Adoptivkind

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Adoptivkind

Vater verstirbt in seiner Wohnung und wird von einem Freund leblos aufgefunden. Dieser ruft korrekterweise die Polizei und gibt an, daß er in voriger Absprache mit dem Verstorbenen die Katze mitnehme und daß der Verstorbene eine Tochter in D. hat.
Die Tochter wurde 1972 im Kleinkindalter zur Adoption freigegeben.
Seit ca. 1995 bestand wieder Kontakt. Die Tochter hilft dem Vater wo sie kann. Bezahlt viele aufgelaufene Rechnungen (Strom, Anwälte, Geldstrafen). Als er aus einer Notunterkunft entlassen wird erledigt sie den Umzug und stattet den Vater mit Dingen des täglichen Bedarfs aus (Möbel, Teppiche, Hausrat).
Es besteht seit Jahren immer wieder Telefon und Briefkontakt und gelegentlich besucht die Tochter den Vater in seiner Wohnung.
Auf den Hinweis des Freundes konnte angeblich niemand ermittelt werden. Ein Nachlassverwalter schaut einmal in die Wohnung und übergibt alles als wertlos dem Vermieter.
Später erfährt die Tochter vom Tod des Vaters. Sie beschwert sich beim Nachlassverwalter, daß man sie nicht kontaktiert hat. Dieser sagt, er sehe nur nach ob irgendwo ein Testament oder ähnliches vorliegt und schätze dann den Wert der Wohnungseinrichtung. Diese erschien ihm relativ wertlos weshalb er sie dem Vermieter überliess.
Gleiche Vorgehensweise erlebte die Tocher beim Tod eines Freundes. Obwohl auch da bekannt war, daß dieser eine Tochter hat, übergab man den Nachlass dem Vermieter.
In BEIDEN Fällen wurden nur ein paar Akten angesehen. Andere Recherchen wie z.B. im Handy, PC oder in persönlichen Papieren unterbleiben einfach wenn kein Wert angenommen wird.
Selbstverständlich war die Tel.Nr. der Tochter in jedem Telefon des Vaters gespeichert, auch gab es sicherlich noch Briefumschläge mit ihrem Absender.
Darauf angesprochen, sagte der Nachlassverwalter, daß man für sowas keine Zeit hätte.
Mit dem Ergebnis, daß nun sämtliche, von der Tochter bezahlte und für sie auch nicht wertlose Dinge vernichtet wurden. Schwerer aber wiegt, daß auch alle persönlichen Unterlagen, Stammbäume, Gerichtsunterlagen und andere ihr sehr wichtige Dinge entsorgt wurden.
Ist dieses Vorgehen in Ordnung? Nur weil bei einer Versteigerung kein relevanter Erlöss zustande käme, alles zu vernichten wäre eine Sache, alle persönlichen Unterlage ebenso eine andere.
Der Verkauf des Wohnungseinrichtung hätte vielleicht nicht viel gebracht (500-1000€), allerdings hätte die Tochter eben gerne einige Sachen zurück bekommen (Orientteppiche, 150cm LED-TV, Smartphone). Ganz besonders hart wiegt der Verlust aller Unterlagen, die die Lebensgeschichte und Herkunft ihres Vaters betrifft und somit ihre eigene.
Kann man nicht vom Staat verlangen, daß auch da, wo nichts zu holen zu sein scheint, mit mehr Sorgfalt gearbeitet wird und wenigstens Handys oder persönliche Papiere ausgewertet werden?? Es müsste auch eine Vorsorgevollmacht irgendwo herumgelegen haben. Kann man nicht verlangen, daß wenigstens persönliche Unterlagen eine Zeit verwahrt werden müssen. Ihre Geschichte und Vergangenheit sind sozusagen ausgelöscht worden. Daher die Frage:
Wieviel Sorgfalt muss ein Nachlassgericht walten lassen?? Kann es sich einfach darauf berufen kein Testament gefunden zu haben und den Nachlaß für wertlos erklären weil sich für eine Behörde keine Verwertung rechnet?
Gehts eigentlich immer nur um Geld? Der Tochter blieb von ihrem Vater jetzt nur ein Hinweis auf ein anonymes Urnenfeld auf einem städtischen Friedhof. Sonst NICHTS, obwohl es etliche Hinweise aud sie in der Wohnung gab, man hätte sie halt auswerten müssen, was aber keiner tun wollte.

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1 Antwort
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38469 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die leibliche Tochter, als Kind adoptiert, steht in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu ihrem biologischen Vater. Die Nachlaßverwaltung beschränkt sich nach meiner Kenntnis letztlich in so Fällen auf die Auflösung des Hab und Guts. Hätte der Verstorbene etwas anderes gewollt, so hätte er ein Testament erstellen müssen. Oder die Tochter hätte dem Vater die gesamte Wohnungseinrichtung nur leihweise zur Verfügung stellen dürfen. Auch das müsste aber dokumentiert sein. Abgesehen davon würde ich wichtige Unterlagen doch nicht bei Dritten, hier dem biologischen Vater, einlagern, sondern bei mir selbst.

Offensichtlich war klar, dass kein Verwandter im juristischen Sinne da ist, es war keine Verfügung getroffen. So, dann stellt sich die nächste Frage, nämlich wie kostengünstig abzuwickeln ist. Und da war die Entscheidung des Verwalters doch richtig. Wärst Du Erbin, dann hättest Du nicht nur die Bestattungskosten an der Backe, sondern auch noch die Kosten für die Miete, Räumung der Wohnung, evtl. Renovierung. Das alles kann richtig teuer werden.

Und, auch Verstorbene haben ein (eingeschränktes) Recht auf Datenschutz. Der Nachlassverwalter darf nicht willkürlich gespeicherte Handynummern, was weiß ich, anrufen.

Finanziell bist Du gut weggekommen, so wie es ist. Vielleicht ist das ein Trost.

wirdwerden

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