1/8 Erbanteil- Vater verstorben

28. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb452647-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
1/8 Erbanteil- Vater verstorben

Guten Tag,

vor gut 5,5 Jahren ist mein Vater verstorben
ich habe 1/8 geerbt und stehe auch so Im Grundbuch drin
- Elternhaus mit Grundstück

Im Haus wohnt meine Mutter und meine Schwester
ich wohne seit über 20 Jahren nicht mehr dort

Mutter bezieht Witwenrente und Altersrente
Schwester bezieht Sozialgeld und eine Rente weil sie nicht arbeiten kann(krank)

Nun verhält es sich so das es nun los geht das einige Dinge am Haus und um das Haus erneuert werden müssen und hier kommt nun meine Frage

Muss ich diese Kosten mittragen? wen ja zu wie viel Anteil.
ich wohne nicht da, nutze nix da, verursache keine Kosten.

Zumal meine Mutter mir vor Jahren gesagt hat, das ich nie etwas mit bezahlen brauche weil ich ja da nicht wohne.

Meine Mutter weiß das ich den Standpunkt vertrete das bitte das Haus mit allen drumrum verkauft wird, da sicherlich über die Jahre Dinge anfallen die keiner bezahlen kann.

Würde mich über Antworten die mir weiterhelfen sehr freuen.

LG.-Danie

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

vor gut 5,5 Jahren ist mein Vater verstorben

Zitat:
ich habe 1/8 geerbt und stehe auch so Im Grundbuch drin

Sofern noch kein notarieller Auseinandersetzungsvertrag beurkundet wurde, stehen die Erben nur - in Erbengemeinschaft - im Grundbuch (nicht mit Bruchteilen).
Zitat:
Muss ich diese Kosten mittragen?

Ja.
Zitat:
wen ja zu wie viel Anteil.

In Höhe deines Anteils. Im Gegenzug kannst du allerdings von den "Bewohnern" eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung deines Anteils verlangen.
Zitat:
Meine Mutter weiß das ich den Standpunkt vertrete das bitte das Haus mit allen drumrum verkauft wird, da sicherlich über die Jahre Dinge anfallen die keiner bezahlen kann.

Die Immobilie kann nur verkauft werden, wenn alle Eigentümer/Erben damit einverstanden sind. Als letzte Möglichkeit bliebe noch die Teilungsversteigerung, dann wird die gesamte Immobilie versteigert.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb452647-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst-einmal Danke für die Auskunft.

ich kann aber um Auszahlung meines Erbteils bitten/verlangen.

Den dann kommen beide da ins Rudern , weil beide nicht das Geld haben und somit das haus verkauft werden müsste.
was im übrigens mein Vater wollte bzw. gehofft hat wen er nicht mehr ist,er hat meinen Mann und mir als er im KH lag dies gesagt

Er hatte uns das Haus( 2-Fam-Haus) +Grundstück ca. 1800mq angeboten, was wir abgelehnt haben, da wir das finanziell nicht stemmen können.
Im gleichen Zug sagte er: ich hoffe das die 2 Mädels dann so vernünftig sind und alles verkaufen, den die schaffen das alleine finanziell nicht.

Und er hat Recht, den sobald irgendwas repariert werden muss, haben sie jetzt Probleme und ich sehe es nicht ein das ich jedesmal da mit bezahle. ich nutze da nix, wohne da nicht, nutze nix ab da, verursache keine Kosten.
Aber soll mit bezahlen wen was ist.

Bis vor gut einen halben Jahr hatte meine Mutter EInkommen durch die Ferienwohnung ( obere Wohnung), dies hat sie nun aufgegeben( bekommt ja jetzt Rente + Witwenrente) und nun soll meine Schwester da oben in die Wohnung ziehen.
und ich schau wieder in die Röhre.

Erlich gesagt reicht es mir langsam. ich habe wen man es so nimmt vom Erbe nix, zumal es runtergewirtschaftet wird auf die Jahre hinweg. Da größere Reparaturen von beiden nicht bezahlt werden können.

Es ist meine Mutter und meine Schwester, die beiden sind ein eingefahrenes Team (schon immer), aber ich ich stehe beiden nicht so nah, ich war mehr Papakind.

Was kann ich tun? Mit was für Argumenten kann ich beiden gegenüber treten wen es hier zum krach kommt, den das kommt es.

ich stehe im Grundbuch mit drin mit 1/8.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von fb452647-20):
Was kann ich tun?

Fakt ist nunmal, dass Du gemäß Deiner Quote für Instandhaltung zu zahlen hast.
Andererseits hast Du natürlich quotenanteilig Anspruch auf die Nutzungen, d.h. auf die Einnahmen aus Vermietung als Ferwienwohnung und auch auf quotenmäßige Zahlung einer Nutzungsentschädigung von Deiner Mutter/Schwester.
Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht allerdings nicht automatisch sondern erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Du die auch geltend machst (also auch nicht rückwirkend).
http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/Nutzungsentschaedigung-an-die-Erbengemeinschaft.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Erbengemeinschaft-Ausgleichsanspruch--f223820.html

M.E. ist es zunächst mal sinnvoll in dieser Richtung beweisbare Fakten zu schaffen - dann könntest Du bei ggf. wenigstens mit Deiner Zahlungspflicht hinsichtlich der Instandhaltungen aufrechnen.

Natürlich kannst Du Deine Mutter/Schwester einfach nur freundlich darum bitten (Nutzungsentschädigung und einvernehmliche Erbauseinandersetzung/Auszahlung). Aber wenn die beiden sich nicht darauf einlassen, dann bleibt halt nur die rechtliche Lösung > zwangsweise Erbauseinandersetzung über eine Teilungsversteigerung.

Zitat (von fb452647-20):
Mit was für Argumenten kann ich beiden gegenüber treten wen es hier zum krach kommt, den das kommt es.

Lies Dir halt einfach mal einen Aufsatz darüber durch - z.B.
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/erbauseinandersetzung-die-teilungsversteigerung-f48441
Die Argumente ergeben sich aus den Paragraphen des BGB

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

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