Hallo Leute,
heute mal ein etwas ernsteres Thema. Mein Vater ist mit einer neuen Frau verheiratet, seit fast 10 Jahren jetzt schon und vor ca. 5 Jahren haben die beiden einen Erbvertrag gemacht statt einem Testament. Jetzt ist es aber so, dass sich meine Stiefschwester sehr erbunwürdig verhält und sie wäre eigentlich als Erbin vorgesehen. Mein Vater würde sie gerne rausstreichen lassen, meine 'Stiefmuttter' aber nicht, weil sie die Probleme anscheinend als nicht so schlimm erachtet (sie hat zum Beispiel von meinem Vater Geld und eine Uhr geklaut und behauptet das wäre doch so abgemacht gewesen). Sie ist das einzige Kind meiner Stiefmutter und die lässt ihr dadurch auch viel durchgehen. Jetzt hat mein Papa mich gefragt, ob er das nicht selber ändern kann, ohne, dass seine Frau davon weiß. Ich hab jetzt im Internet irgendwie widersprüchliches gelesen und bin verunsichert? Muss er dafür zum Anwalt? Wenn es nicht allein geht, kann er damit eventuell gerichtlich vorgehen?
Änderung am Erbvertrag
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Für die Änderung eines Erbvertrages ist es ausschlaggebend, ob die Einsetzung der Erben vertragsgemäß erfolgte, oder durch Verfügung von Todes wegen. Auch einen Erbvertrag kann man einseitig ändern, wenn die Einsetzung der Tochter eben nicht vertraglich war. Ist die Einsetzung vertraglich gewesen, dann geht eine Enterbung nur mit dem Vertragspartner, also der Ehefrau. Am besten man geht zu einem Notar und lässt prüfen, wie die Eisetzung erfolgte, durch Vertrag oder Verfügung von Todes wegen.
Also, hab nur das hier zum Thema Erbrecht gefunden: so wie ich das verstanden braucht dein Vater für Änderungen die Einverständniserklärung deiner Stiefmutter. Das geht nicht einfach so. Wie schon oben erwähnt, lohnt sich aber bestimmt der Gang zum Notar. Vielleicht gibt es da eine Lücke oder eine Auslegungssache? Außerdem.... wie wäre es mal mit einer Sitzung beim Familientherapeuten? Vielleicht ist das ganze Geld Ausgeben für den Notar gar nicht nötig und es lässt sich anders klären...
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Zitat:Jetzt hat mein Papa mich gefragt, ob er das nicht selber ändern kann, ohne, dass seine Frau davon weiß.
Ein einseitiger Rücktritt vom Erbvertrag ist nur möglich, wenn die Ehegatten im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten haben.
In diesem Fall muss der Rücktritt vom Notar beurkundet werden und dem Ehegatten per Gerichtsvollzieher zugestellt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2296.htr
Zitat:Zitat:Jetzt hat mein Papa mich gefragt, ob er das nicht selber ändern kann, ohne, dass seine Frau davon weiß.
Ein einseitiger Rücktritt vom Erbvertrag ist nur möglich, wenn die Ehegatten im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten haben.
In diesem Fall muss der Rücktritt vom Notar beurkundet werden und dem Ehegatten per Gerichtsvollzieher zugestellt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2296.htr
Der Fragesteller möchte nicht vom Erbvertrag zurücktreten. Er möchte die Erbeinsetzung ändern, nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:Zitat:Jetzt hat mein Papa mich gefragt, ob er das nicht selber ändern kann, ohne, dass seine Frau davon weiß.
Ein einseitiger Rücktritt vom Erbvertrag ist nur möglich, wenn die Ehegatten im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten haben.
In diesem Fall muss der Rücktritt vom Notar beurkundet werden und dem Ehegatten per Gerichtsvollzieher zugestellt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2296.htr
Ja nee, Rücktritt ist keine Option. Ich glaub das würde den Krach zwischen den beiden nur vergrößern
ZitatAußerdem.... wie wäre es mal mit einer Sitzung beim Familientherapeuten? Vielleicht ist das ganze Geld Ausgeben für den Notar gar nicht nötig und es lässt sich anders klären... :
Ich weiß nicht, ob das so viel bringt. Meine Stiefmutter ist da sehr energisch was ihre Ansichten angeht...
Sorry, aber wer soll das hier wisssen?ZitatIch weiß nicht, ob das so viel bringt. :
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