Vater ist verstorben, Kinder aus erster Ehe sind Erben. Ehefrau ist enterbt und erhält dafür die gesamte Wohnungseinrichtung.
Kinder erhalten jetzt vom Anwalt Post und sollen Geldüberweisungen vom Vater 10 Jahre zurückliegend aufführen.
(Die Ehefrau war weder zur Beerdigung des Mannes, noch hatte sie eine Blume für ihn übrig.)
Müssen wir alle Summen aufführen, denn es waren tatsächlich alles Geschenke.
Ab welcher Summe spricht man von "Geschenken"? Was können wir überhaupt tun?
Danke vorab! Sunshine54
Ärger mit dem Erbe
22. Dezember 2022
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Frage vom 22. Dezember 2022 | 18:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit dem Erbe
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. Dezember 2022 | 20:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatEhefrau ist enterbt und erhält dafür die gesamte Wohnungseinrichtung. :
Finde den Widerspruch ...
Was konkret steht denn da im Testament?
ZitatKinder erhalten jetzt vom Anwalt Post :
Wessen Anwalt?
Zitatsollen Geldüberweisungen vom Vater 10 Jahre zurückliegend aufführen. :
Auf welcher Rechtsgrundlage, was hat der Anwalt da aufgeführt?
Und jetzt?
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