4 Geschwister von Mutter je zu 25% bedacht. Vater?

23. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
erlen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
4 Geschwister von Mutter je zu 25% bedacht. Vater?

Wir 4 Geschwister sind von unserer Mutter zu jeweils 25% bedacht worden.
Unser Vater hätte gerne (s)einen Pflichtanteil von 25%.
Nun haben wir uns auf 18/18/18/18/28 geeinigt.

Wie gehen wir jetzt am Besten vor?

(1)
Alles so belassen und jeder zahlt ihm sein Anteil?
(2)
Oder den Bescheid ändern?

Gibt es bei dem einen oder anderen Weg Vor- oder Nachteile?

Beides ist für uns vorstellbar, gibt es einen Weg der da zu empfehlen ist?

Lieben Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Alles so belassen und jeder zahlt ihm sein Anteil?
Wie ihr das regelt, ist eure Sache; ihr müsst euch nur einig sein.

Oder den Bescheid ändern?
Welchen "Bescheid"?

Es genügt, wenn der Vater einem Erben gegenüber seinen Pflichtteil einfordert; wer ihm diesen wie auszahlt, spielt keine Rolle.

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#2
 Von 
erlen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind uns doch einig, aber wie gehen wir weiter vor?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Na um so besser, wo ist dann das Problem?

Ihr habt die Summe X die der Vater bekommt. Entweder ihr entnehmt den Betrag aus dem Nachlass (sofern soviel Bares vorhanden ist) oder jeder Erbe zahlt ihm 1/4 dieser Summe und gut ist.

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#4
 Von 
erlen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke, das passt! es ist "nur" Bares.
ich wollte eben wissen ob da was zu empfehlen ist, also eben (a) aus dem Nachlass nehmen oder (b) jeder zahlt es ihm aus.

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Hallo,

Das ist (formaljuristisch gesehen) erst mal egal. Der oder die Erben haften für den Pflichtteilsanspruch mit dem Nachlass und (zunächst) auch mit ihrem Privatvermögen. Es gibt Mittel und Wege um die Haftung auch mit dem Privatvermögen auszuschließen; das ist aber hier überhaupt nicht das Thema. Es macht rechtlich gesehen keinen unterschied, wo die Erben das Geld für den Pflichtteilsberechtigten hernehmen - solange es ihr Geld ist natürlich :grins: .

Gruss

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