensagen, juristisch korrekt sein (nicht so einfach formuliert wie mein geschriebenes).
Erika selber hat "stand jetzt" einen Vater mit rd. 85 Jahren und einen Bruder mit 55 Jahren; .... keine Ahnung wer Erbe sein würde wenn in z.B. 10 Jahren noch Erika verstirbt.....

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Da er aber bereits verstorben ist, würden doch an seine Stelle die Abkömmlinge Cindy und Dennis treten?

Das wäre nur dann der Fall, wenn diese im Testament als Ersatzerben benannt wurden.

Es gibt jeweils ein Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung. Erika müsste die Erbfolge auf ihren Tod mit einem Testament regeln, ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge. Cindy und Dennis gehören nicht zu deren gesetzliche Erben.


-- Editiert von cruncc1 am 01.01.2017 16:27

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Es soll ein Testament geben; welches wir bislang nicht gesehen haben.
Es soll jedoch nach Hörensagen, juristisch korrekt sein (nicht so einfach formuliert wie mein geschriebenes)

Dann sollte man vll erst mal abwarten bis man konkret weiß, was in dem Testament steht!

-- Editiert von cruncc1 am 01.01.2017 16:30

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Was steht genau drin im Testament?

Wobei Cindy und Dennis ja keine Abkömmlinge von Erika sind - auch wenn die kinderlos ist, wird es irgendwo einen späteren Erben Erikas nach gesetzlicher Erbfolge geben.


Sehe ich auch so. Anstelle von Cindy und Dennis würde ich mich nicht darauf verlassen von Erika zu erben.
Selbst wenn-Wenn sie großes Pech haben verbraucht Erika alles bis zu ihrem Tod und auch dann bleibt nichts.

Die Frage ist auch wenn Erika z.B. Das Nachbarskind als ihren Erben benennen würde, inwieweit erhalten hier Dennis und Cindy überhaupt wieviel aus dem Nachlass.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist auch wenn Erika z.B. Das Nachbarskind als ihren Erben benennen würde, inwieweit erhalten hier Dennis und Cindy überhaupt wieviel aus dem Nachlass.


Dann erhalten Dennis und Cindy nichts.

Wenn die beiden sich bei Verzicht auf den Pflichtteil absichern wollen, dann müssen sie mit Erika einen notariellen Erbvertrag schließen. Das sind dann auch Grundbucheinträge denkbar, die einen Verkauf des Hauses durch Erika ohne die Zustimmung von Dennis und Cindy verhindern. Details müssten dann mit dem Notar besprochen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von hh):


Dann erhalten Dennis und Cindy nichts.

Wenn die beiden sich bei Verzicht auf den Pflichtteil absichern wollen, dann müssen sie mit Erika einen notariellen Erbvertrag schließen. Das sind dann auch Grundbucheinträge denkbar, die einen Verkauf des Hauses durch Erika ohne die Zustimmung von Dennis und Cindy verhindern. Details müssten dann mit dem Notar besprochen werden.


Auch nicht wenn Erika 100.000 Euro aus dem Nachlass von Andreas erhält und auf ihr Konto tut wo 20.000€ drauf sind (120.000€) und nur 10.000€ bis zu ihrem Tod verbraucht? Erhält dann Erikas Erbe (hier z.b. Als Bsp das Nachbarskind) die kompletten 110.000€ und Dennis und Cindy gehen leer aus? Wozu benennt man dann überhaupt noch Nacherben?

-- Editiert von Aspirin1000 am 04.01.2017 23:09

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