Hallo, im Auftrag eines Arbeitskollegen soll ich mal hier nachfragen.
Person X als Pflegekind bei der Tante großgeworden. Jetzt 35 und den Namen seines leiblichen Vaters behalten. Darf er den Namen seiner Tante einfach annehmen oder muß das durch eine Adoption passieren.Z.B.Erwachsenenadoption?
Und wenn ja, und der leibliche Vater stirbt, hat er nach dieser Adoption erbrecht dem leiblichen Vater gegenüber?
(Oh Gott, blöde Gramatik, ich hoffe ihr wißt was ich meine)
Danke für die Tips
Adoption und Erben
9. März 2008
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Frage vom 9. März 2008 | 20:54
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 12x hilfreich)
Adoption und Erben
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#1
Antwort vom 9. März 2008 | 22:10
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2885x hilfreich)
Dein Arbeitskollege möchte gerne den Namen seiner Tante als Nachname tragen? Eine Adoption wäre eine gute Überlegung. Bei einer Erwachsenen -Adoption verliert er nicht seinen Erbanspruch gegen seine Ursprungsfamilie.
#2
Antwort vom 12. März 2008 | 09:58
Von
Status: Lehrling (1238 Beiträge, 605x hilfreich)
Ja,im hier vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption erfüllt. Dadurch erhält er den Familiennamen der Tante. Das Erbrecht gegenüber dem leiblichen Vater bleibt erhalten.
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