Hallöli
Mal eine Nachfrage weil Disskussion im Bekanntenkreis.
Alsooooo
Eine Mutter wurde mit fast 32 jahren nochmals adoptiert nach Minderjährigengesetz.
Nun meine Frage:sind deren noch minderjährigen Kinder gegenüber des leiblichen Vater (quasi des richtigen Opas) noch erbberechtigt?
Die Mutter hatte zur Zeit der Adoption alleiniges Sorgerecht.
Und wenn nicht,hätte das Jugendamt für die minderjährige Tochter den Erbanspruch vor der Adoption nicht prüfen müssen.
Oder ist nun die Enkelin erbberechtigt gegenüber des leiblichen Opas weil ja kein Erbverzicht vorliegt???
Lieben Gruß
Gracie:)
-- Editiert von Graceland am 15.01.2007 18:49:53
Adoption und Erbe
15. Januar 2007
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Frage vom 15. Januar 2007 | 18:46
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 2x hilfreich)
Adoption und Erbe
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2007 | 22:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Durch die Adoption ist das Verwandtschaftsverhältnis der Enkel zun den leiblichen Großeltern erloschen (§ 1755 BGB ) und somit haben sie auch kein gesetzliches Erbrecht mehr.
Und jetzt?
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