Absicherung bei Rückforderung Pflichtteil

15. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
hesyjama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Absicherung bei Rückforderung Pflichtteil

Hallo liebe Forenmitglieder,

Ich bin alleinige Pflichtteilsberechtigte. Nachdem mein Vater verstorben war habe ich mein Pflichtteil gegenüber meiner Mutter gefordert.
Nachdem außergerichtlich keine Einigung zustande kam habe ich, mit Hilfe einer Anwältin, zum 31.12.2016 (Verjährungsablauf!) Klage auf Wertermittlung und Zahlung beim Landgericht gestellt. Bis jetzt ist von dort nichts weiter passiert, auch keine mündliche Verhandlung.

Nun kam meine Mutter doch noch auf mich zu um eine Einigung zu erzielen. Was uns auch gelungen ist. Diese Einigung sieht folgendermaßen aus:

Wir haben uns auf einen Betrag "X" geeinigt, welcher mir, in monatlichen Raten à 200,00 €, auf mein Konto zurückgezahlt werden soll. (leider zinslos- ich denke der Spielraum war ausgereizt). Zur Sicherheit wird mir eine Grundschuld eingetragen, da meine Mutter bereits fast 80 Jahre ist und sich diese Ratenzahlung über viele Jahre hinwegzieht.

Nun meine Frage: Was passiert, falls meiner Mutter (aus irgendwelchen Gründen) etwas zustoßen sollte? Die Grundschuld wäre zwar da, aber mindere ich damit nicht meine eigene Nacherbschaft von meiner Mutter (zumindest um den bis dahin noch nicht zurückgezahlten Betrag)?

Nacherbe ist jemand anderes, ich habe nach dem Tod meiner Mutter nur einen zweiten Pflichtteilsanspruch!

Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen? Ich hoffe auf eine rege Beteiligung. Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat:
Die Grundschuld wäre zwar da, aber mindere ich damit nicht meine eigene Nacherbschaft von meiner Mutter (zumindest um den bis dahin noch nicht zurückgezahlten Betrag)?


Ja klar. Die Schulden Deiner Mutter mindern den Nachlasswert und damit auch Deinen Pflichtteilsanspruch.

Wenn sie Dir den Pflichtteil sofort komplett ausgezahlt hätte, hätte das im Ergebnis den gleichen Effekt.

Es spielt auch keine Rolle, ob eine Grundschuld eingetragen ist. Alleine der Umstand, dass der Pflichtteil noch nicht vollständig gezahlt wurde mindert das vermögen Deiner Mutter. Es gilt die tatsächliche restschuld, nicht die Höhe der eingetragenen Grundschuld.

Und wenn Du Deine Mutter verklagt hättest, sie den Prozess verloren hätte, dann hätten die von ihr zu tragenden Prozesskosten auch ihr Vermögen gemindert und entsprechend Deinen Pflichtteil.

Insgesamt ist das aber kein Grund, die erfolgte Einigung in Frage zu stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hesyjama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank hambre,

das leuchtet mir alles ein. Nun ist es so, dass sie diese Verzögerungstaktik , bis zum Prozessbeginn (oder auch nicht) ewig hinauszögern kann, so dass sie es niemals schaffen wird meinen Pflichtteil auszuzahlen. Sie lebt derzeit in Saus und Braus, erhält monatlich eine gute Rente (die sie pünktlich vom Konto runterholt, damit nichts drauf ist) und meint sie kann mir nur einen kleinen Teil monatlich "abzwacken", sonst kommt sie nicht hin.

Wie erwähnt, wurde zum Jahresende Klage eingereicht. Jedoch, laut ihrer Aussage, bisher noch nicht zugestellt. Sie möchte nun, dass ich die Klage zurückziehe und auf die Einigung eingehe. Da der Nacherbe jedoch keiner Grundschuldbelastung zustimmen wird, sehe ich hier keine Absicherungsmöglichkeit. Ein Darlehen, auf Grund ihres Alters, wird sehr schwierig.

Den Vergleich wollte ich nur zustimmen, da ich irgendwann mal Geld sehen will. Und bei Gericht malen die Mühlen langsam.
Bisher habe ich nur Unkosten und die Anwälte freuen sich.

Ich weiß nicht, wie das weitergehen soll

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat:
Da der Nacherbe jedoch keiner Grundschuldbelastung zustimmen wird, sehe ich hier keine Absicherungsmöglichkeit.


Eine Zustimmung des Nacherben ist nicht erforderlich (OLG Frankfurt, Beschluss v. 2.8.2011, 20 W 346/11 )

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