Akteneinsicht bei Erbengemeinschaft

15. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
ratingagentur4user
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Akteneinsicht bei Erbengemeinschaft

meine restlichen Brüder und Schwestern haben sich gegen mich gestellt - und eigenmächtig Entscheidungen getroffen, welche weit über einen blossen Verwaltungsakt hinausgehen.
Nun will ich gerichtlich Akteneinsicht erstreiten - wie oft muss ich die Erbengemeinschaft zur freiwilligen Akteneinsicht auffordern, bis ich letztendlich nur noch den gerichtlichen Weg gehen kann - und ich vor dem Richter sagen kann:
ich habe alles versucht, ohne gerichtlichen Streit das zu regeln...
Am liebsten würde ich den Streitwert so hoch setzen, dass es ihnen in den Augen wehtut - geht das auch?

-- Editiert ratingagentur4user am 15.08.2013 15:39

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Nur einmal eine Frist setzen und Auskunftsklage androhen.
( Per Einschreiben mit Rückschein)

-- Editiert xxsirodxx am 15.08.2013 15:37

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