270.000 + Haus geerbt! Wieviel Steuer muss ich zahlen?

12. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
nosfox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
270.000 + Haus geerbt! Wieviel Steuer muss ich zahlen?

Hallo, ich habe 270.000 Euro geerbt und ein 900 qm Grundstück mit einem Einfamilienhaus darauf.

Meine Frage...wieviel geht nun weg an Steuer?

270.000 - 20.000 Freibetrag? Es besteht keine Verwandtschaft, fällt also unter Erbschaft von Freunden?!?

Und auf diesen Rest muss ich doch das Geldvermögen mit 30 % Versteuern?

Also
270.000 Erbbetrag
- 20.000 Freibetrag
= 250.000 zu versteuerndes Erbe

- 75.000 (30 % Steuersatz)

= 175.000 bleiben von den 270.000 Euro übrig?

Ist das richtig?

Und was gilt bei Immobilien und dem Grundstück? Wird hier der Wert geschätzt und dann genau so verfahren?

Danke für Eure Antwort. Habe Angst dass ich mit den 175.000 die Steuer des Hauses nicht zahlen kann...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)


Ist das EFH vermietet?
Eine getrennte Versteuerung von Geld und Grund findet nicht statt. Es wird zunächst alles addiert und darauf wird die Steuer berechnet. Für die Berechnung des Wertes von Immobilien im Erbfall gibt es Vorschriften im Bewertungsgesetz. Danach wird ein sogenannter "Grundbesitzwert" ermittelt. In der Regel kommt § 146 BewG zur Anwendung. Der ermittelte Grundbesitzwert liegt meist deutlich unter dem Verkehrswert.

Hier der Text von § 146 BewG :

§ 146 Bebaute Grundstücke
(1) Grundstücke, auf die die in § 145 Abs. 1 genannten Merkmale nicht zutreffen, sind bebaute Grundstücke.
(2) 1Der Wert eines bebauten Grundstücks ist das 12,5fache der im Besteuerungszeitpunkt vereinbarten Jahresmiete, vermindert um die Wertminderung wegen des Alters des Gebäudes (Absatz 4). 2Jahresmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Nutzung der bebauten Grundstücke aufgrund vertraglicher Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen haben. 3Betriebskosten sind nicht einzubeziehen.
(3) 1An die Stelle der Jahresmiete tritt die übliche Miete für solche Grundstücke oder Grundstücksteile,

1.
die eigengenutzt, ungenutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind,
2.
die der Eigentümer dem Mieter zu einer um mehr als 20 Prozent von der üblichen Miete abweichenden tatsächlichen Miete überlassen hat.

2Die übliche Miete ist die Miete, die für nach Art, Lage, Größe, Ausstattung und Alter vergleichbare, nicht preisgebundene Grundstücke von fremden Mietern bezahlt wird; Betriebskosten (Absatz 2 Satz 3) sind hierbei nicht einzubeziehen. 3Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben dabei außer Betracht.
(4) 1Die Wertminderung wegen Alters des Gebäudes beträgt für jedes Jahr, das seit Bezugsfertigkeit des Gebäudes bis zum Besteuerungszeitpunkt vollendet worden ist, 0,5 Prozent, höchstens jedoch 25 Prozent des Werts nach den Absätzen 2 und 3. 2Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes bauliche Maßnahmen durchgeführt worden, die die gewöhnliche Nutzungsdauer des Gebäudes um mindestens 25 Jahre verlängert haben, ist bei der Wertminderung wegen Alters von einer der Verlängerung der gewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechenden Bezugsfertigkeit auszugehen.
(5) Enthält ein bebautes Grundstück, das ausschließlich Wohnzwecken dient, nicht mehr als zwei Wohnungen, ist der nach den Absätzen 1 bis 4 ermittelte Wert um 20 Prozent zu erhöhen.
(6) Der für ein bebautes Grundstück nach den Absätzen 2 bis 5 anzusetzende Wert darf nicht geringer sein als der Wert, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück nach § 145 Abs. 3 zu bewerten wäre.
(7) Die Vorschriften gelten entsprechend für Wohnungseigentum und Teileigentum.

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Der Freibetrag beträgt übrigens nur 5.200 EUR. Der Steuersatz dürfte in deinem Fall 29 % betragen.

Wenn wir annehmen, dass der Grundbesitzwert 225.000 EUR beträgt, dann kommen wir auf 500.000 EUR Nachlasswert, von dem 5.200 EUR Freiebetrag abzuziehen sind.
Die Steuer beträgt dann 0,29 x 494.800 EUR, also 143.492 EUR. Für den Fiskus ein gutes Geschäft.
Aber das Geld dürfte zur Bezahlung der Erbschaftsteuer locker reichen.

-- Editiert von nataly am 12.02.2008 10:28:25

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Du hast schon mit den geplanten Werten nach der Reform der Erbschaftsteuer gerechnet.

Für aktuelle Erbfälle gilt jedoch noch die Erbschaftsteuer nach altem Recht.

Das Haus geht dann nur mit dem Ertragswert in die Berechnung ein. Wie dieser Ertragswert berechnet wird, hat nataly bereits dargestellt.

Bei einer Erbschaft bis zu 512.000€ beträgt der Steuersatz 29% bei einem Freibetrag von 5.200€. Wenn es sich bei dem Haus also nicht gerade um eine Luxusvilla handelt, dann sollte das geerbte geldvermögen für die Zahlung der Erbschaftsteuer ausreichen.

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