2 Erben vermieten eine Wohnung, darf einer die nk zu 100% absetzen?

2. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Survina
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
2 Erben vermieten eine Wohnung, darf einer die nk zu 100% absetzen?

Hallo,

Wenn eine Erbengemeinschaft (bestehend aus 2 Parteien die je 50% geerbt haben) eine Wohnung vermietet, darf dann ein Erbe allein die nk zu 100% absetzen obwohl er nur 50%anteil an allem hat?
Ein bekannter verweigert uns die Herausgabe der nebenkostenabrechnung des geerbeten Hauses obwohl wir die Hälfte davon ja auch tragen müssen. Er gibt sie uns nicht und wir vermuten, dass er die nk zu 100% bei den Steuern abgesetzt hat und dann nochmal die 50% von uns fordert. Also quasi unseren Anteil von den Steuern wiederbekommt und dann noch die volle Summe von uns haben will. Was kann man tun wenn ein Erbe die Herausgabe von dakumenten die ihm zugeschickt wurden, verweigert? Ist das rechtens? Er will nämlich vermieten und wir müssen das ja dann aucj bei unserer steuererklarung angeben und wollen auch was absetzen.

Lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47644 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die beiden Erben müssen doch sowieso eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung abgeben. Daher verstehe ich das Problem nicht.

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#2
 Von 
Survina
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie meinen Sie das genau? Was ist das? Wir haben keine Erfahrung als Erbengemeinschaft und auch nicht beim vermieten bzw versteuern einer geerbten Immobilie....

-- Editiert von Survina am 02.08.2019 11:45

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#3
 Von 
Survina
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@hh

Oder meinen sie damit die einkommenserklärung die man einmal im Jahr abgibt?

Wenn ja, dann meinte ich damit dass wenn Erbe Nr. 1.in seiner Einkommenserklärung 100% der nk absetzt obwohl er eigentlich nur 50% absetzen kann. Ob das rechtens ist?
Eigentlich müsste doch jeder Erbe dann nur 50% der nk absetzen können oder nicht?

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#4
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Aber wenn der doch 50 % der Nebenkosten von dir fordert - verlangt man doch eine Aufstellung Belege
sonst zahle ich doch gar nix.

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#5
 Von 
Survina
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja genau. Und wir haben die Belege schon 4 mal verlangt aber er gibt sie nicht und ignoriert uns. Wir zahlen dann aber auch nichts ohne Belege. Aber jetzt will er mit uns vermieten und das ihm zustehende Geld der nk dann von dem gemeinsamen Konto abnehmen ohne Beleg.

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Survina):
Wie meinen Sie das genau? Was ist das? Wir haben keine Erfahrung als Erbengemeinschaft und auch nicht beim vermieten bzw versteuern einer geerbten Immobilie....


Tipp: Gehen Sie zu einem Steuerberater. Ihre Fragen und derzeit fehlenden Kenntnisse können Sie nicht durch ein Forum ausgleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47644 Beiträge, 16840x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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