Ab wann gilt das Erbe als angenommen?

20. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Droopie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann gilt das Erbe als angenommen?

Hallo zusammen,

kurze Schilderung meines Sachverhalts.
Ich bin seit kurzem Erbe und setze mich momentan damit auseinander ob ich das Erbe antreten soll oder nicht.
Die Frist dafür läuft noch.
Bis gestern hatte ich beschlossen das Erbe anzutreten aber noch keinen Erbschein beantragt.
Nun habe ich gestern schon einen Mietaufhebungsvertrag mit der Mieterin geschlossen um den Nachlass baldmöglichst verkaufen zu können.
Vermieter war der Erblasser.

Problem:
Heute erfuhr ich dass zur Restschuld die auf dem Nachlass haftet zusätzliche Gebühren entstehen die eine Überschuldung möglich machen.
Ich möchte nun das Erbe ausschlagen da mir das ganze dann zu heiss wird.

Meine Frage ist nun ob ich mit dem Mietaufhebungsvertrag bereits das Erbe angetreten habe oder nicht.

Eigentlich gehöre ich zu einer Erbengemeinschaft jedoch werden die anderen beiden Erben so oder so ausschlagen.
Den Vertrag habe ich allein abgeschlossen, die Mieterin wurde darüber informiert dass die anderen ausschlagen und somit nur ich als Erbe feststehe.
Desweiteren wurden in diesem Vertrag Rückzahlungen von mir als Vermieter an die Vermieterin vereinbart.

Was nun?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar

mfg

Droopie

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Droppie,
etwas genauer bitte:
Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
War der Verstorbene Vermieter oder Mieter (einer Wohnung/Geschäft).
Wodurch gehörst du zu einer Erbengemeinschaft? Ist dies eine bestehende Erbengemeinschaft oder bildet die sich erst jetzt, weil eine Immobilie vererbt wird?
Was hat der Mietvertrag mit dem Verkauf des Nachlasses zu tun?

Eine Erbengemeinschaft kann grundsätzlich nur gemeinschaftlich und einstimmig handeln. Wenn du z.B. eine vermietete Wohnung mit anderen zusammen erbst, dann könnt ihr auch nur einstimmig und zusammen kündigen. Und kündigen kannst du natürlich auch erst, wenn du als Erbe eingesetzt bist.
Erbe wirst du, wenn du a) das Erbe offiziell annimmst, b) wenn du dir schon etwas aus dem Erbe nimmst (der Schrank ist mein z.B..) oder wenn du nicht als Erbberechtigter innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnahme, dass du Erbe bist, dem Erbe widersprichst.

Aber keine Angst, es gibt auch eine Begrenzung des Erbes auf die Schulden - den genauen Ausdruck habe ich gerade nicht im Kopf, da wird aber HH sicher etwas zu sagen können. Das wird oft angewendet, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass da Schulden bestehen, von denen vorher nichts bekannt war.

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Droopie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank schonmal für die Antworten.

Also ich bin Erbe einer Immobilie zusammen mit meinen beiden Geschwistern.

Die Immobilie ist vermietet. Vermieter war mein Vater.

Meine Geschwister wollen das Erbe ausschlagen.

Ich wollte es annehmen aber nach den Neuigkeiten will ich das nun nicht mehr.

Die Frist zur Ausschlagung läuft noch.

Vielen Dank schonmal

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#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Ich sehe in dem Abschluss des Mietaufhebungsvertrages ebenfalls die Annahme der Erbschaft.

Und die Mieterin hat diesen Vertrag tatsächlich unterschrieben?

Worauf sich mir die weitere Frage stellt, ob dieser überhaupt "gültig" ist, da die weiteren Geschwister ebenfalls Erben sind. Ob diese künftig ausschlagen werden, spielt m.M. keine Rolle. Beim Abschluss des Vertrages waren diese Erben und diese hätten den Vertrag ebenfalls unterschreiben müssen.
Eine Erbschaft gilt "automatisch" als angenommen bis ggf. eine Ausschlagung erfolgt.

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#6
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Ich wollte damit lediglich ausdrücken, dass eine Erbschaft keiner "offiziellen" Annahme bedarf.

...@sika: Erbe wirst du, wenn du a) das Erbe offiziell annimmst...

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#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Was verstehst du unter einer "offiziellen" Annahme?

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#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Droopie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die infos.

ich werde den besten rat befolgen und einen anwalt aufsuchen.

grüße droopie

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