Hallo liebe Forumsmitglieder,
mich interessiert eine Frage, die ich unter der Suchfunktion nicht exakt gefunden habe. Zwar annähernd, jedoch nicht gezielt!
Ein Rentnerehepaar hat sich vor annähernd 30 Jahren ein Haus gebaut / gekauft.
Beide sind im Grundbuch als „gleichberechtigte Partner" eingetragen. Drei leibliche Söhne! Der Vater verstirbt nun vor annähernd drei Jahre. Kein Testament. Also "natürliche" Erbfolge. Eine kostenfreie Änderung im Grundbuch innerhalb von 2 Jahren wurde aus Unwissenheit verpasst. Ist eine „Änderung" gesetzlich zwingend notwendig?
Der eine Sohn wird vermutlich in Kürze Hartz IV beanspruchen müssen.
Muss eine Umschreibung erfolgen bzgl. der Hartz IV Berechnung?
Ich bedanke mich für gezielte Antworten im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
ochpowi
-----------------
""
Änderung im Grundbuch verpflichtend???
18. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 18. Januar 2012 | 23:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Änderung im Grundbuch verpflichtend???
#1
Antwort vom 19. Januar 2012 | 10:28
Von
Status: Unbeschreiblich (50012 Beiträge, 17522x hilfreich)
quote:
Ist eine „Änderung" gesetzlich zwingend notwendig?
Eigentlich ja, aber es passiert im Regelfall nichts, wenn man es nicht macht. Jedoch ist es regelmäßig im Interesse der neuen Eigentümer, die Grundbuchberichtigung durchzuführen, weil ein Verzicht darauf zwar Nachteile mit sich bringen kann, jedoch keine Vorteile.
quote:
Muss eine Umschreibung erfolgen bzgl. der Hartz IV Berechnung?
Die Umschreibung muss nach meienr Kenntnis auch dafür nicht erfolgen. Jedoch ist dieser Sohn bei der Beantragung von Hartz IV dennoch verpflichtet anzugeben, dass er einen Anteil an dem Haus geerbt hat.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 21. Januar 2012 | 22:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
hast Du da eine Quellenangabe?
Gibt es da schriftliche Informationen, wo man nachlesen könnte.
Danke für weitere Informationen
Lieben Gruß
ochpowi
-----------------
""
-- Editiert ochpowi am 21.01.2012 22:32
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Januar 2012 | 07:50
Von
Status: Unbeschreiblich (50012 Beiträge, 17522x hilfreich)
Nach § 82 GBO
soll das Grundbuchamt den Erben die Verpflichtung auferlegen, das Grundbuch zu ändern.
-----------------
" "
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.688
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten