Ein Ehemann verstirbt und war als Eigentümer eines Hause im GB eingetragen. Seine Ehefrau ist alleinige Erbin. Macht es Sinn oder ist es sogar notwendig, den GB-Eintrag entsprechend auf die Erbin zu ändern?
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Änderung im Grundbuch notwendig?
Ich empfehle die Korrektur des Grundbuchs.
Spätestens wenn die Erbin das Haus veräußern will, muss sie als Eigentümerin im Grundbuch stehen. Bis dahin kann sie das Grundbuch so lassen wie es ist, muss aber alle Nachweise, das sie die alleinige Erbin ist, gut aufbewahren, damit sie im Bedarfsfall das alleinige Eigentum schnell nachweisen kann.
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Da die Umschreibung des wg. des Erbfalls unrichtigen Grunbdbuchs bloß in den ersten 2 Jahren kostenlos ist, sollte man das nutzen.
In den "ordentlichen" Bundesländern sollte das fast automatisch geschehen: § 83 GBO
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Was genau sind denn "unordentliche" Bundesländer?
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"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."
quote:<hr size=1 noshade>Was genau sind denn "unordentliche" Bundesländer?
<hr size=1 noshade>
Das sind die, die nicht so ordentlich wie BY und BW den Erbfall aufklären, die Erben ermitteln, benachrichtigen, belehren usw., s. z.B. § 41 LFGG (BW).
http://dejure.org/gesetze/LFGG/41.html
Dann funktioniert das mit § 83 GBO nicht.
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-- Editiert am 06.06.2011 23:24
Wie will denn der Ehemann ohne Nachlassgericht an den Erbschein kommen ?
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Danke für eure zahlreichen Antworten; ich hatte überhaupt keine Ahnung, wie das normalerweise vonstatten geht. Die Erbin kann ja nun prüfen, ob die Umschreibung automatisch passiert ist oder -wenn nicht- innerhalb der 2-Jahresfrist kostenlos vorgenommen werden kann.
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Die Umschreibung passiert nicht automatisch. In manchen Bundesländern erhält der Erbe aber automatisch einen Antrag auf Grundbuchberichtigung zugeschickt und in anderen muss man sich selbst um die Beantragung kümmern.
Innerhalb von 2 Jahren ist dieser Antrag kostenlos, wobei auch ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorgelegt werden muss.
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