Hallo,
ich habe eine etwas kompliziertere Frage, aber ich soll Testamentsvollstrecker sein und möchte alles richtig machen.
Niesbrauch für MFH soll an einen Erben gehen. Haus erben sollen die anderen 2 Geschwister.Hört sich komisch an, ist aber okay. Die Frage ist nur, ab wann zählt der Niesbrauch. Sind die Mieteinnahmen vor Todestag( oder Testamenteröffnung?) schon Niesbrauch, also dem Niesbraucher zuzurechnen, oder sind sie Erbmasse und an die 2 Erben auszuzahlen?
Ich freue mich sehr über eure Antworten
Diego
Ab wann zählt der Niesbrauch?
31. August 2005
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Frage vom 31. August 2005 | 19:42
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 8x hilfreich)
Ab wann zählt der Niesbrauch?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. September 2005 | 15:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
Der Nießbrauch gilt m.E. erst ab Todestag, so dass die Mieteinnahmen aus dem Zeitraum vor dem Todestag der Erbmasse zufallen.
Und jetzt?
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