&2287 Abs 1BGB und Schenkung 2003

8. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
3n5x19y
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
&2287 Abs 1BGB und Schenkung 2003

Hallo,

Gesetzt folgender fiktiver Fall.

Tochter X ist nicht das leibliche Kind, weiß davon aber nichts.
Ihre Eltern xy schenken ihr 2003 ein Haus.
Beim Notar wird lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht und Rückübertragungsrechte für die Eltetn eingetragen.
X zählt ab sofort Grundsteuer, Versicherung und gesplittete Abwassergebühren gesamt circa 1500 Euro pro Jahr.

Nach juristischer Prüfung ist die Schenkung wirksam.

Cousine Z, hat vor 30 Jahren herausgefunden, dass sie das leibliche Kind eines der Eltern von Xy ist. Sie verlangt die Aufnahme im Testament als leibliches Kind, was auch vor 30 Jahren heimlich geschehen ist in einem Erbvertrag.

Tochter X hat als einzige immer noch keine Ahnung. Die Aufnahme der Cousine als Erbin wurde ihr gegenüber nicht begründet.

Nun bevorzugen die Eltern xy die Cousine und wollen, dass sie alles erbt .

Deshalb schenken die ihr zu Lebzeiten eine Wohnung, etliches Bargeld und Wertgegenstände wie Bilder, Zinn, wertvolle Spiegel usw.

Das Haus soll auch an die Cousine und ihren Sohn gehen, und zwar indem sie im Erbfall auf die Rückabwicklung der Schenkung von 2003 besteht.,weil sie ja benachteiligt würde.
SIE kann ja ihre Identität als leibliches Kind beweisen.
Und sie liefert den Beweis, dass Tochter Z kein leiblicher Abkömmling eines der Erblasser ist.

Geht Tochter Z leer aus?

Viel Spaß beim Knobeln,

Maja

-- Editiert von 3n5x19y am 08.08.2019 13:16

-- Editiert von 3n5x19y am 08.08.2019 13:17

-- Editiert von 3n5x19y am 08.08.2019 13:17

-- Editiert von 3n5x19y am 08.08.2019 13:18

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
was auch vor 30 Jahren heimlich geschehen ist in einem Erbvertrag.


mit welchem Inhalt?

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#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Wer ist denn als Eltern in den Geburtsurkunden von Tochter X und Cousine Z eingetragen?
Falls bei Tochter X die beiden Eltern xy, und bei Cousine Z keines der Eltern xy.

Warum wurde bei der vermeintlich nicht leibliche Tochter (weder Mutter noch Vater leiblich?) die Eltern xy in der Gerburtsurkunde eingetragen? Adoption, ausserehelicher Kegel?

Warum wurde bei der leiblichen Cousine, die eigentlich Tochter ist, die Eltern xy nicht in die Geburtsurkunde eingetragen? Ist nur Vater oder auch die Mutter leibliche Eltern? Adoption, ausserehelicher Kegel?

Generell gilt bei der Adoption eines minderjährigen, dass dieser all erbrechtlichen Bande mit den leiblichen Eltern kappt und in der Adoptivfamilie erbrechtlich wie ein leibliches Kind behandelt wird.

Falls ein verheiratet Vater ein nicht-eheliches Kind seiner Ehefrau anerkennt (genauer, die Vaterschaft nicht anfechtet) und er in der Geburtsurkunde als Vater geführt wird so gilt das Kind erbrechtlich wie ein leibliches Kind.

Verschenken kann man zu Lebzeiten an wen man will.
Falls Eltern xy in Gerburtsurkunde von Tochter X, dann hat diese im Erbfall einen Pflichtteilsanspruch.
Ob eine Rückabwicklung der Schenkung möglich ist, hängt von den vereinbarten Konditionen ab in denen die Rückabwicklung von den Eltern gefordert werden kann.

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#3
 Von 
3n5x19y
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh
Inhalt Erbvertrag:
Cousine erbt alles Bageld,Cousine bekommt vermietete Eigentumswohnung geschenkt notariell beurkundet,.
In der kurz danach gemachten Vorsorgevollmacht-und Betreuungsverfügung hat Cousine Generalvollmacht an erster Stelle über Finanzen
, die gilt über den Tod hinaus. Damit wäre die sowieso Vorerbin, oder?
Tochter Z ist als letzte und dritte Betreuungsperson eingetragen und an zweiter Stelle der jemand, den sie nicht kennt.

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#4
 Von 
3n5x19y
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Freaky Thunder

Tochter x hat eine augenscheinlich normale Geburtsurkunde. Sie könnte durchaus gefälscht sein, aber wie bekommt man das heraus?
Abschrift aus Geburtenregister wurde schon von ihr angefordert, ohne neue Ergebnisse.

Was in der Geburtsurkunde der Cousine Z steht, weiß der Himmel!

Da Cousine Z Anfang 20 war,als sie von ihrer wirklichen Abstammung erfahren hat, und damals nicht nur bereits einen Personalausweis hatte, sondern auch schon im Polizeidienst stand, gehe ich davon aus, dass sie 2 Geburtsurkunden hat.


Warum bei Tochter Z die Urkunde gefälscht wurde ist nicht bekannt. Nur dass die angeblich leibliche Mutter nicht die biologische Erzeugerin ist.

Cousine z ist älter als Tochter X.
Die Ektern xy haben sich kennengelernt auf der Entbindungssation, als sie die Cousine gerade „los geworden"ist. Vermutlich hat ihr Bruder, frisch verheiratet, das Kind, die Cousine, als eigenes ausgegeben oder adoptiert.
Der mutmaßliche Vater von X hat dort eine Verwandte besucht und sich dabei in deren Zimmernachbarin verliebt.


Vereinbarte Konditionen Rückabwicklung:

-Gründe, die in der Person des Beschenkten liegen
-Insolvenz des Beschenkten
-Scheidung und Tod des Beschenkten ( stirbt,bevor Schenker stirbt)
- Zwangsvollstreckung
-Verkauf der Immobilie ohne schriftliche Zustimmung des Schenkers.

Übrigens haben dich die Eltern lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht unabhängig vom Eigentum eintragen lassen.
Wie ändert das die erbrechtliche Situation?

Mit freundlichen Grüßen




-- Editiert von 3n5x19y am 09.08.2019 10:16

-- Editiert von 3n5x19y am 09.08.2019 10:17

-- Editiert von 3n5x19y am 09.08.2019 10:23

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3n5x19y
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Unentgeltliches Wohnrecht &1093 BGB

Und im Schenkungsvertrag steht klipp und Klar....einziges Kind des Veräußerers (Mutter X) und Schenkung ist auf Pflichtteil anzurechnen.

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#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von 3n5x19y):
Tochter x hat eine augenscheinlich normale Geburtsurkunde. Sie könnte durchaus gefälscht sein, aber wie bekommt man das heraus?

Beim Standesamt des Geburtsorts eine Geburtsurkunde beantragen. Wenn auf dieser die gleichen Eltern vermerkt sind dann sind mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit beide Urkunden echt.

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#7
 Von 
3n5x19y
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Fareky Thundet,

Tochter Z besitzt nur Kopien und Abschriften.
Mutter xy hütet das Stammbuch im Tresor-Tochter Z dürfte es noch nie in den Händen halten.

Möglicherweise ist der Geburtsort nicht der Richtige. Tochter Z könnte es bei den anderen beiden Orten auf gut Glück probieren, aber wenn sich der Name geändert hat, wird’s schwer.

Soll es Tochtet Z trotzdem nochmals am angegebenen Standesamt probieren? Wären da noch Dokumente da, falls sie als Kind adoptiert oder angenommen worden wäre und dann einen anderen Namen erhalten hätte?

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Man kann es sich auch echt schwer machen, oder relevante Information nach und nach bruchstückhaft rausrücken. :augenroll: Dass der Fall fiktiv sein soll hat man echt keine Ahnung.

Wie gesagt beim ganz einfach beim Standesamt des angeblichen Geburtsort eine Geburtsurkunde verlangen. Das ist ein ganz alltäglicher Vorgang. Oder ist der Geburtsort etwa nicht in Deutschland?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Das Stammbuch enthält nichts anderes als das, was auch im Familienbuch des Standesamtes niedergelegt ist. Es ist also völlig wurscht, ob die Mutter das im Tresor hütet, unter ihrem Kopfkissen oder sonstwo.

Im Augenblick sind die Eltern offensichtlich noch am Leben. Sie können mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen. Mich deprimiert immer, wenn mögliche gierige Erben, was weiss ich, schon vor dem Ableben der Erblasser meinen, sie hätten irgendwelche Ansprüche gegen wen auch immer.

Wir haben eine Schenkung von vor vielen Jahren, die, wie der Fragesteller schreibt, auch wirksam ist. Was die Eltern mit dem Rest machen, das geht den Fragesteller doch einfach nichts an. Ebensowenig, wer die Vorsorgevollmacht hat, was weiss ich.

Wieso kann man eigentlich nicht abwarten, bis der Erbfall eingetreten ist? Nach dem Willen der Erblasser soll doch das verschenkte Haus nicht angezweifelt werden, und über den Rest haben sie halt anders verfügt.

wirdwerden

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#10
 Von 
3n5x19y
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Fareky Thunder

Was wäre denn, wenn der Geburtsort nicht in Deutschland liegen würde oder gar unbekannt wäre?

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3n5x19y
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden

...genau und alle Enterbten sind sowieso blöd und selber schuld. Dass die dann auch noch die Anwälte belästigen, ist echt die Höhe ;-)

Haben Sie die Cousine überlesen?

Würde der Fall sich im Erbfall nicht komplett anders darstellen, wenn die Cousine auch ein leibliches Kind und damit pflichtteilsberechtigt wäre, aber erst im Erbfall damit herausrückt!?

Dann ginge das „geschenkte" Haus durch 2 plus die Kinder der Kinder.

Möglicherweise sind-je nach Wert der Immobilie -die Kosten der Tochter bis dahin höher, als das was sie am Ende ausbezahlt bekommt als ihren Anteil.


Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von 3n5x19y):

Was wäre denn, wenn der Geburtsort nicht in Deutschland liegen würde oder gar unbekannt wäre?

Das würde allenfalls erklären warum nicht schon längst eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsort angefordert hat. Es wäre auch ein Hinweis darauf, dass die Eltern evtl. gar nicht in Deutschland leben, oder möglicherweise zum Zeitpunkt des des Erbfalls ihren Wohnsitz nicht mehr in Deutschland haben (Lebensabend im Heimatland verbringen). Wer wem was Vererben kann, sehe dann plötzlich ganz anders aus. Es wäre auch eine Erklärung wie diese komische Spitalgeschichte mit fremden Müttern zustande gekommen ist. Übrigens, um was zu Erben muss auch Erbmasse vorhanden sein, die Eltern könne und dürfen bis dahin mit ihrem Vermögen machen was ihnen beliebt und Spass macht.

Diese bruchstückhafte hervorbringen von Fakten, peu à peu, ist mir zu Blöde.

Nur so viel noch, würde die Geschichte nur in Deutschland abspielen: Wäre die minderjährige Tochter X von den Eltern xy adoptiert worden, so sind in der Geburtsurkunde nur die Eltern xy als Eltern eingetragen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3n5x19y
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Fareaky Thunder

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort
In der Tat wohnte die Tochter Z in ihrer Kindheit im Grenzgebiet zwischen mehreren Ländern in Deutschland, wo viele Leute Tagesausflüge mit Auto oder Schiff in die Benachbarten Länder machen...

Tochter Z wurde komplett von allen Verwandten isoliert. Die ist ohne Oma und Opa auf beiden Seiten aufgewachsen, weiß nicht einmal, wo sie begraben liegen. Eltern geben keine Auskunft und täuschen Streitigkeiten in der Familie vor. Seit die Tochter ausgezogen ist, rennen sie auf jedes Familienfest und erzählen rum, die Tochter sei so arrogant, sie würde sich gar nicht für Ihre Verwandtschaft interessieren.
Die Tochter hat 2 Talente, die anscheinend nirgendwo in den beiden Familien auftauchen.

Und um jetzt ein für allemal weiteren Missverständnissen vorzubeugen:

Tochter Z hat ihren Eltern vor 30 Jahren Bereits gesagt, dass sie nichts vom Erbe will, dass sie derCousine doch bitte alles in den A...ähm.....Rachen stecken und die einfach nur in Ruhe lassen sollen. Die ist sehr weit weg gezogen und hat auch für Jahre den Kontakt abgebrochen.

Doch die Eltern haben Sie mit Hilfe der abfrage -befugten Beamten in der Familie immer wieder aufgespürt und an ihre Liebe und ihr Vertrauen appelliert.
. Tochter Z hasst ihr Elternhaus und wollte es nie haben. Jahrzehntelange Pein und Qual physischer, psychischer und sexueller Gewalt sind darin gespeichert, Die Sie erleiden musste.
Die Eltern gehen eiskalt und geplant vor, um die lebenslange Kontrolle und Macht über die Tochter zu behalten.
So haben Sie zur Vorbereitung des inzwischen von 3Notaren und Anwälten als „sittenwidrig" bezeichneten Schenkungs-Vertrags viele Nachmittage beim Notar und Steuerberater verbracht und die Tochter dann unvorbereitet damit überrumpelt. Sie lehnte. Zuerst die Unterschrift ab, da dieser Vertrag nicht wie von den Eltern behauptet ganz einfach und in Ordnung war.

Dann nahm ihr Vater sie zur Seite und ermahnte die, er müsse 5000 Euro für den geplatzten Termin bezahlen, wenn Sie nicht unterschreiben würde und das würde er ihr in Rechnung stellen.
Sie unterschrieb-um es den Eltern recht zu machen.
Vor der Tür köpften die Eltern eine Flasche Piccolo, und riefen „wir haben es jetzt gewonnen- dachte nicht, dass die so blöd bist zu unterschreiben, bei deinem Studium!".

Nach außen wurde erzählt, die Herzensguten Eltern hätten ihrer Tochter ihr Heus geschenkt .
TAtsächlich gehört ihr nichts-erst nach dem Ableben des 2. Elternteil s, sie ist vertraglich verpflichtet:
-das Haus nicht zu verkaufen
- im Falle einer Rückabwicklung der Schenkung erhält sie keinen einzigen über die Jahre einbezahlten Cent mehr zurück ( Grundsteuer, Versicherung, Abwasser, Instandhaltung).
-sie hat kein Betretungsrecht und bekommt keinen Hausschlüssel
-wenn morgen Eine Bombe oder Naturkatastrophe das Haus zerstört, muss sie sofort den Eltern eine gleichwertige Unterkunft kaufen und selbst bezahlen.

So war das schon immer: nach außen die Supereltern mit Engelsgesicht, kaum war die Tür zu, nur Schläge und Terror. Tochter Z hat heute noch Alpträume, wie die Mutter sie als Baby mit einem Kissen Ersticken wollte. Nach Aussagen ihrer Eltern wurde Sie als Baby den ganzen Tag in den „gefüllten" Stoffwindeln liegen gelassen, weil die Mutter sich ekelte. Das musste der Mann abends erledigen, als er vom Bau zurückkam.
Tochter Z hat sicherlich genug Mist mit diesen Menschen erlebt, um dieses Forum komplett zu füllen.

Was sie heute will ist nur ihre Freiheit-auch wenn das heißen würde, auf ein Haus von circa 800.000 Euro zu verzichten. Selbst durch 5 würde dich die Summe noch lohnen. Und auf den Pflichtteil wollte die sowieso verzichten- da wäre mit Sicherheit nur eine neue Finte drin.
Nur sie kommt nimmer raus aus der *****- zumindest nicht ohne Verlust der bereits bezahlten 25.000 Euro.

Und wer sie ist, wer ihre Mutter ist, weiß sie auch immer noch nicht.
Die Eltern sind inzwischen mit Rufmord, Stalking , Aufhetze in der Nachbarschaft, Sachbeschädigung,Diebstahl, ja sogar einem Mordversuch und gelogenen grundlosen Anzeigen in die nächste Runde gegangen. Immer schön so dass man nichts beweisen kann. Traumeltern, wirklich!

Mit freundlichen Grüßen, Maja

-- Editiert von 3n5x19y am 12.08.2019 11:51

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Grundsätzlich ist es für das Testament egal, ob die Bedachten leibliche, nicht-eheliche oder als Kleinkind adoptierte Kinder, entfernte Verwandte, gute oder falsche Freunde oder auch Organisationen sind.
Der Erblasser entscheidet, wen er als Erben einsetzt.
Und mit dem Tod des Erblassers wird die Person, Organisation oder Gruppe Erbe.

Was viele vergessen: Bis zum Ableben kann der Erblasser mit seinem Vermögen machen, was er will.
Er darf es auch verschenken, zerstören oder verkaufen und der Erlös in Alkohol investieren.
Wenn zum Todeszeitpunkt nichts übrig bleibt, tja, dann ist das so.

Interessant wird es nur dann, wenn ein (grundsätzlich erbberechtigtes Kind) nicht als Erbe eingesetzt wird.
Dann kann es nämlich seinen Pflichtteil einfordern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. ABER: Der Pflichtteil ist nur in Geld bemessen und sofort vom Erben fällig.

Also beim Sterbefall die Post vom Nachlassgericht abwarten, und dann vom Erben den Pflichtteil fördern und die Angaben über die Aufstellung des Erbes sowie eventueller Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Wenn jemand anderes die leibliche Abstammung behauptet, um den Pflichtteil zu verringern, dann kann er/sie das ja bestimmt auch beweisen.

Bis dahin fließt ggf. noch sehr viel Wasser durch diverse Flüsse.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von 3n5x19y):
X zählt ab sofort Grundsteuer, Versicherung und gesplittete Abwassergebühren gesamt circa 1500 Euro pro Jahr

Immerhin wohnt die Tochter im Haus. Und zwar weitestgehend kostenfrei. Es steht ihr jedoch frei, auszuziehen (um nicht weiter über die Kosten und was sie bis dann-und-dann bezahlt hat oder haben wird, jammern zu müssen - aber dann wird das, was die Tochter im Jahr zählt, eher monatlich zu zahlen sein, je nach Wohnort jedenfalls.

Ansonsten empfehle ich einen guten Therapeuten - für mich hört sich das alles nicht wirklich gesund an. Siehe auch: https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafrecht-__f573223.html

Trotzdem viele Grüße!

-- Editiert von fb367463-2 am 30.09.2020 15:36

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Bei deiner Anzahl an Beiträgen müsstest du doch wissen, dass es nicht gern gesehen ist uralte Beiträge neu hochzuholen.

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