Ab wann Ausschlagung einer Erbschaft für ein minderj. Kind genehmigungsfrei?

25. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mona117
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann Ausschlagung einer Erbschaft für ein minderj. Kind genehmigungsfrei?

Für welche Fälle in einem Erbschaftsfall eines minderjährigen Kindes kann auf die Genehmigungspflicht einer Ausschlagung nach § 1643 Abs. 2 S. 2 durch das Familiengericht verzichtet werden?
Zum Hintergrund:
- minderj. Kind wird infolge eines Sterbefalls des Großvaters väterlicherseits nach Aktenlage durch das Amtsgericht aufgrund gesetzlicher Erbfolge zum Miterben berufen
- Vater der Kinder hat Erbschaft bereits ausgeschlagen

-- Editiert von Mona117 am 25.06.2019 20:16

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das minderjährige Kinder erst durch Ausschlagung eines Elternteils zur Erbfolge gelangt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das minderjährige Kinder erst durch Ausschlagung eines Elternteils zur Erbfolge gelangt.


Aber nur dann, wenn der maßgebliche Elternteil auch sorgeberechtigt ist. Im Ausgangsfall ist also nur dann eine Genehmigung nicht erforderlich, wenn der Kindesvater Inhaber der elterlichen Sorge ist.

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