Adoption mit 30 - angeblich gehts ums Erbe....

26. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
April2052
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Adoption mit 30 - angeblich gehts ums Erbe....

Hallo,

seit längerer Zeit mach ich mir Gedanken über einen bestimmte Sache. Mein Schwiegervater möchte meinen Mann adoptieren und ich frage mich was steckt dahinter. Mein Mann ist 30 Jahre alt. Seine Mutter hat einen neuen Lebensgefährten seit dem er 5 Jahre ist. Dieser Lebensgefährte hat 2 Kinder. Seit einiger Zeit spricht er darüber, dass er gerne meinen Mann adoptieren möchte. Ihm geht es um sein späteres Erbe. Sollte er sterben, würde mein Mann nichts erben. Eine Adoption würde dies ändern.

Ich finde diese Aussage sehr seltsam und frage mich, ob nicht ein anderer Grund dahinter stecken könnte. Warum macht er nicht einfach ein Testament in dem er meinen Mann als Erben angibt? Ich denke eher, dass es ihm um etwas anderes geht. Meine Vermutung ist, dass wenn er ein Pflegefall werden sollte, wir für ihn zahlen müssten. Ich bin mir da aber nicht sicher. Wie sieht denn da überhaupt die Rechtslage aus? Soll mein Mann einer Adoption zustimmen?

Gruß, April


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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Der "Nichtvater" deines Mannes ist mit deinem Mann wohl gar nicht verwandt. Daher würde dein Mann nicht erben.

Falls der keine Verwandten mehr hat die einen Pflichtteil bekommen reicht ein Testament völlig aus und alles zu vererben.

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#2
 Von 
April2052
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein "Schwiegervater" hat noch 2 leibliche Kinder. Die würden dann im Falle seines Todes erben. Wenn er jetzt ein Testament machen würde, in dem er angibt wer was erbt, würde denn dann die gesetzliche Erbfolge trotdem noch eintreten?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

quote:
Warum macht er nicht einfach ein Testament in dem er meinen Mann als Erben angibt?


Das könnte er auch machen, und würde hinsichtlich der Erbschaft zum gleichen Ziel führen, wenn es entsprechend formuliert ist.

quote:
Meine Vermutung ist, dass wenn er ein Pflegefall werden sollte, wir für ihn zahlen müssten.


Diese Vermutung trifft zu.

Allerdings kann ich auch die Sorgen Deines Schwiegervaters verstehen, der wohl vermeiden will, dass ihr ihn im Alter fallen lasst obwohl er Deinen Mann als Erben eingesetzt hat. Zudem wäre das eine Gleichbehandlung mit seinen anderen beiden Kindern. Dass Dein Mann bei einer rein testamentarischen Erbeinsetzung hinsichtlich der Erbschaft gleichgestellt wäre, hinsichtlich eines möglichen Pflegefalls aber kein Kostenrisiko trägt, würden die beiden anderen Kinder wohl kaum verstehen.

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Falls der keine Verwandten mehr hat die einen Pflichtteil bekommen reicht ein Testament völlig aus und alles zu vererben. <hr size=1 noshade>


Da der Freibetrag für Nichtverwandte nur bei 20.000 EUR liegt, kann das wegen der ErbSt sehr teuer werden.

Für ein adoptiertes Kind würde § 16 I Nr.2 ErbStG gelten, Freibetrag 400.000 EUR.

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#6
 Von 
April2052
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten. Meine Vermutung trifft denke ich zu.

Ich muss dazu sagen, dass mein "Schwiegervater" zur Zeit noch hoch verschuldet ist. Er hofft in Kürze auf mehr Geld durch ein gutes Geschäft (mehr möchte ich und kann ich hierzu leider nicht sagen). Seine Kinder sind beide arbeitslos und haben kein Geld. Außerdem ist mein "Schwiegervater" gesundheitlich sehr angeschlagen.

Aus diesen Gründen werde ich meinem Mann nochmals von der Adoption abraten.

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#7
 Von 
April2052
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

noch kurz was zu dem erhofften Geld, ich glaube nicht daran und denke das es bei den Schulden bleiben wird. Daher vermute ich, dass sich mein "Schwiegervater" nur durch eine Adoption absichern möchte.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da der Freibetrag für Nichtverwandte nur bei 20.000 EUR liegt, kann das wegen der ErbSt sehr teuer werden.

Für ein adoptiertes Kind würde § 16 I Nr.2 ErbStG gelten, Freibetrag 400.000 EUR. <hr size=1 noshade>


Der hohe Freibetrag gilt auch für Stiefkinder (siehe § 15 ErbstG, Steuerklasse I), ist also kein Grund für eine Adoption im konkreten Fall.

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-- Editiert hh am 26.09.2011 17:32

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#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Der hohe Freibetrag gilt auch für Stiefkinder (siehe § 15 ErbstG, Steuerklasse I), ist also kein Grund für eine Adoption im konkreten Fall.



Wenn ich das recht verstanden habe (?), sind die "Eltern" hier nicht verheiratet, "Lebensgefährten".

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#10
 Von 
April2052
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig, die beiden sind nicht verheiratet.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Richtig, die beiden sind nicht verheiratet.




Dann wäre die Adoption der Königsweg, wenn eine hohe Erbschaft zu erwarten ist und sonst hohe Steuern fällig würden.

Bei dann 3 Kinden könnten bis zu 1,2 Mio. EUR statt 0,8 Mio. EUR steuerfrei vererbt werden.

Ist dem nicht so, macht das keinen Sinn, erst recht, wenn eine Überschuldung zu erwarten ist.

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