Hallo liebe Community,
vor 4 Wochen verstarb der Vater von 2 Söhnen ganz plötzlich, die Mutter Verstarb bereit 2012 schon.
Nun im Haushalt des Vaters lebt der 21 Jährige Sohn und der andere Sohn 32 hat seinen eigenen Haushalt.
Nun nach gut 3 Wochen mischte sich die Cousine der beiden Brüder ein, weil der 21 Sohn die Bestattung übernommen hat und man jetzt nicht genau weiß, wie man die Kosten von knapp 2700€ bezahlen soll.
Der 21 Jährige Sohn will jetzt das Erbe ausschlagen, aber will dennoch die Möbel aus der Wohnung haben, in die er mit seinem Vater gelebt hatte. Der 32 Jährige Sohn, wird wohl das Erbe Automatisch annehmen, da er sich derzeitig in einer Suchtklinik befindet und auch starke einschränken im Orientierungssin hat.
Wie sieht das für den 21 Jöhrigen Sohn aus, darf er Möbel aus der Wohnung des Vaters nehmen trotz Erbauschlagung ?
Darf er nur einen gewissen teil haben oder letztendlich nur sein eigenes Zimmer ?
2 Brüder und Streß mit dem Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn die Möbel vorher dem Vater gehört haben: NeinZitatWie sieht das für den 21 Jöhrigen Sohn aus, darf er Möbel aus der Wohnung des Vaters nehmen trotz Erbauschlagung ? :
Der 32 jährige Sohn wird Erbe wenn er nicht innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls das Erbe auschägt.ZitatDer 32 Jährige Sohn, wird wohl das Erbe Automatisch annehmen, da er sich derzeitig in einer Suchtklinik befindet und auch starke einschränken im Orientierungssin hat. :
Wo er sich befindet spielt keine Rolle. Der geistige Zustand aber evtl. sehr wohl. Hat er evtl. einen gesetzlichen Vormund bekommen der an seiner Stelle das Erbe würde ausschlagen müssen?
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ZitatHat er evtl. einen gesetzlichen Vormund bekommen der an seiner Stelle das Erbe würde ausschlagen müssen? :
Ein Erwachsener hat ggf. einen Betreuer. Einen Vormund gibt es nur bei Minderjährigen.
-- Editiert von cruncc1 am 17.08.2020 18:35
Nein der 32 Jährige Suchtkranke hat weder Vormund noch Betreuer oder ähnliches. Er wurde letzten Donnerstag erst in die Suchtklinik gebracht von seiner Freundin. Der 21 Jährige lebt aktuell wohl bei bekannten, er will ne eigene Wohnung haben und dementsprechend fast alle Möbel vom Vater mitnehmen, da er ja ausser sein Kinderzimmer nix hat.
Das Erbe wollte er wohl Heute mit seiner Cousine ausschlagen bei einem Notar.
ZitatWurde denn der Nachlass bereits hinsichtlich einer nicht vorhandenen Werthaltigkeit vollständig gesichtet? :
Dem Fragesteller geht es doch gar nicht darum, ob eine Ausschlagung erfolgen soll oder nicht.
Das Problem ist, dass der Sohn sich die Wohnungseinrichtung aneignen will obwohl er ebenfalls vor hat auszuschlagen.
Das geht natürlich nicht, wurde aber auch schon beantwortet.
Und als Ergänzung: das Ausschlagen des Erbes entbindet unter Umständen nicht von der Zahlung der Bestattung.
ZitatWie sieht das für den 21 Jöhrigen Sohn aus, darf er Möbel aus der Wohnung des Vaters nehmen trotz Erbauschlagung ? :
Darf er nur einen gewissen teil haben oder letztendlich nur sein eigenes Zimmer ?
ZitatDem Fragesteller geht es doch gar nicht darum, ob eine Ausschlagung erfolgen soll oder nicht. :
ZitatVielen Dank für den Hinweis, dass man glaubt zu wissen, was der Fragesteller möchte. :
Gerne. Beim nächsten Mal lesen Sie vielleicht einfach zu Ende, bevor Sie drauf los schreiben.
LG
Er hat doch ganz klar geschrieben:
1. Er möchte das Erbe ausschlagen
2. Er möchte die Möbel mitnehmen.
Damit ist doch alles klar.
Das 2. in Verbindung mit 1. nicht geht, wurde beantwortet.
Warum soll das Erbe eigentlich ausgeschlagen werden.?
Handelt es sich um eine Mietwohnung, die der 21 jährige evtl. übernehmen kann? Das Recht hätte er dazu. Aber falls er das Erbe ausschlägt vielleicht nicht mehr.
Der Sohn wohnt doch mit dem Vater zusammen. Also wird er wohl einschätzen können, ob eher Vermögen oder eher Schulden da sind. Außerdem hat er Zugriff auf alle, sich im Haushalt befindliche Unterlagen.
Es geht nicht darum, dass ich etwas nicht verstehen will. Ich beantworte nur die gestellten Fragen, und keine, die sich ein anderer in dieser Situation stellen würde. Da wäre das Feld sehr weit, was eventuell noch alles von Interesse wäre.
Fakt ist: zu Beerdigungskosten wurde nichts gefragt.
Die sind einfach nur realistisch und beantworten die gestellte Frage.ZitatDie Frage ist durchaus berechtigt, auch wenn sowohl "Ballivus" als auch "Eff123" das nicht verstehen wollen. :
Haben wir schon bemerkt, dass du immer Antworten auf Fragen gibst die gar nicht gestellt wurden.ZitatIch werde es mir auch in Zukunft nicht nehmen lassen, weitergehende Hinweise zu erteilen :
In diesem speziellen Fall spricht er tatsächlich für mehrere, die hier posten.
Diese Besserwisserei geht mir auf den Geist. Es ist hier ein Laienforum und da kann jeder fragen was er für richtig und sinnvoll hält, auch wenn solche "Spezialisten" wie hier es anders sehen.
Warten wir doch einfach mal die Antworten des TE ab statt sich über Nichtigkeiten zu ereifern.
Die Antwort auf eine andere vom TS noch gestellte, aber sich aufdrängende Frage ist übrigens nicht, wie viele Leute meinen, 42 sondern 69!ZitatIch werde es mir auch in Zukunft nicht nehmen lassen, weitergehende Hinweise zu erteilen :
Ich hoffe, ich konnte damit helfen!
taxpert
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