Adresse des Nießbrauchers unbekannt

23. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
lucylu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Adresse des Nießbrauchers unbekannt

Hallo,
folgender Fall: Ein Erblasser hat einem minderjährigen Kind eine Wohnung vererbt und dem eigenen Lebenspartner den Nießbrauch vermacht. Der Lebenspartner wohnte einige Jahre in der Wohnung, ist dann aber ausgezogen und hat die Wohnung vermietet. Aufgrund von Erbstreitigkeiten gibt es keinen Kontakt mehr zwischen dem Nießbraucher und den Eltern des Kindes. Die aktuelle Adresse des Nießbrauchers ist den Eltern des Kindes nicht bekannt. Woher erfahren die Eltern, wenn der Nießbraucher stirbt? Welche Nachteile kann es noch haben, die Adresse des Nießbrauchers nicht zu wissen? Die Wohnung ist ordnungsgemäß vermietet.

Danke, lucylu

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

EMA

Mieter

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"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

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#2
 Von 
lucylu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Was genau soll die Antwort

"EMA

Mieter"

bedeuten?

Vom Mieter werden den Eltern auch nicht erfahren, wenn der Nießbraucher nicht mehr ist...?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

EMA wird für Einwohnermeldeamt stehen. Der Nießbraucher wird gleichzeitig Vermieter sein.

So ein ganz klein wenig mitdenken schadet übrigens nicht, wenn man schon Hinweise geliefert bekommt…

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lucylu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Da bitte ich vielmals um Vergebung, dass mir das Kürzel EMA nicht geläufig ist und ich nicht mal ein ganz klein wenig mitdenke! *nerv*
Mit einem ganzen Satz antworten wäre vielleicht auch nicht zu viel verlangt gewesen. Und was hilft das Einwohnermeldeamt, wenn derjenige nicht mehr in der gleichen Stadt wohnt?

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

Sie haben sich für eine kostenlose "Hilfe" entschieden.

Ich habe mich entschieden, Ihnen Tips zu geben.

Wenn Sie eine Lösung suchen, hätten Sie ein paar Klicks weiter für wenig Geld eine ausführliche Antwort erhalten.

Warum denken Sie, ohne Gegenleistung eine ähnliche umfangreiche Antwort hier von mir zu erhalten?




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"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

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#6
 Von 
lucylu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Warum ich denke, dass ein ganzer Satz ohne für Laien unverständliche Abkürzungen angebracht wäre?

Vielleicht weil ich selbst in anderen Foren, wo ich in meinem Bereich Fachfrau bin, von Herzen gern auch mal kostenlos weiter helfe. Das ist mir auch mehrere ganze Sätze wert, und so kenne ich es aus anderen Stellen im Netz - Hilfe auf Gegenseitigkeit, ohne jedes Mal die Hand aufzuhalten.
Auch wenn ich anderweitig davon lebe, dass Menschen für meine Dienstleistung bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Dieses Forum ist für Laien. Diese sind dankbar, wenn Fachleute sachdienliche Hinweise geben :-) und es wäre daher schön, wenn man im Rechtsverkehr gebräuchliche Abkürzungen kurz erläutert und bei einem LINK immer hinschreibt, was dort in Kürze steht.
Es ist nicht nett, aufeinander "rumzuhacken" - haben wir doch im realen Alltag genug, oder?

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