Ablauf Erbschaft / Ermittlung Erbe

23. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Moritzan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablauf Erbschaft / Ermittlung Erbe

Hallo, hoffentlich kann mir jemand eine Auskunft gegen, da ich im Internet/ bei Bekannten keine verlässliche Info bekomme:

Vor drei Wochen ist mein Großvater gestorben. Da bereits vor mehr als zehn Jahren meine Großmutter und meine Mutter (Einzelkind) verstorben sind, bin ich als einziger Enkel leider der letzte Hinterbliebene der Familie.

Nun die allgemeine Frage: Wird nun automatisch das Nachlassgericht/Kommunalbehörden aktiv und kontaktieren mich als "Enkel" (Großvater hatte kein Testament) ? Oder muss ich mich selbst beim Gericht melden?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Moritz




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Wenn kein Testament existiert, wird man sich in der Regel nicht bei Ihnen melden. Aber da Sie von dem Todesfall wissen, können Sie sich ja einfach selbst melden.

-- Editiert von muemmel am 23.03.2015 15:51

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4665x hilfreich)

Wenn Du einen Erbschein benötigst, musst Du einen entsprechenden Antrag stellen; das NG wird nicht von sich aus tätig.

1x Hilfreiche Antwort

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