Ab wann beginnt Frist für Erbausschlagung? Kosten?

29. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)
Ab wann beginnt Frist für Erbausschlagung? Kosten?

Folgender Fall:

Verwandter stirbt, ich würde Erbe sein, möchte es aber ausschlagen.

Ab wann beginnt die sechswöchige Frist zur Ausschlagung des Erbes? Ab dem Todestag? Mir wurde von jemandem erzählt, dass mögliche Erben erst ein Schreiben vom Amtsgericht bekämen und erst ab dann die Frist zu laufen beginne. Was stimmt nun?

Und hat jemand schon mal das Erbe ausgeschlagen und weiß, mit welchen Kosten das verbunden wäre? Müsste ich, wenn ich das beim Amtsgericht zu Protokoll gebe, dafür auch etwas bezahlen? Wenn ja, wie viel ca.? Wäre das günstiger, als wenn ich zum Notar ginge und mir dort das Schreiben zur Ausschlagung beglaubigen lassen würde?

Danke im Voraus.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Erbe vom Tod
des Erblassers erfährt.

Erbausschlagung kostet beim Nachlassgericht nichts, oder 10 Euro.Beim Notar wesentlich mehr.
Soweit sich nichts geändert hat.

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#2
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Muss man persönlich zu dem Gericht fahren und denen sagen, dass man das Erbe ausschlagen möchte oder wie läuft das? Wo direkt müsste man sich beim Amtsgericht hinwenden? Das ist immerhin kein kleines Häuschen. Und benötigt man zu diesem Zeitpunkt schon die Sterbeurkunde? Die Beantragung dafür dauert allein ja schon bis zu drei Wochen...

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

-- Editiert iustitia45 am 29.07.2012 18:22

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Erbe vom Tod
des Erblassers erfährt.

Die Frist beginn nach Kenntnis des Anfalls der Erbschaft, das ist nicht unbedingt dasselbe.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html

Erbausschlagung kostet beim Nachlassgericht nichts, oder 10 Euro.
Die Ausschlagung ist auch beim NG nicht kostenlos.

Beim Notar wesentlich mehr.
Die Ausschlagung beim Notar kosten genausoviel an Gebühren wie beim NG, allerdings kommen Auslagen und UST dazu.

Soweit sich nichts geändert hat.
Da hat sich nichts geändert.

Muss man persönlich zu dem Gericht fahren und denen sagen, dass man das Erbe ausschlagen möchte oder wie läuft das?
Ja, man sollte aber einen Termin vereinbaren.

Wo direkt müsste man sich beim Amtsgericht hinwenden?
Man kann die Ausschlagung beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht), bei jedem Notar oder beim Amtsgericht am Wohnort des Ausschlagenden erklären.

Wichtig ist, dass die Ausschlagung fristgerecht beim NG vorliegt.

Und benötigt man zu diesem Zeitpunkt schon die Sterbeurkunde?
Ja, die Sterbeurkunde muss mit vorgelegt werden.

Die Beantragung dafür dauert allein ja schon bis zu drei Wochen.
Diese erhält man im Normafall sofort vom Bestatter.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Da ich mit dem Bestatter nichts zu tun haben werde, habe ich diese bereits bei zuständigen Standesamt angefragt. Somit kann ich erst zum Amtsgericht, wenn die Sterbeurkunde bei mir eingegangen ist, korrekt? Würde ich für den Beglaubigung meiner Unterschrift bei Notar auch die Sterbeurkunde benötigen? Und weshalb braucht das Amtsgericht überhaupt die Sterbeurkunde, die könnten das doch sicher auch anderweitig erfragen?

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