300m² Grundstück meinter Mutter

15. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
JnyWhtevr
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
300m² Grundstück meinter Mutter

Hallo zusammen,

leider habe ich Recht wenig Ahnung von solchen Dingen. Aus diesem Grund habe ich mich hier angemeldet.

Ich habe aktuell den Fall, dass meiner Familie ein 3000m² Grundstück gehört welches auf verschiedene Personen (notariell beurkundet) aufgeteilt ist.
Meiner Mutter gehören 300m².

Leider ist es so, dass es sich hier derzeit noch um reine Wiese handelt und es somit nicht viel wert ist.
Da wir nicht wissen ob und wann das ganze mal Bauland wird möchte meine Mutter, dass im Falle Ihres Todes das Grundstück rechtlich mir gehört.
Zu Ihren Lebzeiten soll es aber noch in Ihrem Besitz bleiben.

Kann mir jemand sagen was wir alles tun müssen damit dies geregelt ist?
Reicht hier ein Testament dass i.wo hinterlegt wird? Oder geht das Grundstück automatisch in meinen Besitz über?

Müssen wir vielleicht zum Notar?

Fragen über Fragen

Evtl. kann mir jemnand weiterhelfen

Vielen Dank !




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Ich denke, Ihre Mutter ist Teil einer Erbengemeinschaft.
Beim Ableben Ihrer Mutter treten Sie an die Stelle Ihrer
Mutter. Lebt Ihr Vater noch, erbt er den halben Anteil.
Oder Ihre Mutter verfasst ein Testament, dann bekommt
Ihr Vater 1/4 Anteil als Pflichtteil.
Ihrer Mutter gehören nicht 300 qm., sondern 10 % des
Grundstücks. Will sie 300 qm. für sich abzweigen,
müssen alle Miteigentümer einverstanden sein.
Das Grundstück wird dann entsprechend vermessen und
aufgeteilt. Es sei denn, für Ihre Mutter ist bereits eine Parzelle im Grundbuch eingetragen, dann haben Sie aber mit den anderen Familienmitgliederjn nichts zu tun.

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#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, Ihrer Mutter gehören 300 m2 Grundstück. Dies ist notariell beurkundet. In einem Testament kann Ihre Mutter Ihnen das Grundstück vererben, dann gehört es komplett Ihnen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JnyWhtevr
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon einmal für die schnellen Rückmeldungen. Ich hätte evtl. erwähnen sollen das mein Vater noch da ist und eine Schwester habe ich auch noch. Jedoch ist diese geistig und körperlich behindert. So dass Sie mit dem Erbe nichts wirklich anfangen könnte.

Daher wäre der Plan, dass das Grundstück im Falle das Ablebens meiner Mutter auf mich übergeht um alles zu regeln. Sollte das Grundstück dann gewinnbringend verkauft werden könnte würde das Geld zwischen meinem Vater meiner Schwester und mir geteilt werden. Allerdings würde meine Schwester nicht offiziell erben dürfen weil sich sonst der Bezirk auch noch daran bereichern würde.

Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist wenn meine Mutter ein Testament macht ob mein Vater und meine Schwester dennoch ihren pflichtanteil bekommen oder alles zu 100% auf mich läuft.

Evtl. kann mir hierzu noch jemand eine Antwort geben?

Danke!

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