Hallo,
ich habe eine Frage, ich habe 3 Halbgeschwister, 2 mütterlicherseits und 1 väterlicherseits.
Meine Eltern sind Eigentümer eines EFH.
Ich würde gerne wissen wie das ist, da meine Mutter bereits verstorben ist und nur noch mein Vater lebt, wie groß die Erbteile meiner Halbgeschwister und mir sein sollte.
Also meine Mutter war ca. 10 Jahre vor ihrem Tod geschieden von meinem Vater aber immer noch Miteigentümerin. Es existiert kein Testament
Vielen Dank im voraus
Gruß H.R.
-- Editiert von go553821-73 am 20.02.2022 13:12
3 Halbgeschwister
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Da die Eltern geschieden sind, erben die leiblichen Kinder der Mutter zu gleichen Teilen.
Dasselbse gilt für den Tod des Vaters (sofern dieser kein Testament erstellt hat).
Wenn kein Testament vorhanden ist und das Haus zu je 50% auf Vater und Mutter eingetragen ist, dann gilt folgendes:
Der 50%-Anteil der Mutter wurde zu 1/2 an den Vater vererbt und zu je 1/6 an Dich und Deine Halbgeschwister mütterlicherseits. Leider ist versäumt worden, innerhalb von 2 Jahren eine kostenlose Grundbuchberichtigung zu beantragen. Diese zwingend erforderliche Grundbuchberichtigung ist nunmehr mit Kosten verbunden.
Im Ergebnis gehört Deinem Vater somit jetzt 75% de Hauses und Dir und Deinen Halbgeschwistern mütterlicherseits je 8,33%
Wenn jetzt Dein Vater verstirbt geht dessen 75%-Anteil je zu 1/2 an Dich und Dein Halbgeschwister väterlicherseits.
Im Ergebnis gehören Dir dann 45,83% des Hauses, Deinem Geschwister väterlicherseits 37,5% des Hauses und den beiden Geschwistern mütterlicherseits je 8,33%.
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ZitatDer 50%-Anteil der Mutter wurde zu 1/2 an den Vater vererbt :
Aber die Eltern waren doch schon 10 Jahre vor dem Tod der Mutter geschieden.
ZitatAber die Eltern waren doch schon 10 Jahre vor dem Tod der Mutter geschieden. :
Stimmt, hatte ich irgendwie beim Schreiben der Antwort ignoriert. Dann gilt Folgendes:
Der 50%-Anteil der Mutter wurde zu je 1/3 an Dich und Deine Halbgeschwister mütterlicherseits. Leider ist versäumt worden, innerhalb von 2 Jahren eine kostenlose Grundbuchberichtigung zu beantragen. Diese zwingend erforderliche Grundbuchberichtigung ist nunmehr mit Kosten verbunden.
Wenn jetzt Dein Vater verstirbt geht dessen 50%-Anteil je zu 1/2 an Dich und Dein Halbgeschwister väterlicherseits.
Im Ergebnis gehören Dir dann 41,67% des Hauses, Deinem Geschwister väterlicherseits 25,0% des Hauses und den beiden Geschwistern mütterlicherseits je 16,67%.
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