25% Erbschaft Eigentumswohnung

26. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fraukek1549
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 15x hilfreich)
25% Erbschaft Eigentumswohnung

Hallo,

mein Vater ist vor zwei Wochen verstorben. Habe 25% der Eigentumswohnung meiner Eltern geerbt. Kann ich mir das Erbe auszahlen lassen? Oder ist es zwingend das der Grundbucheintrag geändert werden muss? Bin mir noch nicht ganz sicher wie ich mich entscheiden soll. Vielen Dank für Antworten.

Gruß
Frauke




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

so einfach auszahlen lassen geht nicht, nach meinem Wissen.
Im Grunde ist es so, dass Du Dein Viertel verkaufen kannst - vielleicht mag es ja einer der anderen Miteigentümer übernehmen - das wäre sicherlich der einfachste Weg.
Unterm Strich ist es freilich dann schon wie eine Auszahlung aber in der Tat geht das über einen Verkauf.
Ob in so einem FAll eine Grundbuchänderung erfolgen muss, weiß ich leider nicht.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Wenn es sich um ein normales Erbe handelt, kannst du dir das Erbteil nicht auszahlen lassen (als Pflicht) und bist nur Miteigentümer geworden. Etwas anderes wäre es, wenn dich ein anderer "Erbe" z.B. auszahlen möchte und ihr das beide wollt.
Ansonsten solltest du auf jeden Fall für die Grundbucheintragung sorgen (geht erst nach Erhalt des Erbscheins), allein aus Sicherheitsgründen.

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