Änderungsbefugnis über Überlebenden

19. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
tobsen89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderungsbefugnis über Überlebenden

Hallo zusammen
ich habe ein Berliner Testament aufgesetzt und bin zufrieden. Nichts besonderes, wer den Pflichtteil fordert wird enterbt, aber nur wenn gegen Wille des Erstversterbenden. Was ich jetzt noch drin haben will ist das der überlebende Ehegatte ein Anfechtungsrecht hat und ein Befugnis zur Änderung der Erbanteile, bezogen auf die Kinder. Beispielweise wenn ein Kind sich nicht kümmert oder ähnlich. Ich weiß nicht wie ich es formulieren soll. Kann mir jemand helfen. Zum Thema Anfechtung habe ich bisher folgendes drin:

7. Anfechtungsverzicht
An diese Bestimmungen soll der Überlebende auch in dem Fall gebunden bleiben, dass er noch einmal heiratet oder sonst Pflichtteilsberechtigte hinzutreten. Der Überlebende von uns verzichtet ausdrücklich auf sein Anfechtungsrecht wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten.

danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von tobsen89):
Ich weiß nicht wie ich es formulieren soll. Kann mir jemand helfen.

Nein, das wäre Rechtsberatung und wäre verboten.

Man sollte einen Notar aufsuchen. Die Kosten eines notariellen Testaments heben sich übrigens in etwa gegeneinander auf, da im Erball kein Erbschein benötigt wird.

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