5 Geschwister Pflichtteil, Jüngster Haus vorab

5. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
paddi12294
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
5 Geschwister Pflichtteil, Jüngster Haus vorab

Hallo!

Nach langer Recherche habe ich keine Antwort auf meine Situation gefunden und frage deshalb hier mal:

Mein Opa kam letztens zu uns und verkündete, dass er 2 seiner leiblichen Töchter den Pflichtteil vorab auszahlen will aufgrund der aktuellen finanziellen Lage.

Den 3 Stiefkindern möchte er es erst nach Ableben geben.

Der leibliche Sohn (jüngster) hat in den letzten Tagen die Wohnung bereits überschrieben bekommen.

Wie sieht die rechtliche Lage hierbei aus? Ich bedanke mich bereits im voraus für die Antworten.

MFG paddi12294

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1997 Beiträge, 1547x hilfreich)

Die rechtliche Lage ist ganz einfach: solange dein Opa lebt, kann er mit seinem Eigentum machen was er will.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
paddi12294
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Die 2 leibliche Geschwister sollen, wie bereits erwähnt, ihr Erbe im Voraus erhalten. Müssen sie es?

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"Ich bin nicht faul, ich ruhe mich aus bevor ich müde werde."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49220 Beiträge, 17323x hilfreich)

Zwingen kann man die Geschwister nicht. Wenn sie ihr Erbe jetzt noch nicht haben wollen, dann kann der Großvater ihnen das Erbe nicht aufzwingen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 515x hilfreich)

Stiefkinder hätten nur einen Anspruch, wenn der Opa mit seiner verstorbenen Frau ein Berliner Testament hätte. da könnten Bedingungen drinnen stehen, die eine Übertragung nicht zulasen.

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