6 Wochenfrist Versäumt

12. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schlickteufel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
6 Wochenfrist Versäumt

Moin,

ich bin auf der Suche nach einer Lösung für mein Problem.
Am 10.10.07 ist mein Vater verstorben. Ich habe direkt am 10.10.07 kenntnis von seinem Tot erlangt. Ich habe eine Schwester und Mutter, die sich um die gesamten Formalismen und Beerdigung gekümmert haben. Gestern rief mich meine Mutter an und sagte mir, dass 150000,00€ Schulden ohne Gegenwert da sind. Kein Testament! Jetzt habe ich es versäumt (aus Unkenntnis) zum Amtsgericht zu gehen um das Erbe auszuschlagen. Ich habe selber 4 Kinder und nicht den finanziellen Spielraum für die Schulden meines Vaters aufzukommen.
Welchen Tipp könnt Ihr mir nun geben?

vielen Dank
Schlick

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 609x hilfreich)

Die Frist ist sehr wahrscheinlich noch nicht abgelaufen, da die Frist erst dann beginnt, wenn der Erbe
1. von dem Anfall und
2. dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt.
(§ 1944 BGB ).
Lass dich sofort von einem Fachanwalt für Ebrecht oder Notar beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schlickteufel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort. Was ist denn mit dem Grunde der Berufung gemeint?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 609x hilfreich)

Damit ist gemeint, ob du als gesetzlicher oder als testamentarischer Erbe berufen bist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schlickteufel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Von Amtswegen habe ich keine Benachrichtigung / Totenschein etc. bekommen. Es gibt kein testament! Auch keine Aufforderung ein Erbe anzunehmen bzw. abzulehnen. Die Gesetzeslage schein mit der Frist von 6 Wochen aber eindeutig zu sein.
Aber ich denke ich komme da um eine Anwaltslösung nicht herum. Das wäre ein finanzieller Ruin für mich!


-- Editiert von Schlickteufel am 12.12.2007 14:08:57

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46318 Beiträge, 16432x hilfreich)

Ein Fachanwalt für Erbrecht wird Dir mit großer Wahrscheinlichkeit noch helfen können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 609x hilfreich)

Wenn man nur den Gesetzestext durchliest, scheint es klar zu sein. Wenn man aber die Kommentare zu § 1944 BGB (z. B. "Palandt") und die Rechtsprechung durchliest, tun sich Schlupflöcher auf.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2916x hilfreich)

Wie konnte denn der Vater unbemerkt von seiner Frau soviele Schulden anhäufen? Entschuldige, ist halt nur so eine Frage, die einem durch den Kopf schiest.
Wünsche dir viel Glück.

Kann er aber nicht als Sofortmassnahme dem Nachlassgericht gegenüber die Ausschlagung erklären? Vielleicht erkennen die die Frist als eingehalten an und er braucht gar keinen Anwalt? Oder ist das zu riskant?

-- Editiert von sika0304 am 12.12.2007 19:19:57

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46318 Beiträge, 16432x hilfreich)

Kann er aber nicht als Sofortmassnahme dem Nachlassgericht gegenüber die Ausschlagung erklären? Vielleicht erkennen die die Frist als eingehalten an und er braucht gar keinen Anwalt?

Das kann er ja versuchen. Mehr als dass die Ausschlagung nicht anerkannt wird, kann ja nicht passieren. Dann ist man genauso weit wie jetzt.

Eine gewisse Chance, sich auf diese Weise die Anwaltskosten zu sparen, gibt es aber schon.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 609x hilfreich)

Es könnte aber sein, dass er beiom Nachlassgericht etwas Falsches sagt, was er mit Anwalt nicht gesagt hätte ...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 830x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 180x hilfreich)

Hallo!
Wenn Sie solange keinen Kontakt hatten,dann
machen sie sich zuerst schlau ob überhaubt
so viele Schulden da sind.Die Schwester und Mutter haben es vielleicht für Sie umgedreht
als ob es Schulden wären,ist aber in Wahrheit Guthaben um Sie zu veranlassen das Erbe auszuschlagen und die Beiden stecken
sich alles in die Tasche.Durch 2 zu teilen
ist besser als durch 3.ACHTUNG

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.935 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.824 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen