Hallo zusammen,
ich habe zu folgender Situation einige Fragen:
- meine Oma verstarb kürzlich mit 93 Jahren, kein Testament
- ein Erbschein für 4 Erben wurde letzte Woche versendet
- einer der Erben (mein Onkel) war zuletzt Kontobevollmächtigter
--> dieser meint nun eigenständig das Sparbuch der Oma aufzulösen und Anteile an uns auszahlen zu wollen
Darf der das?
Oder wie ist nun eigentlich das Vorgehen? Wer muss was tun, vorlegen, was auch immer?
Was ist durch wen zu tun, wenn nachgewiesen werden kann, dass sich der Onkel schon am Konto bedient hat (vor und nach dem Tod)?
Hintergrundinfo:
- zu Lebzeiten wurde meine Mutter als Kontobevollmächtigte eingetragen, meine Mutter starb 2019, dann wurde ich eingetragen
- meinem Onkel passte beides nicht, er hat sich schon immer Geld von meiner Oma geliehen und nie zurück gezahlt, er hat sie oft belabert, ihm die Vollmacht zu geben
- als meine Oma im Februar einige Tage im Krankenhaus war, schleppte er sie anschließend zur Bank und überredete sie, die Vollmacht auf ihn zu übertragen, sie tat es (sie war schon einige Jahre sehr vergesslich und senil etc)
- in einem Telefonat mit der Bank meiner Oma wurde mir durch die Blume gesagt, dass mein Bauchgefühl - dass mein Onkel sich vor und nach dem Tod bedient - richtig ist...
- in der Wohnung der Oma fehlten alle Bankauszüge; mein Onkel, der Schlüssel zur Wohnung hat, hatte diese mitgenommen; er wurde aufgefordert, diese vorzulegen; es fehlten diverse Blätter seit Februar; die Salden auf den übrigen Auszügen ließen erahnen, dass was nicht stimmt...
Ich hoffe, ich konnte hier einen groben Überblick über die Situation geben und freue mich auf eure Antworten, Tipps, etc.
Wünsche noch ein schönes Wochenende :-)
Sin-dee
Ablauf nach Erbschein? - "Langfinger"-Onkel mit Kontovollmacht
23. Oktober 2021
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Frage vom 23. Oktober 2021 | 21:31
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablauf nach Erbschein? - "Langfinger"-Onkel mit Kontovollmacht
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2021 | 21:51
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat- einer der Erben (mein Onkel) war zuletzt Kontobevollmächtigter :
--> dieser meint nun eigenständig das Sparbuch der Oma aufzulösen und Anteile an uns auszahlen zu wollen
Darf der das?
Wennn die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, ja.
Die Vollmacht kann übrigens von jedem Erben widerrufen werden.
Zitat:Was ist durch wen zu tun, wenn nachgewiesen werden kann, dass sich der Onkel schon am Konto bedient hat (vor und nach dem Tod)?
Dann wäre das eine Straftat.
Zitat:- in der Wohnung der Oma fehlten alle Bankauszüge; mein Onkel, der Schlüssel zur Wohnung hat, hatte diese mitgenommen; er wurde aufgefordert, diese vorzulegen; es fehlten diverse Blätter seit Februar; die Salden auf den übrigen Auszügen ließen erahnen, dass was nicht stimmt...
Bei der Bank kann man sich die fehlenden Kontoauszüge besorgen.
#2
Antwort vom 31. Oktober 2021 | 21:16
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo cruncc1, vielen Dank für die Antwort.
eine Frage zu den Kontoauszügen: sind einem Erbberechtigten die Kontoauszüge durch die Bank kostenfrei zur Verfügung zu stellen - so im Sinne des Auskunftsrechts o.ä.?
Schönen Abend :-)
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#3
Antwort vom 31. Oktober 2021 | 21:22
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitateine Frage zu den Kontoauszügen: sind einem Erbberechtigten die Kontoauszüge durch die Bank kostenfrei zur Verfügung zu stellen - so im Sinne des Auskunftsrechts o.ä.? :
Nein.
#4
Antwort vom 31. Oktober 2021 | 21:32
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke.
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