Hallo,
Nachfrage: Berliner Testament vorhanden. Ehegatte als Vollerbe
eingesetzt, keine Kinder.
Nun würden die Eltern einen Pflichtteil von 25% bekommen.
Vermögen 10 000 Euro, bekommmen dann die Eltern
davon 25%, oder gibt es einen Freibetrag?
Danke
BErnd
25% Pflichtteil ab wieviel Vermögen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Einen Freibetrag gibt es dabei nicht.
Der Pflichtteil der Eltern beträgt jedoch nur 12,5% zusammen.
Ich hatte etwas weiter unter (Betreff: Testament)
die Antwort bekommen, das Eltern 25% erben. Habe ich da was falsch verstanden. Die Antwort kam von sika.
Danke
Bernd1
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Hallo HH,
ich hatte Bernd geantwortet, das der Ehepartner 50 % erhält und die Eltern 50 % (ohne Testament). Oder sieht es hier nach 75/25 % gesetzlich aus?
Unabhängig davon, wenn das gemeinsame Vermögen 10.000,- beträgt (gemeinsames Konto?), entfallen ja theoretisch pro Ehepartner 5.000,-. Dann muss die Beerdigung davon bezahlt werden. Bleiben noch ca. 2.000,- übrigen. Das wäre bei meiner Berechnung 500,- an die Eltern (Pflichtteil) und bei HHs Angabe 250,-.
Und die müßten dann ja auch erst einmal angefordert werden.
Eltern sind Erben 2. Ordnung.
Gegenüber Erben 2. Ordnung erbt der Ehegatte 75% als gesetzliches Erbe.
Die 50% gelten nur gegenüber Erben 1. Ordnung also Kindern.
Vom Nachlass werden natürlich vor der Berechnung des Pflichtteils die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen. Dazu gehören auch die angemessenen Beerdigungskosten.
Einen Freibetrag im eigentlichen Sinne gibt es jedoch nicht.
Auf Deine andere Frage (Betreff: Testament) habe ich auch noch mal geantwortet.
-- Editiert von hh am 01.11.2006 09:14:01
Danke für die ausführliche Antwort. Das hört sich doch besser an. Vielen Dank hh.
Gruß
Bernd1
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