Moin,
ich bin auf der Suche nach einer Lösung für mein Problem.
Am 10.10.07 ist mein Vater verstorben. Ich habe direkt am 10.10.07 kenntnis von seinem Tot erlangt. Ich habe eine Schwester und Mutter, die sich um die gesamten Formalismen und Beerdigung gekümmert haben. Gestern rief mich meine Mutter an und sagte mir, dass 150000,00€ Schulden ohne Gegenwert da sind. Kein Testament! Jetzt habe ich es versäumt (aus Unkenntnis) zum Amtsgericht zu gehen um das Erbe auszuschlagen. Ich habe selber 4 Kinder und nicht den finanziellen Spielraum für die Schulden meines Vaters aufzukommen.
Welchen Tipp könnt Ihr mir nun geben?
vielen Dank
Schlick
6 Wochenfrist Versäumt
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Die Frist ist sehr wahrscheinlich noch nicht abgelaufen, da die Frist erst dann beginnt, wenn der Erbe
1. von dem Anfall und
2. dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt.
(§ 1944 BGB
).
Lass dich sofort von einem Fachanwalt für Ebrecht oder Notar beraten.
Vielen Dank für Deine Antwort. Was ist denn mit dem Grunde der Berufung gemeint?
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Damit ist gemeint, ob du als gesetzlicher oder als testamentarischer Erbe berufen bist.
Von Amtswegen habe ich keine Benachrichtigung / Totenschein etc. bekommen. Es gibt kein testament! Auch keine Aufforderung ein Erbe anzunehmen bzw. abzulehnen. Die Gesetzeslage schein mit der Frist von 6 Wochen aber eindeutig zu sein.
Aber ich denke ich komme da um eine Anwaltslösung nicht herum. Das wäre ein finanzieller Ruin für mich!
-- Editiert von Schlickteufel am 12.12.2007 14:08:57
Ein Fachanwalt für Erbrecht wird Dir mit großer Wahrscheinlichkeit noch helfen können.
Wenn man nur den Gesetzestext durchliest, scheint es klar zu sein. Wenn man aber die Kommentare zu § 1944 BGB (z. B. "Palandt") und die Rechtsprechung durchliest, tun sich Schlupflöcher auf.
Wie konnte denn der Vater unbemerkt von seiner Frau soviele Schulden anhäufen? Entschuldige, ist halt nur so eine Frage, die einem durch den Kopf schiest.
Wünsche dir viel Glück.
Kann er aber nicht als Sofortmassnahme dem Nachlassgericht gegenüber die Ausschlagung erklären? Vielleicht erkennen die die Frist als eingehalten an und er braucht gar keinen Anwalt? Oder ist das zu riskant?
-- Editiert von sika0304 am 12.12.2007 19:19:57
Kann er aber nicht als Sofortmassnahme dem Nachlassgericht gegenüber die Ausschlagung erklären? Vielleicht erkennen die die Frist als eingehalten an und er braucht gar keinen Anwalt?
Das kann er ja versuchen. Mehr als dass die Ausschlagung nicht anerkannt wird, kann ja nicht passieren. Dann ist man genauso weit wie jetzt.
Eine gewisse Chance, sich auf diese Weise die Anwaltskosten zu sparen, gibt es aber schon.
Es könnte aber sein, dass er beiom Nachlassgericht etwas Falsches sagt, was er mit Anwalt nicht gesagt hätte ...
--- editiert vom Admin
Hallo!
Wenn Sie solange keinen Kontakt hatten,dann
machen sie sich zuerst schlau ob überhaubt
so viele Schulden da sind.Die Schwester und Mutter haben es vielleicht für Sie umgedreht
als ob es Schulden wären,ist aber in Wahrheit Guthaben um Sie zu veranlassen das Erbe auszuschlagen und die Beiden stecken
sich alles in die Tasche.Durch 2 zu teilen
ist besser als durch 3.ACHTUNG
Gruss Sammy1
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