Für welche Fälle in einem Erbschaftsfall eines minderjährigen Kindes kann auf die Genehmigungspflicht einer Ausschlagung nach § 1643 Abs. 2 S. 2 durch das Familiengericht verzichtet werden?
Zum Hintergrund:
- minderj. Kind wird infolge eines Sterbefalls des Großvaters väterlicherseits nach Aktenlage durch das Amtsgericht aufgrund gesetzlicher Erbfolge zum Miterben berufen
- Vater der Kinder hat Erbschaft bereits ausgeschlagen
-- Editiert von Mona117 am 25.06.2019 20:16
Ab wann Ausschlagung einer Erbschaft für ein minderj. Kind genehmigungsfrei?
25. Juni 2019
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Frage vom 25. Juni 2019 | 20:15
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann Ausschlagung einer Erbschaft für ein minderj. Kind genehmigungsfrei?
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#1
Antwort vom 25. Juni 2019 | 20:54
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das minderjährige Kinder erst durch Ausschlagung eines Elternteils zur Erbfolge gelangt.
#2
Antwort vom 26. Juni 2019 | 10:18
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 29x hilfreich)
ZitatDie Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das minderjährige Kinder erst durch Ausschlagung eines Elternteils zur Erbfolge gelangt. :
Aber nur dann, wenn der maßgebliche Elternteil auch sorgeberechtigt ist. Im Ausgangsfall ist also nur dann eine Genehmigung nicht erforderlich, wenn der Kindesvater Inhaber der elterlichen Sorge ist.
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