Abschichtung und Anwachsung

24. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kammapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschichtung und Anwachsung

Hallo,

folgendes Szenario:
ich bilde mit meinem Bruder und meinem Vater eine Erbengemeinschaft, ca 250000 Euro (Gutachten bereits erstellt).
Meinem Vater gehören jeweils 3/4 des Hauses, uns Geschwister jeweils 1/8.

Der Anwalt möchte jetzt einen Abschichtungsvertrag machen. Er kam auf diese Anteile:
Vater 187500
Bruder 32250
Ich 32250.
Mein Vater wohnt im Altbau, mein Bruder im Neubau, ich bin schon lange ausgezogen.

Nun soll ich ausbezahlt werden, per Abschichtung. Ich soll mit 62500 Euro abgefunden sein, dadurch wird die Erbengemeinschaft aufgelöst.

Anteil Besitz Ausgleich
Vater 187500 187500 0 Bewohnt Altbau
Bruder 31250 62500 31250 Bewohnt Neubau
Ich 31250 0 -31250 Ausserhalb.

Die Frage: Wenn ich dem zustimme, habe ich dann überhaupt noch Ansprüche auf das Haus, wenn meine Vater stirbt?



-- Editier von Kammapa am 24.08.2015 19:17

-- Editier von Kammapa am 24.08.2015 19:24

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Ich soll mit 62500 Euro abgefunden sein


Woher stammen jetzt die 62500€?

Zitat:
Wenn ich dem zustimme, habe ich dann überhaupt noch Ansprüche auf das Haus, wenn meine Vater stirbt?


Die Ansprüche bezüglich des Todes Deines Vaters bleiben erhalten, es sei denn, es wird im Abschichtungsvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kammapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die schnelle Reaktion!

Hier nochmal die Besitzverhältnisse besser dargestellt:
Vater wohnt im Altbau (Wert 187500). Sein Anteil am Erbe ist 187000 (3/4). Hier muss nichts ausglichen werden.
Mein Bruder wohnt im Neubau (Wert 62500). Sein Anteil am Erbe ist 31250 (1/8). Er hat einen Vorteil von 31250 Euro.
Ich wohne nicht mehr im Haus, mit stehen aber 1/8 Anteil zu.

Die 62500 sollen jeweils von meinem Vater und meinem Bruder kommen.
Stehen mir jetzt einfach nur 1/8 zu (31250 Euro, meine naive Erwartung) , oder ist der Wert von 62500 Euro korrekt, da eine Anwachsung erfolgt? Das habe ich noch nicht kapiert.

Beim Tod meines Vaters müssten der Altbau von 187500 Euro unter uns Geschwistern jeweils zu 1/2 aufgeteilt werden, trotz Anwachsung, so wie ich Dich verstanden hatte?

Im Abschichtungsvertrag soll eine Pflegeverpflichtung eingetragen werden. Die Erwartung meines Bruders ist, dass er dadurch Alleinerbe wird. Dies möchte ich nicht akzeptieren.


-- Editiert von Kammapa am 24.08.2015 21:13

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

ich kann mich hier nicht des Verdachts erwehren, dass eine Beratung durch einen Notar vor Vertragsabschluss sicher rechnen wird. Das ist ja eine doch nicht unwichtige Entscheidung.
Ihre Antworten werden Sie in keinem Forum im Internet finden, bei den Summen ist auch wirklich davon abzuraten!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kammapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Altona01!
mir geht es nur darum, dass ich die Anwachsung richtig verstanden habe.

0x Hilfreiche Antwort

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