2 Kinder erben. Was ist zu beachten ? (Lebensversicherung, Sterbeurkunde, Erbschaftssteuer..)

23. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Max1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Kinder erben. Was ist zu beachten ? (Lebensversicherung, Sterbeurkunde, Erbschaftssteuer..)

Hallo zusammen.
Meine Schwester und ich erben von unserem Vater (großes Haus inkl. Grundstück, Autos und Lebensversicherungen).
Es gibt leider kein Testament. Den Erbschein hat meine Schwester ohne mich zu fragen beantragt.
Darin steht, dass das Erbe zu je 1/2 Teil aufgeteilt wird.
Das Grundstück ist am meißten Wert (mind. 480.000 Euro).
Das Haus ist renovierungsbedürftig. Da müsste jemand bestimmt 200.000 Euro nochmal reinstecken
für die Renovierung. Auto ist ca. 40.000 Euro Wert, bin mir aber nicht sicher.
Jetzt hat meine Schwester alle Sterbeurkunden und sich auch schon um die Lebensversicherungen gekümmert.
Die letzte Aussage von ihr: Die erste Lebensversicherung ist im Minus oder nicht gedeckt und
muss von der zweiten ausgeglichen werden (ich kann er hier nur noch sinngemäß wiedergeben).
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

1.) Was hat es mit der einen Lebensversicherung auf sich? Kann eine Lebensversicherung
nicht gedeckt oder noch Beträge offen sein dass die von einer 2ten Lebensversicherung
ausgeglichen werden muss? Gibt es so etwas? Oder hat mir meine Schwester völligen Quatsch
erzählt?

2.) Warum kann sie sich um die Lebensversicherungen alleine kümmern? Brauch man dafür
nicht eine Vollmacht? Muss ich dem nicht auch zustimmen? Ich habe diese Unterlagen
bislang nie gesehen! Gibt es hier nicht eine Regelung wer was darf?

3.) Erbschaftssteuer: Was ist hier zu beachten? Wenn ich das Land zu je 1/2 Teil mit
meiner Schwester teile kann man damit die Erbschaftssteuer senken/umgehen?

4.) Geld auf dem Konto der Bank: Kann meine Schwester auch hier alleine agieren?
Wie kann ich mir am besten meine Rechte einfordern?

5.) Welche Dinge außer das Land, Haus, Konto und Lebensversicherung wären noch wichtig zu regeln mit meiner Schwester?
Hintergrund ist vor allem: Meine Schwester hatte die Firma von meinem Vater zu Lebzeiten als
Schenkung erhalten. Leider hat mein Vater kein Testament gemacht. Jetzt möchte meine Schwester
auch noch die Hälfte von dem Haus, Land etc!
Da ich von diesen Dingen wie Lebensversicherungen, meine Rechte bzgl. Erbanteil nicht mit auskenne,
bin ich total überfordert. Ich werde hier gerade etwas überrumpelt!!!
Es reicht ja nicht einfach auf den Tisch zu hauen. Ich muss schon mit echten Argumenten und auf
meine Rechte pochen. Aber welche Argumente kann ich auf den Tisch legen damit meine Schwester sich nicht noch alles unter den Nagel reißt und am Ende noch sagt: Selber Schuld, du hast dich darum ja nicht
gekümmert!


-- Editiert von Max1975 am 23.07.2019 19:20

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
3.) Erbschaftssteuer: Was ist hier zu beachten? Wenn ich das Land zu je 1/2 Teil mit
meiner Schwester teile kann man damit die Erbschaftssteuer senken/umgehen?
Kein Problem, die Erbschafsttsteuer entfällt auf den Teil, den DU erbst. Es ist also schon das "geteilte".
Zitat (von Max1975):
4.) Geld auf dem Konto der Bank: Kann meine Schwester auch hier alleine agieren?
Wie kann ich mir am besten meine Rechte einfordern?
Kommt drauf an. So wie es klingt, hatte deine Schwester wohl das Vertrauen deines Vaters. Wenn dem so ist, dann ist es naheliegend, dass sie eine "über den Tod hinaus gültige" Vollmacht hat, und dann kann sie da alleine agieren. Diese Vollmacht kannst du widerrufen, das macht das Verhältnis nicht einfacher und sie kommt nicht mehr an Geld ran, um z.B. Beerdigung oder sonstige auftretende Forderungen zu begleichen. Besser wäre wohl, den genauen Kontostand zum Todeszeitpunkt zu ermitteln: davon steht dir die Hälfte zu, unabhängig davon was jetzt auf dem Konto ist. Ist aber deine Entscheidung.
Zitat (von Max1975):
5.) Welche Dinge außer das Land, Haus, Konto und Lebensversicherung wären noch wichtig zu regeln mit meiner Schwester?
In erster Linie die Totenfürsorge.

Ansonsten seid ihr halt eine Erbengemeinschaft. Wenn du dich aktiv in die Abwicklung der Erbengemeinschaft (das wesentliche Ziel einer Erbengemeinschaft ist ihre Auflösung!) einbringen willst, sichte erst mal die Dokumente und schau wie du dir die Aufteilung des Nachlasses vorstellen kannst.

Dass deine Schwester die Firma des Vaters geschenkt bekommen hat ist übrigens nur relevant, wenn diese Schenkung erstens weniger als 10 Jahre her war und zweitens die Firma mehr wert war als der gesamte Nachlass - oder wenn im Schenkungsvertrag steht dass die Schenkung aufs Erbe angerechnet werden soll. Vermutlich also nicht und damit sollte eine Nachlassverteilung angestrebt werden bei der jeder so ungefähr die Hälfte bekommt.
Du kannst natürlich auch auf bockig machen: alle Vollmachten (besonders gegenüber der Bank) widerrufen und keiner Aufteilung zustimmen, nicht mal Auszahlung der Lebensversicherungssummen. Ist deine Sache.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Irgendwie sind meine Antworten auf Punkt 1 und 2 verschwunden.
Deren Kernaussage war jedenfalls: der Schilderung nach kümmert sich deine Schwester um das, was in einer Erbengemeinschaft getan werden muss (Sterbeurkunde, Erbschein, Sichtung des Nachlasses) und informiert dich über ihre Erkenntnisse. Das darf sie auch allein tun, nur Entscheidungen müssen (soweit nicht irgendwelche Vollmachten vorliegen) gemeinsam getroffen werden. Wenn du dir unsicher bist: Guck dir die Unterlagen doch selbst auch mal an! Ist Arbeit und Aufwand, aber dass deine Schwester dich daran hindert war bisher nicht herauszulesen.

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#3
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich muss quiddje zustimmen: Deiner Schilderung ist eigentlich nur zu entnehmen, dass deine Schwester alles Erforderliche in die Wege geleitet hat und dich auf dem Laufenden hält. Mißtrauen halte ich nicht für angebracht. Erbschein musste Sie ja beantragen, da Grundbesitz vorhanden ist und kein Testament vorliegt. Ihr seid jetzt eine Erbengemeinschaft und müsst den Nachlass gemeinsam abwickeln. Du mußt dich halt mit deiner Schwester zusammensetzen, alle Unterlagen sichten und mit Ihr Lösungen erarbeiten. Das mit den Lebensversicherungen kann schon sein; vielleicht ist eine ja beliehen worden und noch nicht zurückgezahlt. Dann liegt es doch nahe, die Mittel der anderen Versicherung zur Tilgung einzusetzen. Es hilft alles nichts, du mußt dich mit deiner Schwester an einen Tisch setzen.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Dass deine Schwester die Firma des Vaters geschenkt bekommen hat ist übrigens nur relevant, wenn diese Schenkung erstens weniger als 10 Jahre her war und zweitens die Firma mehr wert war als der gesamte Nachlass..

Sehe ich nicht unbedingt so. Wenn die Schwester mit der Firma ihren Lebensunterhalt verdient, könnte man die Schenkung der Firma als ausgleichungspflichtigte Ausstattung ansehen.

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#5
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat:
Jetzt möchte meine Schwester auch noch die Hälfte von dem Haus, Land etc!

Das möchte Sie nicht nur, Sie hat es ja schon. Da kein Testament vorliegt greift die gesetzliche Erbfolge, nach denen ihr je zur Hälfte erbt.

Zitat:
Da ich von diesen Dingen wie Lebensversicherungen, meine Rechte bzgl. Erbanteil nicht mit auskenne,
bin ich total überfordert. Ich werde hier gerade etwas überrumpelt!!!

Wenn man dieser Meinung ist sollte man die fachliche Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen und sich zumindest beraten lassen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen zahlen übrigens eine Erstberatung in Erbschaftsfragen.

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