Hallo,
ich denke wir werden die Tage Mal zum Anwalt müssen. Vorab wollte ich euren Rat einholen.
Situation:
Meine Frau (wir sind seit 1 Monat verheiratet), ihre Mutter und Ihr Bruder wurden im Testamanet von Ihrer Oma am 5.12.2011 als Erben für ein Grundstück eingesetzt. Zu gleichen Teilen.
Ihre beiden anderen Töchter wurden ausbezahlt steht dort. Zusätzlich haben Sie Wald und Wiesen zu gleichen Teilen bekommen.
Geschrieben auf Papier ohne Notar wie es scheint. Die Kopie die wir heute erhalten haben ist jedoch beglaubigt.
Anbei in dem Schreiben war das Testament von Ihrer Oma und Ihrem Opa das sie sich gegenseitig als alleinige Erben einsetzen und der letzte lebende (ihre Oma) abweichen darf von dieser Verfügung.
Ein weites Schreiben sagt aus, dass Ihre Oma Geld für die Beerdigung gespart hat und wo es liegt. Datiert auf den 11.01.19.
Ohne Notar.
Jetzt kommt das komische:
Datiert auf den 2.2.19 steht geschrieben, dass Ihre Oma ein Flurstück des Grundstücks an eine Ihrer Töchter gibt (eine von denen die bereits ausbezahlt worden sind).
Das Dokument ist voller Rechtschreibfehler, 2 Mal wurde ein Satz angefangen. Das sieht aus wie von einem 5 jährigen geschrieben.
Das war 2 Tage vor Ihrem Tot. Auch ohne Notar nur unterschrieben.
Lohnt es sich das mit einem Anwalt anzuschauen ? Wäre schade das Grundstück quasi zu zerreißen. Denn es wohnt nur Ihre Mutter auf dem Grundstück.
Und weiter:
Heißt es jetzt, dass meine Frau und Ihr Bruder ein Anrecht auf das Grundstück haben? Im Moment wohnt ja Ihre Mutter (arbeitslos ) auf dem Grundstück.
Habt ihr Anregungen dazu?
Lg
2 Tage vor tot Testamanet geändert
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zitat:
Geschrieben auf Papier ohne Notar wie es scheint.
Ein Testament ist auch ohne notarielle Beglaubigung gültig, wenn es handschriftlich und eigenhändig erstellt wurde.
Zitat:
Die Kopie die wir heute erhalten haben ist jedoch beglaubigt.
Logisch, ohne Beglaubigung ist eine Testaments-Kopie nur ein Stück Papier.
Zitat:Datiert auf den 2.2.19 steht geschrieben, dass Ihre Oma ein Flurstück des Grundstücks an eine Ihrer Töchter gibt (eine von denen die bereits ausbezahlt worden sind).
Das Dokument ist voller Rechtschreibfehler, 2 Mal wurde ein Satz angefangen. Das sieht aus wie von einem 5 jährigen geschrieben.
Das war 2 Tage vor Ihrem Tot. Auch ohne Notar nur unterschrieben.
Es gilt jeweils das letzte (jüngste) Testament.
Zitat:Lohnt es sich das mit einem Anwalt anzuschauen ?
Wenn man meint, daß man das Testament anfechten will, braucht man auf jeden Fall einen Anwalt.
Zitat:Heißt es jetzt, dass meine Frau und Ihr Bruder ein Anrecht auf das Grundstück haben? Im Moment wohnt ja Ihre Mutter (arbeitslos ) auf dem Grundstück.
Die Frage ist nicht verständlich.
Grundsätzlich: Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch, der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in bar.
Wenn die Oma stirbt, es keinen Ehemann mehr gibt und nur ein Kind, dann ist das Kind Alleinerbe. Die Enkel erben erst, wenn ihre Mutter bzw. ihr Vater bereits verstorben sind. Gibt es mehrere Kinder, erben die zu gleichen Teilen. Wurde vor dem Todesfall schon Vermögen verschenkt, begründet das u.U. Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Zitat:
Habt ihr Anregungen dazu?
Der Anwalt dürfte sich schon insofern lohnen, als man prüfen sollte, wer hier welche Pflichtteilsansprüche und ggf. welche Pflichtteilsergänzungsansprüche hat.
Lg
Zitat:Das Dokument ist voller Rechtschreibfehler, 2 Mal wurde ein Satz angefangen. Das sieht aus wie von einem 5 jährigen geschrieben.
Willst Du damit sagen, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte? Oder was willst Du mit diesem Hinweis sagen? War die Oma zu diesem Zeitpunkt bereits schwer krank.
Zitat:Es gilt jeweils das letzte (jüngste) Testament.
Nicht unbedingt. Ältere Testamente können weiter gelten, wenn in einem neuen Testament nur über einen Teil des Nachlasses verfügt wird.
Zitat:Heißt es jetzt, dass meine Frau und Ihr Bruder ein Anrecht auf das Grundstück haben?
Ja, allerdings ohne das im letzten Testament erwähnte Flurstück.
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Hallo,
ich wollte damit andeuten, dass wir daran zweifeln, dass Ihre Oma noch Handlungsfähig gewesen ist und wusste was sie tut.
Auf dem letzen "Testament" steht auch nicht darüber daß es das ein Testament ist. Nur falls das was zu bedeuten hat.
Was das unverständliche angeht:
Die Oma hat ein großes Grundstück mit Haus.
Wald und Wiesen.
Sie hat 3 Kinder. Eines davon ist meine Schwiegermutter. Also die Mutter meiner Frau .
Also Kind A,B und C.
Kind A und B wurden zu Lebzeiten ausbezahlt und haben Wald und Wiese Blbekommen. Zu Lebzeiten halt.
Kind C hat das Grundstück mit Haus bekommen und muss sich dieses mit Ihren Kindern zu gleichen teilen Teilen.
So steht es im ersten Testament.
Im letzten "Testament" wurde Kind B von dem Grundstück jedoch nochmal etwas gegeben. Nur das wir da vermuten, dass die Verstorbene nicht mehr Handlungsfähig gewesen ist.
Was das Grundstück mit dem Haus angeht welches Person C samt ihrer Kinder geerbt hat:
Müssen wir uns da um etwas jetzt kümmern? Muss oder kann meine Schwiegermutter uns jetzt ausbezahlen oder auf das Grundstück lassen.
Das Verhältnis ist nicht das beste zu ihrer Mutter / meine Schwiegermutter.
Lg
Zitat:ich wollte damit andeuten, dass wir daran zweifeln, dass Ihre Oma noch Handlungsfähig gewesen ist und wusste was sie tut.
Eine Testierunfähigkeit müsste derjenige beweisen, der sie behauptet. Dafür reichen die genannten Anhaltspunkte bei weitem nicht aus.
Zitat:Müssen wir uns da um etwas jetzt kümmern?
Irgendjemand muss jetzt einen Erbschein beantragen.
Zitat:Muss oder kann meine Schwiegermutter uns jetzt ausbezahlen
Nein, aber ggf. könntet Ihr von der Schwiegermutter eine Nutzungsentschädigung für Euren Erbteil verlangen. Im Gegenzug müsst Ihr aber auch entsprechend für die Kosten des Hauses aufkommen.
Zitat:oder auf das Grundstück lassen.
Nein.
Also läuft es darauf hinaus wie das ganze Leben schon von meiner Frau: Ihre Mutter lebt in dem haus weiter und statt vom Geld Ihrer Mutter müssen wir jetzt für Ihren extravaganten Lebensstil zahlen ja? Reparaturen, steuern etc?
Ganz schön kompliziert. Sie hat im Leben noch nicht gearbeitet und lebt in einem riesigen Haus alleine vom Amt. Hat jetzt 1/4 davon geerbt und wohnt jetzt einfach weiter da. Zahlen müssen dann quasi wir - wäre das so richtig ?
Lg
Wenn man das so nicht will, dann muss das Haus verkauft werden. Sollte sich die Mutter gegen einen Verkauf sträuben, so bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung.
Zitat:Ihren extravaganten Lebensstil
Zitat:lebt ... alleine vom Amt
Wie passt denn das zusammen? Oder bezieht sich der extravagante Lebensstil nur auf das Leben in einem riesigen Haus.? Was ist denn für Dich "riesig"?
Extravagant, weil sie von dem Geld Ihrer Mutter Hunderte Sachen bestellt hat bei quelle und sonst wo. Das Grundstück ist so an die 2000m2 jetzt ohne das abgetretene Grundstück vielleicht noch 1000m2 mit 1 Haus mit guten 300m2 mit einem alten baufälligen Haus mit 100m2 und einer Scheune
Lg
Hallo, heute haben wir erfahren, dass das Grundstück welches im Testament vererbt worden ist angeblich (lt. Aussage der Mutter meiner Frau) schon der Mutter meiner Frau gehört.
Daraus ergeben sich ein paar Fragen die mir in den Sinn kommen:
Ist es angebracht, dass eine Arbeitslose Frau ein Grundstück von rund 2000 m² samt Scheune, zwei Häuser und 3 Garagen (zu Lebzeiten vererbt?) von der Mutter geschenkt bekommen kann?
Kann man davon ausgehen, dass das Amtsgericht das in dem Schreiben beim Testament mitgeteilt hätte, wenn es nichtig wäre? Wir haben morgen Termin beim Anwalt. Will mich aber vorab mal von euch beraten lassen.
Alles sehr verwirrend irgendwie.
Versuche das mal als Personenkonstruckt:
Laut Testament von Person D wurde das Grundstück an Person A,B und C vererbt. 2 Tage vor dem Tot wurde ein Teil des Grundstückes an Person E abgetreten. Jetzt soll das Grundstück angeblich von Person D schon an Person A zu Lebzeiten übertragen worden sein.
Falls das so ist:
Wäre das Testament nichtig oder? Es wurde dann ja etwas vererbt, was ihr nicht mehr gehört hat.
Zitat:Ist es angebracht, dass eine Arbeitslose Frau ein Grundstück von rund 2000 m² samt Scheune, zwei Häuser und 3 Garagen (zu Lebzeiten vererbt?) von der Mutter geschenkt bekommen kann?
Wenn jemand erbt, der staatliche Leistungen bezieht, fallen diese Leistungen weg.
Zitat:Kann man davon ausgehen, dass das Amtsgericht das in dem Schreiben beim Testament mitgeteilt hätte, wenn es nichtig wäre?
Nein. Ob ein Testament "gültig" ist, wird vom Nachlassgericht nur in einem Erbscheinsverfahren geprüft.
Zitat:Jetzt soll das Grundstück angeblich von Person D schon an Person A zu Lebzeiten übertragen worden sein.
Das kann man ja nachprüfen - der Eigentümer steht im Grundbuch. In diesem Fall kann das Grundstück auch nicht mehr vererbt werden.
-- Editiert von cruncc1 am 16.06.2019 19:02
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