Abfindungszahlung des Pflichtanteils Haus wird abgelehnt

11. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
TanjaKloker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindungszahlung des Pflichtanteils Haus wird abgelehnt

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, was ich machen kann.
Mein Vater ist dieses Jahr verstorben und hat mir, meiner Mutter und meiner Schwester seinen Anteil an meinem Elternhaus vererbt (er hatte 50% und meine Mutter hatte 50%). Also ich 1/8, meine Schwester 1/8 und meine Mutter den Rest. Nun möchte meine Schwester gerne das Haus übernehmen, was ich völlig in Ordnung finde. Wir haben uns dazu beraten lassen und meine Schwester sowie meine Mutter finden die Zahlung an mich zu hoch (also meinen Anteil vom Papa und der Anteil der mir von meiner Mutter zustehen würde). Aus diesem Grund hat meine Mutter mich jetzt enterbt und ich würde beim Tod meiner Mutter lediglich den Pflichtteil bekommen. Nun versuchen meine Mutter und meine Schwester mich unter Druck zu setzen, meinen Anteil an sie zu verkaufen und entweder auf meinen Pflichtteil (Abfindung) zu verzichten oder nur eine geringe Summe zu verlangen. Da ich aber nun schon enterbt wurde, möchte ich wenigstens als Abfindung meinen Pflichtteil bekommen und natürlich der Teil von meinem Vater der mir zusteht. Was ist denn hier der richtige Weg? Bin ich zu gierig?
Danke für Eure Antworten!
Tanja aus Forchheim




22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3529 Beiträge, 1360x hilfreich)

Vielleicht kann man die eigene Verhandlungsposition stärken (oder die Sache endgültig eskalieren lassen), wenn man über die Möglichkeit der Teilungsversteigerung spricht...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
wenn man über die Möglichkeit der Teilungsversteigerung spricht...

Oder sie einfach knallhart einleitet.

Hätte man denn genug finanziellen Spielraum um bei einer Versteigerung mitzubieten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Oder sie einfach knallhart einleitet.

Hätte man denn genug finanziellen Spielraum um bei einer Versteigerung mitzubieten?


Könnte auch nach hinten losgehen, die Schwester hat anscheinend genügend Mittel, um zumindest 87,5% des aktuellen Wertes zu bezahlen.

Signatur:

- car4000 -

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#4
 Von 
TanjaKloker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Könnte auch nach hinten losgehen, die Schwester hat anscheinend genügend Mittel, um zumindest 87,5% des aktuellen Wertes zu bezahlen.


Meine Schwester soll das Haus dann geschenkt bekommen. Ich soll lediglich den Anteil meines Vaters (1/8) ausgezahlt bekommen. Eine kleine Summe wurde mir noch dazu angeboten (also 10.000 Euro Abfindung). Was überhaupt nicht im Verhältnis zum Wert des Hauses steht (200.000 €).

-- Editiert von User am 12. Mai 2026 08:05

-- Editiert von User am 12. Mai 2026 08:06

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#5
 Von 
TanjaKloker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hätte man denn genug finanziellen Spielraum um bei einer Versteigerung mitzubieten?


Ich selber habe keinen Spielraum. Meine Schwester hat die volle Unterstützung meiner Mutter. Ich denke sie könnte mitbieten. Meine Mutter hat eine sehr gute Rente und erhält noch Witwenrente, zudem hat sie Ersparnisse. Also das könnte tatsächlich nach hinten los gehen.

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#6
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 71x hilfreich)

Bei 200.000 Hauswert wäre dein Anteil 25.000.
Den sollst du bekommen + eine "Abfindung" von 10.000. Dafür verzichtest du später auf den Pflichtteil deiner Mutter, richtig?

Also:
1. 25.000 + 10.000 "Abfindung" nehmen.
2. Miteigentümer des Hauses bleiben. Mit allen Rechten und Pflichten.
3. Teilungsversteigerung einleiten. Könnten mehr, aber auch weniger als 25.000 rauskommen.

Die "Abfindung" für den Pflichtteil würde ich auf keinen Fall annehmen.
Dann bleiben anscheinend nur Option 2+3.
Würde ich Mutter und Schwester auch unmissverständlich mitteilen.

Wie wurde der Wert es Hauses denn eigentlich ermittelt? Das sollte für deinen realistischen Anspruch professionell ermittelt werden.

Signatur:

- car4000 -

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#7
 Von 
TanjaKloker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Wie wurde der Wert es Hauses denn eigentlich ermittelt? Das sollte für deinen realistischen Anspruch professionell ermittelt werden.


Es wurde zu Lebzeiten meines Vaters ein Gutachten erstellt. Das wurde auch anerkannt.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von TanjaKloker):
eine Schwester soll das Haus dann geschenkt bekommen.

Schenkungen, die im Zeitraum von 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.
Vielleicht das ganze einfach mal mit einem Rechtsanwalt durchspielen und auch gleich dabei die Option der Teilungsversteigerung prüfen.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von TanjaKloker):
Es wurde zu Lebzeiten meines Vaters ein Gutachten erstellt.

Wie alt ist dieses Gutachten?
Zur realen Wertermittlung sollte es nicht älter als 6, bis maximal 12 Monate sein.
Seit letztem Jahr steigen die Immobilienpreise wieder.

Zitat (von TanjaKloker):
Bin ich zu gierig?

Nein.
Du möchtest das, was Dir zusteht, daran ist absolut nichts auszusetzen.

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Bei 200.000 Hauswert wäre dein Anteil 25.000.
Den sollst du bekommen + eine "Abfindung" von 10.000. Dafür verzichtest du später auf den Pflichtteil deiner Mutter, richtig?

Also:
1. 25.000 + 10.000 "Abfindung" nehmen.
2. Miteigentümer des Hauses bleiben. Mit allen Rechten und Pflichten.
3. Teilungsversteigerung einleiten. Könnten mehr, aber auch weniger als 25.000 rauskommen.

Der Nachlass der Mutter könnte dereinst auch 0 Euro betragen, wenn sie ein paar Jahre vor ihrem Tod mit hoher Pflegestufe in einem Pflegeheim gelebt hat.
Da hätte man dann mit den 35.000 Euro sogar noch was gewonnen.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Könnte auch nach hinten losgehen, die Schwester hat anscheinend genügend Mittel, um zumindest 87,5% des aktuellen Wertes zu bezahlen.

Es geht weniger um den Erwerb des Hauses (das will Fragesteller eh nicht), sondern eher darum mitzubieten um den Preis in angemessene Sphären zu bringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
TanjaKloker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
wenn sie ein paar Jahre vor ihrem Tod mit hoher Pflegestufe in einem Pflegeheim gelebt hat.


Meine Mutter bezieht eine sehr hohe Rente, hat hohe Ersparnisse und erhält ebenfalls eine sehr hohe Witwenrente. Da müsste sie wahrscheinlich in einem high class Pflegeheim untergebracht sein. Aber das müsste ich nochmal klären.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von TanjaKloker):
Da müsste sie wahrscheinlich in einem high class Pflegeheim untergebracht sein.

Der reine monatliche Eigenanteil, den Pflegebedürftige nach Abzug der Pflegekassenleistungen für einen Platz im Pflegeheim selbst tragen müssen beträgt aktuell so um die 3.300 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
TanjaKloker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der reine monatliche Eigenanteil, den Pflegebedürftige nach Abzug der Pflegekassenleistungen für einen Platz im Pflegeheim selbst tragen müssen beträgt aktuell so um die 3.300 EUR


Diese Summe hat sie allein von ihrer Rente zur Verfügung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Nachlass der Mutter könnte dereinst auch 0 Euro betragen, wenn sie ein paar Jahre vor ihrem Tod mit hoher Pflegestufe in einem Pflegeheim gelebt hat.
Da hätte man dann mit den 35.000 Euro sogar noch was gewonnen.


Sie könnte aber auch eine Woche nach Verzicht umfallen. Dann hätte man einiges verloren.

Also noch mal an die Fragestellerin: Was genau ist das Ziel?

Signatur:

- car4000 -

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#16
 Von 
TanjaKloker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Also noch mal an die Fragestellerin: Was genau ist das Ziel?


Ich möchte meiner Schwester gerne das Haus überlassen. Dafür möchte ich den Anteil von meinem Vater (25000 €) und den aktuellen Pflichtteil (lt. Berechnung des Anwalts ca. 35.000€) als Abfindung. Dann würde ich auf alle Ansprüche am Haus verzichten. Das wollen meine Schwester und meine Mutter nicht. Es sei ihnen zuviel Geld.

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#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von TanjaKloker):
Das wollen meine Schwester und meine Mutter nicht. Es sei ihnen zuviel Geld.

Wenn das so ist, dann findet jetzt halt keine Übertragung statt.
Einfaches Ende der Geschichte.

Zitat (von TanjaKloker):
Nun versuchen meine Mutter und meine Schwester mich unter Druck zu setzen...

Sie haben keinen Druck, sie können ganz einfach warten, Ihr Anspruch (an dem sich nichts ändert) würde sowieso erst mit dem Tod Ihrer Mutter entstehen.

Will Ihre Schwester dann immer noch das Haus, muss sie Sie (ohne Mamas Rentenunterstützung...) ausbezahlen.

Zitat (von TanjaKloker):
Aus diesem Grund hat meine Mutter mich jetzt enterbt...

Sie sind durch das Erbe Ihres Vaters bereits Miteigentümer des Hauses, daran ändert auch die Enterbung durch die Mutter nichts.
Wenn Ihre Mutter verstirbt, muss Ihnen Ihre Schwester den Pflichtteil zahlen und Sie sind trotzdem immer noch Miteigentümerin des Hauses.

Ich möchte behaupten, dass Ihre Mutter sich und Ihrer Schwester damit einen Bärendienst erwiesen hat. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sie sind durch das Erbe Ihres Vaters bereits Miteigentümer des Hauses, daran ändert auch die Enterbung durch die Mutter nichts.

Richtig. Ich hoffe, man hat sich im Grundbuch schon als Miteigentümer.

Als Miteigentümer des Hauses hat man Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Andererseits hat man als Miteigentümer des Hauses auch die Pflichten eines Miteigentümers. Man sollte hier überlegen, eine Einigung zutreffen, dass auf die Nutzungsentschädigung verzichtet wird und die die Pflichten des Miteigentümers alleinig der Schwester zur Last fallen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8620 Beiträge, 4680x hilfreich)

Zitat (von TanjaKloker):
Dafür möchte ich den Anteil von meinem Vater (25000 €) und den aktuellen Pflichtteil (lt. Berechnung des Anwalts ca. 35.000€) als Abfindung.

Wie kommt man darauf, dass man einen Anspruch auf den "aktuellen Pflichtteil" (der Mutter) hat?

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#20
 Von 
TanjaKloker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wie kommt man darauf, dass man einen Anspruch auf den "aktuellen Pflichtteil" (der Mutter) hat?


Ich habe keinen Anspruch darauf, aber ich möchte eine Abfindung in der Höhe haben, um dann auf einen späteren Pflichtteil zu verzichten. Bis vor kurzem war noch nicht mal die Rede davon, dass ich enterbt werde und meine Schwester Alleinerbin sein soll. Wozu sollte ich also dann auf meinen Pflichtanteil verzichten, der mir zustehen würde, wenn sie z.B. demnächst verstirbt. Meine Schwester will das Haus komplett. Meine Mutter will es ihr schenken und ich soll komplett verzichten, außer auf den Anteil meines Vaters. Ich kenne es so und lese es auch hier raus, dass es dann durchaus üblich und legitim ist diese Summe als Abfindung zu bekommen.

Danke an alle hilfreichen Kommentare hier. Das stärkt mich in meiner Position immens :-).

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#21
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8620 Beiträge, 4680x hilfreich)

Zitat (von TanjaKloker):
Meine Schwester will das Haus komplett.

Was sie will, spielt keine Rolle.
Zitat:
Meine Mutter will es ihr schenken

Die Mutter kann ihr das Haus nicht schenken, da ihr das Haus nicht ihr alleine gehört.

Sie kann ihren Anteil an der Immobilie in Höhe von 50 % verschenken. Der Anteil an der Erbengemeinschaft bzgl. des Hauses kann nicht ohne notarielle Erbauseinandersetzung (unter Mitwirkung aller Erben) verschenkt werden.
Zitat:
Ich kenne es so und lese es auch hier raus, dass es dann durchaus üblich und legitim ist diese Summe als Abfindung zu bekommen.

Wenn man den gewünschten Betrag erhält, ist das kein Problem. Anscheinend ist man sich aber offensichtlich nicht einig.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Ja, es ist legitim, eine Summe als Abfindung zu bekommen. Aber man hat keinen Anspruch darauf. Umgekehrt haben Mutter und Schwester keinen Anspruch auf ein vorweg abzuwickelndes Erbe. Ich meine den Erbteil oder Pflichtteil, der nach dem Tod der Mutter anfällt. Ob es bei der Konstellation sinnvoll ist, derzeit auf Abwicklung der Erbengemeinschaft nach dem Tod des Vaters zu bestehen, leine Ahnung. Es ist ja durchaus möglich, dass die Mutter/Schwester etwas flexibler werden, wenn sie merken, dass Du so nicht auf ihr Ansinnen eingehst.

wirdwerden

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