Ärger mit dem Erbe

22. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
sunshine54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit dem Erbe

Vater ist verstorben, Kinder aus erster Ehe sind Erben. Ehefrau ist enterbt und erhält dafür die gesamte Wohnungseinrichtung.
Kinder erhalten jetzt vom Anwalt Post und sollen Geldüberweisungen vom Vater 10 Jahre zurückliegend aufführen.
(Die Ehefrau war weder zur Beerdigung des Mannes, noch hatte sie eine Blume für ihn übrig.)

Müssen wir alle Summen aufführen, denn es waren tatsächlich alles Geschenke.

Ab welcher Summe spricht man von "Geschenken"? Was können wir überhaupt tun?

Danke vorab! Sunshine54

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von sunshine54):
Ehefrau ist enterbt und erhält dafür die gesamte Wohnungseinrichtung.

Finde den Widerspruch ...

Was konkret steht denn da im Testament?



Zitat (von sunshine54):
Kinder erhalten jetzt vom Anwalt Post

Wessen Anwalt?



Zitat (von sunshine54):
sollen Geldüberweisungen vom Vater 10 Jahre zurückliegend aufführen.

Auf welcher Rechtsgrundlage, was hat der Anwalt da aufgeführt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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