Abschichtung mehrer Grundstücke - billiger Erben

9. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)
Abschichtung mehrer Grundstücke - billiger Erben

2 Erben erben Geld und 2 Grundstücke. Wie können die, wenn jeder eines nehmen soll, die Erbengemeinschaft durch Abschichtung auflösen. ??? Bei der Abschichtung scheidet ja einer aus der Gemeinschaft aus. Kann man das auch für jedes Grundstück einmal machen.

Danke euch.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Das nennt sich Erbauseinandersetzung. Beide müssen zu einem Notar. Dort kann man einen Erbauseinandersetzung vertrag schließen mit dem Ergebnis, dass dem einen Summe x + Gelrundstuck 1 gehört, und dem anderen Summe x + Grundstück B.

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Abschichtung ist die Beglaubigung zweier Unterschriften für 200 Euro, da steigt einer aus der Erbgemeinschaft einfach us.
Erbauseinandersetzung - dann machts der Notar 2000 Euro

Daher die Frage

Ich bin schlauer, da es sich im ein teures und ein billiges Grundstück handelt. Schichten wir beide ab und schenken hinterher das billige zurück. Dann fällt nur die Notargebühr für die billige Schenkung an.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Abschichtung ist die Beglaubigung zweier Unterschriften für 200 Euro, da steigt einer aus der Erbgemeinschaft einfach aus.


Es will aber keiner der beiden einfach nur aussteigen. Vielmehr wollen beide je ein Grundstück übernehmen.

Auch das kann man durch eine Abschichtungsvereinbarung lösen, aber nicht durch eine Unterschriftsbeglaubigung. Vielmehr ist ein notarieller Abschichtungsvertrag erforderlich, dessen Geschäftswert sich aber nur nach dem Wert der Abfindung (abgeschichtetes Grundstück) richtet und nicht wie bei einer Erbauseinandersetzung nach dem Wert des gesamten Nachlasses.

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#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Das ist dann das selbe wie wenn ich den Apotheke frage ob das gegen Erkältung hilft.
Bislang haben alle Notare bei der Frage nach Abschichtung.......wenig sinnvolles erklärt. Warum auch, es ist nicht deren Geschäft und kostet deren Geld.

Ich bleibe mein Abschichten und dann Schenken. Das erspart mir die Märchen der Notare.
Das eine Grundstück ist ne 1/2 Mio wert, das Andere ist wertlose Brachland

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Schichten wir beide ab und schenken hinterher das billige zurück.


Man keine Grundstücke abschichten. Durch eine Abschichtung scheidet ein Erbe aus der Erbengemeinschaft aus. Die beiden Grundstücke gehören dann dem anderen Erben allein. Natürlich kann dieser andere Erbe dann eine Schenkung vornehmen, was aber den Nachteil hat, dass Schenkungssteuer anfällt.

Zitat:
Ich bleibe mein Abschichten und dann Schenken.


Das ist im Ergebnis im Hinblick auf die Kosten das Gleiche wie das, was ich vorgeschlagen habe, nur mit deutlich höherem Risiko und das betrifft nicht nur die Erbschaftsteuer.

Zitat:
Bislang haben alle Notare bei der Frage nach Abschichtung.......wenig sinnvolles erklärt. Warum auch, es ist nicht deren Geschäft und kostet deren Geld.


Du drückst Dich auch ziemlich missverständlich aus und erweckst den Eindruck, als ob Du die beiden Grundstücke abschichten möchtest. Das funktioniert jedoch tatsächlich nicht.

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#6
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Es gibt kein Risiko. Ich zahlen meinen Miterben aus, die Gartengrundstücke am Ende der Welt wollte ich meinem Miterben auch aufs Auge drücken, die sind nicht verkäuflich bis wertlos. Ob der die dann hinterher noch will....... wohl kaum dann bleib ich drauf sitzen.

Von 5 Notaren hies es: 2 Abschichten geht nicht, 2 da müssen Sie einen Anwalt fragen, 1 hat mir einen Link zu einem Artikel geschickt . Das Grundbuchamt hat erklärt vorher nicht prüfen zu können ob das so geht.

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Eine Abschichtung ist möglich und im Hinblick auf etwaige Notarkosen interessant, wenn der Miterbe lediglich durch eine Abfindung aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. Das heißt, dieser erhält Geld und der andere behält den restlichen Nachlass, der hier unter anderem aus zwei Grundstücken besteht.

Nicht möglich ist es jedoch, die bereits jetzt die beabsichtigte spätere Rückübertragung eines Grundstückes zu beurkunden, da es sich dann nicht mehr um eine Abschichtung handelt. Insofern sollte die Abfindung idealerweise basierend auf zwei Grundstücke verhandelt werden und von der Rückübertragung eines Grundstückes abgesehen werden.

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#8
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Na ich sagte doch "hinterher" und hinterher kann ich mit den Grundstücken machen was ich woll

1. Abschichte und einer ist Raus und nimmt Geld mit (200 Euro Beurkundung)
2. Die Erbengemeinschaft ist beendet, der der Anderen hat die Grundstücke.
3. Ich verkaufe oder verschenke was nun mir gehört (Normes Notarkosten)

Klar geht das

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#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Ich verkaufe oder verschenke was nun mir gehört (Normes Notarkosten)


Ja, nur das nach der Abschichtung hierauf weder von der einen noch der anderen Seite ein Rechtsanspruch besteht.

Zitat (von DumitruKurier):
Ich bin schlauer


Mit etwas Glück ist der andere Erbe ja ebenso schlau wie Du, der es besser als fünf konsultierte Notare und das Grundbuch wissen will und dennoch hier ein Laien-Rechtsforum unter teilweise konfuser Sachverhaltsschilderung befragt.

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#10
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat:
Nicht möglich ist es jedoch, die bereits jetzt die beabsichtigte spätere Rückübertragung eines Grundstückes zu beurkunden, da es sich dann nicht mehr um eine Abschichtung handelt
.

Der Satz hat dich leider disqualifiziert

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