Änderung im Grundbuch verpflichtend???

18. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
ochpowi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Änderung im Grundbuch verpflichtend???

Hallo liebe Forumsmitglieder,

mich interessiert eine Frage, die ich unter der Suchfunktion nicht exakt gefunden habe. Zwar annähernd, jedoch nicht gezielt!
Ein Rentnerehepaar hat sich vor annähernd 30 Jahren ein Haus gebaut / gekauft.
Beide sind im Grundbuch als „gleichberechtigte Partner" eingetragen. Drei leibliche Söhne! Der Vater verstirbt nun vor annähernd drei Jahre. Kein Testament. Also "natürliche" Erbfolge. Eine kostenfreie Änderung im Grundbuch innerhalb von 2 Jahren wurde aus Unwissenheit verpasst. Ist eine „Änderung" gesetzlich zwingend notwendig?
Der eine Sohn wird vermutlich in Kürze Hartz IV beanspruchen müssen.
Muss eine Umschreibung erfolgen bzgl. der Hartz IV Berechnung?
Ich bedanke mich für gezielte Antworten im Voraus.

Mit freundlichem Gruß
ochpowi


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

quote:
Ist eine „Änderung" gesetzlich zwingend notwendig?


Eigentlich ja, aber es passiert im Regelfall nichts, wenn man es nicht macht. Jedoch ist es regelmäßig im Interesse der neuen Eigentümer, die Grundbuchberichtigung durchzuführen, weil ein Verzicht darauf zwar Nachteile mit sich bringen kann, jedoch keine Vorteile.

quote:
Muss eine Umschreibung erfolgen bzgl. der Hartz IV Berechnung?


Die Umschreibung muss nach meienr Kenntnis auch dafür nicht erfolgen. Jedoch ist dieser Sohn bei der Beantragung von Hartz IV dennoch verpflichtet anzugeben, dass er einen Anteil an dem Haus geerbt hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ochpowi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)



Hallo,

hast Du da eine Quellenangabe?
Gibt es da schriftliche Informationen, wo man nachlesen könnte.
Danke für weitere Informationen

Lieben Gruß
ochpowi



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-- Editiert ochpowi am 21.01.2012 22:32

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

Nach § 82 GBO soll das Grundbuchamt den Erben die Verpflichtung auferlegen, das Grundbuch zu ändern.

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