Ablauf Erbschaft mit Testament

4. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
susanne0603
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 43x hilfreich)
Ablauf Erbschaft mit Testament

Hallo,

ich habe mal eine Frage für einen Bekannten.

Sein Vater hat ihn gestern davon unterrichtet, dass dieser einen Brief vom Nachlassgericht erhalten hat und daraus hervorgeht, dass auch er einen Anteil geerbt hat. Allerdings stand in dem Brief auch drin, dass wenn das Nachlassgericht seine Adresse nicht rausfindet sein Anteil an den Haupterben geht.

1. Frage: Reicht es, wenn mein Bekannter einfach einen kurzen Brief an das Nachlassgericht schreibt und mitteilt wo er wohnt? Hat er alleine damit schon das Erbe angenommen?

Insgesamt wurden in dem Testament 5 Leute zu unterschiedlichen prozentualen Anteilen bedacht. Mein Bekannter weiß, dass die Erblasserin früher ziemlich wohlhabend gewesen ist. Allerdings war sie jetzt viele Jahre im Pflegeheim und er weiß nun eben nicht, ob von dem Vermögen überhaupt noch etwas da ist oder ob es sogar um Schulden geht.

2. Frage: wie kann man jetzt herausfinden, ob es um Vermögen oder Schulden geht? Was wären hier die richtigen Schritte, an wen muss er sich wenden, wer muss ihm Auskunft geben? Zum Haupterben hat er aufgrund familiärer langjähriger Streitigkeiten keinen Kontakt und geht davon aus, dass er von diesem sowieso nicht die Wahrheit erfährt.

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß
Susanne




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4665x hilfreich)

#Allerdings stand in dem Brief auch drin, dass wenn das Nachlassgericht seine Adresse nicht rausfindet sein Anteil an den Haupterben geht.#
Das kann ich mir nicht vorstellen.

#1. Frage: Reicht es, wenn mein Bekannter einfach einen kurzen Brief an das Nachlassgericht schreibt und mitteilt wo er wohnt? Hat er alleine damit schon das Erbe angenommen?#
Weshalb sollte das nicht genügen?
Es kommt an, wie das Testament abgefasst ist.
Ruf einfach mal beim NG an und erkundige dich!
Wenn es einen "Haupterben" gibt und einzelnen Personen z.B. einen Geldbetrag vermacht hat, wäre dies ein Vermächtnis und er wäre kein Erbe.

#2. Frage: wie kann man jetzt herausfinden, ob es um Vermögen oder Schulden geht? Was wären hier die richtigen Schritte, an wen muss er sich wenden, wer muss ihm Auskunft geben? Zum Haupterben hat er aufgrund familiärer langjähriger Streitigkeiten keinen Kontakt und geht davon aus, dass er von diesem sowieso nicht die Wahrheit erfährt.#
Ob Streitigkeiten oder nicht, diese Auskunft erhält man nur vom "Haupterben".

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