Hallo zusammen, ein Freund wird demnächst einvernehmlich geschieden. Die Noch-Frau und er haben in Ihrer gemeinsamen Zeit ein Haus gebaut. Nun verhält es sich so, dass die Noch-Frau allein für das Darlehen bürgt und auch allein im Grundbucht steht. Sie möchte natürlich so schnell wie möglich aus der Bürgschaft raus, was dann ja auch die Austragung aus dem Grundbuch mit sich ziehen würde. Die Auszahlung der Noch-Frau ist bereits vertraglich geregelt. Der Freund überlegt, da er wahrscheinlich Insolvenz für seine Firma anmelden muss, eine 3. Person als Bürgen und im Grundbuch einzutragen, er hat Wohnrecht im Grundbuch. Frage nun: Was für Kosten entstehen, Notar etc., falls die Übernahme der Bürgschaft so funktioniert, vor allem wie lange dauert so etwas? Wird auch eine Grunderwerbssteuer erhoben? Muss zwischen Noch-Frau und der 3. Person ein Kaufvertrag zustande kommen? Vielen Dank für die Hilfe!
Änderung Grundbuch
9. Juni 2010
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Frage vom 9. Juni 2010 | 12:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung Grundbuch
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2010 | 13:13
Von
Status: Lehrling (1624 Beiträge, 984x hilfreich)
Mit Erbrecht hat deine Frage nichts zu tun. Mir wird auch der Sachverhalt nicht klar.
Ist die Frau wirklich nur Bürgin oder Kreditnehmerin?
Ob sie nun aus dem Vertrag mit der Bank rauskommt oder nicht, ändert erstmal nichts an den Eigentumsverhältnissen.
Wenn die Frau Eigentümerin des Grundstücks ist, muss sie das Eigentum am Grundstück übertragen.
Ob die Bank den neuen Eigetümer als Kreditnehmer akzeptiert, steht auf einem anderen Blatt.
Abgesehen davon, wie will dein freund die Ehefrau auszahlen, wenn er kein Geld hat?
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