2 Testamente vorhanden

15. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Matze_m18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Testamente vorhanden

Hi, vor ein paar Monaten ist mein Onkel leider verstorben. Letze Woche hat meine Tante den Erbschein als Alleinerbin beantragt. Wir haben natürlich davon erfahren, und das 2. Testament von meinen Onkel das erst später entstanden ist eingereicht. Er hat aber das erste Testament nicht wiederrufen und somit hat meine Tante den Erbschein bekommen. Kann man da noch was machen? Da im 2. Testament ja drin steht, dass es sein letzter wille ist, dass wir die Hälfte bekommen wenn meine Tante stirbt oder das Haus verkauft.
Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.

Testament oder Erbe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Matze_m18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

das letzte ist doch das 2. Testament oder? es ist später entstanden

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#3
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo

ein testament muß ein datum haben und das jüngern datums ist das gültige

gruß
tirchara

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#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Testamente widersprechen sich mE nicht und sind beide gültig. Die Tante ist danach Vorerbin.Sollte sie das Haus verkaufen oder sterben, tritt der Nacherbfall ein. Es kann eine Berichtigung des Erbscheins beantragt werden.

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#6
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo hanibal,

...Haben Tante und Onkel eine gemeinsames Testament errichtet, konnte der Onkel später ggf. gar nicht mehr wirksam allein letztwillig verfügen.....

das ist mir neu, kannst du mir bitte sagen, wo ich darüber infos bekomme?

danke
tirchara

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Tirchara,
damit ist das Berliner Testament gemeint. Hatten Onkel und Tante gemeinsam ein BT errichtet, dann kann er gar nicht so einfach später "neue" Testament schreiben.

Was mich wundert - wieso reicht ihr ein euch vorliegendes Testament erst ein, als die Tante den Erbschein beantragt hat? Ein Testament muss sofort bei Todesfall eingereicht werden.

In meinen Augen ist aber das zweite Testament eine Ergänzung des ersten - oder man kann auch sagen, eine Präszisierung. Ungültig wäre das erste ja nur, wenn dein Onkel im zweiten Testament geschrieben hätte, dass er alle vorher erstellten Testament widerruft.

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#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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