meine restlichen Brüder und Schwestern haben sich gegen mich gestellt - und eigenmächtig Entscheidungen getroffen, welche weit über einen blossen Verwaltungsakt hinausgehen.
Nun will ich gerichtlich Akteneinsicht erstreiten - wie oft muss ich die Erbengemeinschaft zur freiwilligen Akteneinsicht auffordern, bis ich letztendlich nur noch den gerichtlichen Weg gehen kann - und ich vor dem Richter sagen kann:
ich habe alles versucht, ohne gerichtlichen Streit das zu regeln...
Am liebsten würde ich den Streitwert so hoch setzen, dass es ihnen in den Augen wehtut - geht das auch?
-- Editiert ratingagentur4user am 15.08.2013 15:39
Akteneinsicht bei Erbengemeinschaft
15. August 2013
Thema abonnieren
Frage vom 15. August 2013 | 15:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Akteneinsicht bei Erbengemeinschaft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. August 2013 | 15:36
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Nur einmal eine Frist setzen und Auskunftsklage androhen.
( Per Einschreiben mit Rückschein)
-- Editiert xxsirodxx am 15.08.2013 15:37
Und jetzt?
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