§563 BGB

19. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 54x hilfreich)
§563 BGB

Hallo,
wie lange kann ich noch in der Wohnung bleiben wenn ich dem VM mitteile das ich nach §563 BGB nicht den Mietvertrag fortsetze!Ich lese da immer was das der VM dann fristgemäß Kündigen kann! Ich würde mich freuen wenn ich Feedback bekommen könnte .

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

:forum: - Mietrecht ist richtig.

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#2
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 54x hilfreich)

hallo,
hab nur noch mal ne kurze Frage !
In den 563er steht innerhalb eines Monates , ist das jetzt gleich zusetzen mit der 30 oder 31 Tagesfrist oder wie habe ich das zu verstehen ?

Vielen Dank für Eure Antworten

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#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Wenn der Vermieter z.B. am 14.2.2008 Kenntnis erhält, dann kann er spätestens am 14.3.2008 kündigen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Es geht hier nicht darum, dass der Vermieter kündigen will, sondern darum, dass der Angehörige des verstorbenen Mieters nicht in den Mietvertrag eintreten will.

Die Monatsfrist gilt dabei für die Kündigung des Vermieters und nicht für den Auszug des Mieters.

Wenn der Angehörige nicht in den Mietvertrag eintreten will, dann gibt es für ihn keine vertragliche Basis, auf der er in der Wohnung wohnen darf. Er muss dann nach meiner Einschätzung unverzüglich ausziehen.

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 54x hilfreich)

Es sieht so aus ! Ich als Angehöriger hab einen Monat zeit dem VM mitzuteilen ob ich den Mietvertrag weiterführen möchte ,meine Frage war jetzt erstmal nur ob die im § angegebene Monatsfrist gleichzusetzen ist mit 30 oder 31 Tage ,so das ich dem VM spätestens innerhalb der 3o Tagesfrist die Mitteilung senden muss das ich den Vertrag nicht weiterführe !

Erstmal Vielen Dank .

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

meine Frage war jetzt erstmal nur ob die im § angegebene Monatsfrist gleichzusetzen ist mit 30 oder 31 Tage

Das hängt von dem Monat ab, um den es sich handelt. Wenn der Mieter im Februar 2008 verstorben ist, dann sind es sogar nur 29 Tage.

Oder anders:

Wenn der Mieter z.B. am 12.02. verstorben ist, dann muss die Mitteilung bis zum 12.03. beim Vermieter sein.

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#8
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

,so das ich dem VM spätestens innerhalb der 3o Tagesfrist die Mitteilung senden muss das ich den Vertrag nicht weiterführe !

Es reicht nicht aus, die Kündigung innerhalb der Monatsfrist abzusenden, sie muss innerhalb der Monatsfrist beim Vermieter sein und du musst nachweisen, dass die Kündigung innerhalb der Frist beim Vermieter eingegangen ist.

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