Hallo,
mein Vater ist vor zwei Wochen verstorben. Habe 25% der Eigentumswohnung meiner Eltern geerbt. Kann ich mir das Erbe auszahlen lassen? Oder ist es zwingend das der Grundbucheintrag geändert werden muss? Bin mir noch nicht ganz sicher wie ich mich entscheiden soll. Vielen Dank für Antworten.
Gruß
Frauke
25% Erbschaft Eigentumswohnung
so einfach auszahlen lassen geht nicht, nach meinem Wissen.
Im Grunde ist es so, dass Du Dein Viertel verkaufen kannst - vielleicht mag es ja einer der anderen Miteigentümer übernehmen - das wäre sicherlich der einfachste Weg.
Unterm Strich ist es freilich dann schon wie eine Auszahlung aber in der Tat geht das über einen Verkauf.
Ob in so einem FAll eine Grundbuchänderung erfolgen muss, weiß ich leider nicht.
Wenn es sich um ein normales Erbe handelt, kannst du dir das Erbteil nicht auszahlen lassen (als Pflicht) und bist nur Miteigentümer geworden. Etwas anderes wäre es, wenn dich ein anderer "Erbe" z.B. auszahlen möchte und ihr das beide wollt.
Ansonsten solltest du auf jeden Fall für die Grundbucheintragung sorgen (geht erst nach Erhalt des Erbscheins), allein aus Sicherheitsgründen.
Und jetzt?
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